| Veranstaltung: | Landesparteitag S-H November 2025 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 21 Anträge |
| Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 24.10.2025) |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 24.10.2025, 21:04 |
A29: Anpassung der Transparenzregelungen zum KI-Einsatz in unserer politischen Arbeit
Antragstext
Der Landesparteitag möge beschließen:
Der Punkt 3 des auf dem LPT 5/2024 beschlossenen Antrags "Grundsätze für den
Einsatz von KI-Tools in unserer politischen Arbeit" wird wie folgt neu gefasst:
"3. Wir setzen folgende Transparenzregeln für den Einsatz von KI um:
a) Auf unserer Website (LV, KVe und OVe) und in geeigneten Publikationen weisen
wir darauf hin, dass wir grundsätzlich KI-Tools zur Unterstützung bei der
Textkorrektur, Bildbearbeitung und Formatierung einsetzen können.
b) Von KI vollständig oder in wesentlichen Teilen generierte Texte, Bilder oder
Videos kennzeichnen wir mit einem eindeutigen Hinweis als 'KI-generiert'.
c) Wenn KI beim Überarbeiten von Texten, Bildern oder Videos inhaltlich
relevante Änderungen vornimmt, ist dies ebenfalls als 'KI-unterstützt' zu
kennzeichnen.
d) Im Zweifelsfall sind Inhalte stets als KI-generiert zu kennzeichnen."
Begründung
Die im August 2024 verabschiedete EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-VO) sieht ab August 2026 eine verbindliche Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte vor. Gemäß Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 müssen Inhalte, die von KI-Systemen erzeugt oder wesentlich verändert wurden, als solche gekennzeichnet werden, wenn sie veröffentlicht und für Dritte zugänglich gemacht werden. Die vorgeschlagene Anpassung unserer parteiinternen Regelungen verfolgt drei Ziele:
- Praktikabilität: Die bisherige Regelung könnte so interpretiert werden, dass jede minimale KI-Unterstützung (wie einfache Rechtschreibprüfungen oder Bildformatierungen) gekennzeichnet werden müsste. Dies würde zu einer inflationären Verwendung der Kennzeichnung führen und deren Aussagekraft verwässern.
- Rechtssicherheit: Mit der Anpassung bereiten wir uns frühzeitig auf die ab 2026 geltenden gesetzlichen Anforderungen vor. Die EU-Verordnung zielt insbesondere auf Inhalte ab, die die öffentliche Meinungsbildung beeinflussen können - ein Bereich, in dem wir als politische Partei besondere Verantwortung tragen.
- Transparenz: Wir halten an unserem Grundsatz fest, transparent mit dem Einsatz von KI umzugehen. Die differenzierte Kennzeichnung ermöglicht es, zwischen unterstützenden KI-Funktionen und tatsächlich KI-generierten Inhalten zu unterscheiden, was die Transparenz für die Öffentlichkeit erhöht. Die vorgeschlagene Regelung entspricht dem Geist der EU-Verordnung, die darauf abzielt, dass Menschen erkennen können, wann sie mit authentischen und wann mit synthetischen Inhalten konfrontiert werden. Gleichzeitig berücksichtigt sie die praktischen Anforderungen der täglichen politischen Arbeit und entlastet die Landesgeschäftsstelle sowie die Kreisgeschäftsstelle von unverhältnismäßigem Kennzeichnungsaufwand bei trivialen KI-Unterstützungsleistungen.
Anträge in einfacher oder leichter Sprache
Es ist wichtig zu sagen, wenn wir Künstliche Intelligenz (KI) benutzen, um Texte oder Bilder herzustellen.
Künstliche Intelligenz nennt man, wenn Computer Texte schreiben könnnen, als hätte sie ein Mensch geschrieben.
Oder wenn Computer Bilder machen können.
Aber es ist nicht wichtig, dass wir das bei jeder Sache tun, die Künstliche Intelligenz macht.
Jetzt müssen wir bei jeder Sache sagen, dass Künstliche Intelligenz das Bild oder den Text macht.
Auch wenn es eine ganz kleine Änderung in einem Bild oder einem Text war, die unwichtig für den Text oder das Bild ist.
Wir wollen die Regeln etwas ändern
Wir sagen, dass wir Künstliche Intelligenz benutzen könnten.
Wir sagen, wenn Künstliche Intelligenz einen Text macht oder ein Bild.
Wir sagen, wenn Künstliche Intelligenz einen Text oder ein Bild stark verändert hat.
Wir müssen nicht mehr sagen, wenn Künstliche intelligenz ganz kleine Änderung macht und der Text dadurch nicht ganz anders wird oder das Bild.
Unterstützer*innen
- Carsten Nielsen (KV Flensburg)
- Birgit Graf (KV Herzogtum Lauenburg)
- Vincent Schlotfeldt (KV Plön)
- Kai Hergert (KV Herzogtum Lauenburg)
- Katrin Stange (KV Pinneberg)
- Ralf Striecker (KV Flensburg)
- Bianca Nienaber (KV Neumünster)
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