| Veranstaltung: | Landesparteitag S-H November 2025 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 21 Anträge |
| Status: | Beschluss |
| Beschlossen am: | 22.12.2025 |
| Antragshistorie: | Version 2 |
Pflichtdienste ablehnen - Freiwilligendienste stärken!
Beschlusstext
Der Landesparteitag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein möge
beschließen:
1. Pflichtdienste? Nein danke.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein lehnt die Einführung verpflichtender
sozialer oder gesellschaftlicher Dienste ab. Pflichtdienste greifen in die
Lebensplanung junger Menschen ein, verschärfen soziale Ungleichheiten und
ersetzen keine strukturellen Lösungen. Gesellschaftlicher Zusammenhalt entsteht
nicht durch Zwang, sondern durch faire Bedingungen, die freiwilliges Engagement
fördern. Für diese setzen wir uns konsequent ein.
1. Freiwilligkeit hat Vorrang
Frieden, Freiheit und Stabilität sind in Europa erschreckenderweise keine
Selbstverständlichkeit mehr. Deutschland spürt schon heute die Bedrohung durch
Desinformation, hybride Angriffe und internationale Krisen. Wir befinden uns in
einer Situation, wie Sie vor zehn Jahren als undenkbar für uns gewesen wäre.
Vor diesem Hintergrund finden die Debatten um zusätzliche Mittel und
zusätzliches Personal für die Bundeswehr statt. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-
Holstein sieht die Notwendigkeit, die Bundeswehr personell zu stärken.
Pflichtdienste greifen in die Lebensplanung junger Menschen ein, sind ein echter
Eingriff in die freiheitlichen Grundrechte und können nur ein Mittel sein, wenn
andere Schritte nicht zum Erfolg führen.
Wir sprechen uns dafür aus, auf Freiwilligkeit zu setzen und halten das
Potenzial für nicht ausgeschöpft.
Das ist ein wesentlich angemesseneres Mittel, als junge Menschen
zwangszuverpflichten.
Außerdem muss der Zugang zur Allgemeinen Grundausbildung leichter werden. Wir
finden, dass Verteidigungsfähigkeit nicht allein bei sehr junge Männern liegen
kann. Die Frage, ob wir – im Fall der hoffentlich nie eintritt –
verteidigungsbereit sind, muss sich an mehr Menschen richten. Statt allein über
die Wehrpflicht zu streiten, sollten wir all denen, die bereit sind
Verantwortung zu übernehmen, Angebote machen, z.B. eine Grundausbildung in
flexibler Form auch für berufstätige Männer und Frauen.
Wenn die Stärkung der freiwilligen Angebote nicht die für die aktuelle
Bedrohungslage notwendige Beteiligung bewirkt, muss diese Debatte erneut
betrachtet und durchdacht werden, um einer realistischen Lösung für die
verschärfte Sicherheitslage gerecht werden zu können.
Diese Ablehnung umfasst gleichermaßen die Wehrpflicht. Wir müssen anerkennen,
dass sich die Sicherheitslage verschärft hat und die Bedrohungslage auf Weiteres
hoch bleiben wird. Dies verlangt auch von uns Antworten zu liefern. Diese liegen
jedoch nicht in staatlich angeordneten kurzzeitigen Dienstpflichten, sondern in
Professionalität, Vorbereitung und freiwilliger Bereitschaft. Sicherheit
verlangt funktionierende Strukturen, qualifizierte Kräfte und gute
Rahmenbedingungen — nicht die pauschale Verfügbarkeit aller jungen Menschen.
Angebote zur freiwilligen Vorbereitung auf Krisen- und Verteidigungsaufgaben
sollen offenstehen und gestärkt werden, aber ohne Zwang und ohne Rückkehr zu
Pflichtdiensten.
2. Freiwilligendienste stärken – als glaubwürdige Alternative
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein setzt sich für den strukturellen Ausbau
und die faire Finanzierung von Freiwilligendiensten als echte Alternative zu
sozialen und gesellschaftlichen Pflichtdiensten ein. Ziel ist ein Zugang für
alle jungen Menschen, die Förderung von gesellschaftlichem Engagement sowie
qualitativ hochwertige Rahmenbedingungen in den Diensten und bei den Trägern.
Dazu gehört insbesondere:
Recht auf einen Freiwilligendienst ab 2030 für alle jungen Menschen –
unabhängig von Elternhaus, Herkunft oder Trägerstruktur. Freiwilligkeit
muss für alle ermöglicht werden.
Die Träger der Freiwilligendienste sollen durch eine Erhöhung der Mittel
entlastet werden.
Finanzielle Absicherung für Freiwillige: Anhebung des Taschengeldes auf
BAföG-Niveau, damit Teilnahme nicht von familiärer Unterstützung abhängt.
Anerkennung & Vergünstigungen: Gleichstellung des Freiwilligenausweises
mit Schüler*innen-, Azubi- und Studierendenausweisen. Perspektivisch
sollen die ÖPNV-Vergünstigungen zu einem kostenlosen Zugang führen.
Preiserhöhungen (z.B Deutschlandticket), sollen nicht weitergegeben
werden. Freiwillige sollen vom Rundfunkbeitrag befreit werden und in
staatlich getragenen bzw. -geförderten Einrichtungen freien Eintritt
erhalten (z. B. Museen, Schwimmbäder).
Stabile Trägerstrukturen: Dynamische Anpassung der Fördermittel an reale
Kostensteigerungen (Personal, Energie, Seminare), um tarifgerechte
Bezahlung sowie 25 Bildungstage in der nötigen Qualität dauerhaft
sicherzustellen.
Partizipation stärken: Institutionalisierte Mitbestimmung der Freiwilligen
bei der Ausgestaltung von FSJ/FÖJ (Stimm- und Mitspracherechte der
Freiwilligen bei ihren Einrichtungsstellen, Trägern und der gewählten
Vertretung auf Landesebene). Die Arbeit der Sprecher*innen als gewählte
Vertretung der Freiwilligen soll finanziell abgesichert werden.
Internationale Dimension sichern: FÖJ international (Einsätze von und in
SH) wird langfristig gesichert und ausgebaut, um Austausch, Weltoffenheit
und interkulturelles Lernen zu stärken.
Information & Teilhabe sichern: Flächendeckende Information über
Freiwilligendienste spätestens im letzten Schuljahr sowie barrierefreie,
divers gestaltete Beratungs- und Informationsangebote. Ebenfalls sollen
alle jungen Menschen ab dem 18. Lebensjahr per Anschreiben über die
Freiwilligendienste informiert werden.
Inklusion & Vielfalt stärken: Zusätzliche Mittel für inklusive Zugänge,
Barrierefreiheit und diversitätssensible Ansprache, damit
Freiwilligendienste allen jungen Menschen mit ihren Bedürfnissen
offenstehen.
Anerkennung: Freiwilligendienste sollen auch in Bildung, Ausbildung und
beruflicher Orientierung als qualifizierender Erfahrungsraum sichtbar
gemacht werden – etwa durch die Anerkennung von erworbenen Kompetenzen,
als Wahlpflichtmodule in Curricula und als Erfahrungszeiten in Bewerbungs-
und Auswahlverfahren.