| Veranstaltung: | Landesparteitag S-H November 2025 |
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| Tagesordnungspunkt: | 21 Anträge |
| Status: | Eingereicht |
| Antragshistorie: | Version 2 |
A15: Bergrecht modernisieren – Klimaschutz voranbringen
Antragstext
Mit dem Bundesbergbaugesetz wurden vor etwa 45 Jahren bundesweite Regelungen zur
Gewinnung von Bodenschätzen getroffen. Doch die Zeiten haben sich gewandelt: Die
Klimakrise und die Biodiversitätskrise sind drängender, als je zuvor. Wir haben
uns international verbindliche Ziele für Klimagerechtigkeit und für den Schutz
der Artenvielfalt gesteckt. Wir steigen nach und nach aus den fossilen Energien
aus und investieren in saubere, erneuerbare Energiequellen. Schleswig-Holstein
ist eines der führenden Bundesländer beim Ausbau erneuerbarer Energien. Jetzt
gilt es, das Bundesberggesetz von 1980 auf die Höhe der Zeit zu bringen. Wir
Grüne in Schleswig-Holstein fordern eine umfassende Reform des Bundesbergrechts.
Wir müssen wegkommen von einem Bergbau-Ermöglichungsgesetz hin zu einem Gesetz,
das klare Umwelt- und Klimaschutzstandards in den Mittelpunkt stellt.
Mit dem Bundesberggesetz (BBergG) wurden vor etwa 45 Jahren bundesweit
einheitliche Regelungen zur Gewinnung von Bodenschätzen getroffen. Mittlerweile
sind die
- Wir setzen uns für ein generelles Verbot neuer Öl- und Gasbohrungen an
Land, im Küstenmeer und in der Ausschließlichen Wirtschaftszone ein. Wenn
wir unsere internationalen Verpflichtungen und Klimaziele ernst nehmen,
darf es keine neuen Öl- und Gasbohrungen mehr geben. Wir fordern in dem
Zusammenhang die sofortige Absage der Gasförderpläne in der Nordsee vor
Borkum und im bayerischen Reichling.
Klimakrise und die Biodiversitätskrise drängender, als je zuvor. Die
internationale Staatengemeinschaft hat sich verbindliche Ziele für
Klimagerechtigkeit und für den Schutz
- Wir fordern, Klimagerechtigkeit, Umwelt-, und Artenschutz als wichtige
Ziele unter §1 „Zweck des Gesetzes“ im Bundesberggesetz zu ergänzen. Ein
Bundesberggesetz, das sowohl die Klimakrise als auch die
Biodiversitätskrise nicht kennt, ist für uns aus der Zeit gefallen.
der Artenvielfalt gesetzt. Deutschland steigt aus der Nutzung fossiler
Energieträger
- Die Ausführung seismischer Aktivitäten, beispielsweise zur Suche nach Öl-
und Gaslagerstätten unter dem Meeresboden hat massive Auswirkungen auf
Meeresorganismen wie Schweinswale. Sie sind ein enormer Belastungsfaktor
für das Ökosystem, der über Tage hinweg andauert und bis in
Meeresschutzgebiete vordringt. Deshalb fordern wir, dass seismische
Aktivitäten einer verpflichtenden Umweltprüfung unterliegen müssen.
Darüber hinaus muss der Umweltschutz auch als entscheidender Parameter in
die Landesverordnung über seismische Arbeiten des Landes Schleswig-
Holstein aufgenommen werden. (ich konnte diese nirgends in der Auflistung
finden und zu Borkum hatte ich gehört, dass One-Dyas diese dort ohne
Umweltprüfung durchführen konnte)
aus.
- Wir fordern die Aufnahme von Naturschutz- und Klimagerechtigkeitsaspekten
für die Erteilung einer bergrechtlichen Bewilligung oder Erlaubnis, damit
Behörden die Umweltauswirkungen von Bergbauvorhaben bei Bewilligungen
berücksichtigen müssen. Zudem muss klargestellt werden, ob das
Bergbauvorhaben in Bezug auf den Bedarf bzw. Möglichkeiten zur
Kreislaufwirtschaft und Recycling sinnvoll ist und dieser Punkt in die
Entscheidung einbezogen werden.
Gleichzeitig wird durch eine steigende Nachfrage und neue technologische
Entwicklungen der Wettbewerb um Rohstoffe, insbesondere die sogenannten seltenen
Erden, weltweit verschärft. Hinzu kommen neue Nutzungsansprüche an den
geologischen Untergrund: Für die Gewinnung von Energie mittels Geothermie und
die Speicherung von Energie, beispielsweise von Wasserstoff in unterirdischen
Kavernenspeichern braucht es ebenfalls passende Rechtsrahmen.
- Wir fordern, dass eine vorzeitige Zulassung des Beginns eines
Bergbauvorhabens nach §57b des Bundesberggesetz nicht weiterhin möglich
ist. Vor Abschluss des Planfeststellungsverfahrens sollte kein
Bergbauprojekt gestartet werden. (es geht um folgenden, aus meiner Sicht
kritischen Punkt im Bundesberggesetz:§ 57b BBergG - Einzelnorm)
Das Bundesberggesetz spiegelt die Entwicklungen der vergangenen 45 Jahre nicht
ausreichend wieder und wirkt heute oftmals aus der Zeit gefallen. In der Folge
werden beispielsweise mit dem Geothermiebeschleunigungsgesetz und dem
Wasserstoffbeschleunigungsgesetz neue Fachgesetze geschaffen, die in der Praxis
konkurrierende Rechtslagen schaffen.
offene Fragen
Im Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition war eine umfassende Reform des BBergG
vorgesehen. Diese Reform ist nicht erfolgt und doch notwendiger als zuvor.
- Eine Anpassung von § 40 des Bundesberggesetzes sowie der „Grundabtretung“,
um Bergbaumaßnahmen unter Häusern, Wohnsiedlungen, landwirtschaftlichen
Flächen etc. ohne Zustimmung der Grundstückseigentümer zu stoppen?
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein fordern eine umfassende Reform des
Bundesberggesetzes. Leitlinie soll eine Neuausrichtung entlang klarer Umwelt-
und Klimaschutz- und Beteiligungsstandards sein, die auch die neuen
Nutzungsanforderungen an den geologischen Untergrund berücksichtigt. Konkret
fordern wir:
- Welche Umweltprüfungen müssen bei der Suche nach bergfreien Bodenschätzen
erstellt werden (zu dem Punkt mit den seismischen Untersuchungen)?
- Ein generelles Verbot neuer Öl- und Gasbohrungen an Land, im Küstenmeer
und in der Ausschließlichen Wirtschaftszone. Wir fordern in dem
Zusammenhang die sofortige Absage der Gasförderpläne in der Nordsee vor
Borkum und im bayerischen Reichling.
- § 49 Beschränkungen der Aufsuchung auf dem Festlandsockel und im
Küstengewässer. Braucht es hier aus unserer Sicht klare Kriterien, was
unangemessene Beeinträchtigungen der Pflanzen und Tierwelt nach §49
Bundesberggesetz sind?
- Eine Neufassung von §1 „Zweck des Gesetzes“.Sowohl die Klimakrise als auch
die Biodiversitätskrise, die Bedeutung der Kreislaufwirtschaft als auch
die Sicherung von Rohstoffen müssen hier berücksichtigt werden.
- Schäden an der Umwelt als Bergschaden aufnehmen oder betrifft das nur
Sach-/Personenschäden?
- Eine verpflichtende Umweltprüfung für seismische Bohrungen im
Küstengewässer und in der AWZ.
- Bergschadensvermutung: Beweislast bei Betroffenen auf das Unternehmen
umlagern (Punkt aus dem Dokument der Umweltverbände)?
- §132 Forschungshandlung (Festlandsockel im Meer) und 133 (Seekabel etc.) –
Umkehrung bei der Bewilligung einer Genehmigung von „die Genehmigung darf
nur versagt werden“ zu „die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn..“,
Ergänzung um Umweltaspekte
- Klare Verfahrensregelungen und eine Stärkung der Beteiligungsrecht von
Verbänden, Trägern öffentlicher Belange und Bürger*innen.
Gesetzestexte und Dokumente
SeismikBergV_SH_2009-06-30.pdf Landesverordnung über seismische Arbeiten
(Seismik-Bergverordnung – SeismikBergV -) – fehlender Umweltschutz, z.B.
Schweinswale etc
- Wir fordern, dass eine vorzeitige Zulassung des Beginns eines
Bergbauvorhabens nach §57b des Bundesberggesetz nicht weiterhin möglich
ist. Vor Abschluss des Planfeststellungsverfahrens sollte kein
Bergbauprojekt gestartet werden.
Für uns interessantes Positionspapier einiger Umweltverbände zum Bergrecht:
Positionspapier Modernisierung BBergG_finaler Entwurf
Die LAG wird gebeten, sich in der BAG für eine Weiterentwicklung der GRÜNEN
Positionierung zum Bundesbergrecht im Sinne aller oben genannten Forderungen /
Punkte einzusetzen. Dies gilt ebenso für unsere Grünen Minister*innen,
Abgeordnete, den Landes- und Bundesvorstand. Es gilt, einen einheitlichen
Rechtsrahmen inkl. Umwelt-, Klima- und Beteiligungsstandards im Bundesberggesetz
für die vielfältigen Nutzungsansprüche an den geologischen Untergrund zu
erarbeiten und möglichst umzusetzen.
Unterstützer*innen
- Carina Hennecke (KV Rendsburg-Eckernförde)
- Oliver Lorentzen (KV Pinneberg)
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