| Veranstaltung: | Landesparteitag S-H November 2025 |
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| Tagesordnungspunkt: | 21 Anträge |
| Status: | Eingereicht |
| Antragshistorie: | Version 2 |
A31: Kinderrechte ins Grundgesetz!
Antragstext
Der Landesparteitag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein möge
beschließen: Kinderrechte endlich explizit im Grundgesetz zu verankern. Eine
solche Aufnahme schafft höchste normative Verbindlichkeit: Staatliche Stellen
müssen sie bei allen Entscheidungen und Gerichte in ihren Urteilen
berücksichtigen, und die gesellschaftliche Wertschätzung von Kindern als
eigenständige Rechtssubjekte steigt.
In Artikel 1 des Grundgesetzes steht: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
Und dennoch wird sie gerade bei den schutzbedürftigsten Mitgliedern unserer
Gesellschaft immer wieder verletzt. Jedes Kind kommt schutzlos auf die Welt und
viele bleiben es bis zum 18. Lebensjahr. Eine bloße Nennung der Menschenwürde in
der Verfassung ersetzt kein warmes Mittagessen, das Kindern in Kiel oder
Neumünster ermöglicht, ohne Hunger in der Schule zu sitzen. Sie schafft keine
gerechte Bildungschance für Kinder in Flensburg oder Itzehoe und schützt auch
nicht automatisch vor Gewalt, Missbrauch oder Vernachlässigung.
Deutschland hat bereits 1992 die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert. Doch bis
heute fehlt ihre konsequente Umsetzung im Grundgesetz. Während andere Staaten
längst klare Verfassungsnormen geschaffen haben, blockiert die aktuelle schwarz-
rote Bundesregierung 2025 weiterhin jeden ernsthaften Schritt in diese Richtung.
Die Bundesregierung hatte schon mehrfach versprochen, Kinderrechte ins
Grundgesetz aufzunehmen. 2021 lag sogar ein Entwurf vor, doch er scheiterte.
Seitdem ist nichts geschehen. Der aktuelle Koalitionsvertrag enthält noch nicht
mal eine klares Bekenntnis zur Verfassungsverankerung der Kinderrechte. Das
zeigt: Es fehlt nicht an Konzepten, sondern an politischem Willen.
Das Deutsche Kinderhilfswerk und über 100 Organisationen kritisieren, dass die
Bundesregierung lediglich symbolische Schritte unternimmt: Arbeitsgruppen,
Prüfaufträge und Berichte, aber keine verbindliche Grundgesetzänderung.
Während politisch nichts passiert, erleben Kinder und Jugendliche in Schleswig-
Holstein täglich, was fehlende politische Priorität bedeutet: steigende
Kinderarmut, ungleiche Bildungschancen, psychische Belastungen, fehlende
Beteiligungsmöglichkeiten. In Deutschland und in Schleswig-Holstein müssen
Kinder und Jugendliche oft zuschauen, wie Entscheidungen über sie hinweg
getroffen werden, ohne Mitsprache, ohne Rechte, ohne Lobby.
Kinderrechte gehören endlich ins Grundgesetz, damit sie bei allen staatlichen
Entscheidungen verbindlich berücksichtigt werden, von der Bildungspolitik über
den Sozialstaat bis zur kommunalen Jugendhilfe.
Wir fordern daher:
Die Einführung eines Artikels 6a „Kinderrechte“ im Grundgesetz mit folgenden
Inhalten:
- Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und
Ausbeutung.
- Kinder haben das Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Achtung
ihrer individuellen Bedürfnisse und Interessen.
- Das Wohl des Kindes ist bei allen staatlichen Maßnahmen, die es
unmittelbar betreffen, ein vorrangiger Gesichtspunkt.
- Kinder haben das Recht, in allen sie betreffenden Angelegenheiten
entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife gehört zu werden.
- Die staatliche Gemeinschaft achtet und schützt die Rechte der Kinder.
Nur so wird gewährleistet, dass Kinderrechte nicht länger bloß symbolisch
gelten, sondern endlich als Verfassungsrecht Realität werden.Die schwarz-rote
Bundesregierung mag weggeschaut haben. Wir tun es nicht.
Unterstützer*innen
- Nadine Mai (KV Pinneberg)
- Bianca Nienaber (KV Neumünster)
- Oliver Lorentzen (KV Pinneberg)
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