Änderungen von A15 zu A15
| Ursprüngliche Version: | A15 (Version 1) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 23.10.2025, 11:56 |
| Neue Version: | A15 (Version 2) |
|---|---|
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 21.11.2025, 14:10 |
Titel
Antragstext
Nach Zeile 11 einfügen:
Mit dem Bundesberggesetz (BBergG) wurden vor etwa 45 Jahren bundesweit einheitliche Regelungen zur Gewinnung von Bodenschätzen getroffen. Mittlerweile sind die
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Klimakrise und die Biodiversitätskrise drängender, als je zuvor. Die internationale Staatengemeinschaft hat sich verbindliche Ziele für Klimagerechtigkeit und für den Schutz
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der Artenvielfalt gesetzt. Deutschland steigt aus der Nutzung fossiler Energieträger
Nach Zeile 32 einfügen:
aus.
Nach Zeile 39 einfügen:
Gleichzeitig wird durch eine steigende Nachfrage und neue technologische Entwicklungen der Wettbewerb um Rohstoffe, insbesondere die sogenannten seltenen Erden, weltweit verschärft. Hinzu kommen neue Nutzungsansprüche an den geologischen Untergrund: Für die Gewinnung von Energie mittels Geothermie und die Speicherung von Energie, beispielsweise von Wasserstoff in unterirdischen Kavernenspeichern braucht es ebenfalls passende Rechtsrahmen.
Nach Zeile 44 einfügen:
Das Bundesberggesetz spiegelt die Entwicklungen der vergangenen 45 Jahre nicht ausreichend wieder und wirkt heute oftmals aus der Zeit gefallen. In der Folge werden beispielsweise mit dem Geothermiebeschleunigungsgesetz und dem Wasserstoffbeschleunigungsgesetz neue Fachgesetze geschaffen, die in der Praxis konkurrierende Rechtslagen schaffen.
Nach Zeile 45 einfügen:
Im Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition war eine umfassende Reform des BBergG vorgesehen. Diese Reform ist nicht erfolgt und doch notwendiger als zuvor.
Nach Zeile 48 einfügen:
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein fordern eine umfassende Reform des Bundesberggesetzes. Leitlinie soll eine Neuausrichtung entlang klarer Umwelt- und Klimaschutz- und Beteiligungsstandards sein, die auch die neuen Nutzungsanforderungen an den geologischen Untergrund berücksichtigt. Konkret fordern wir:
Nach Zeile 50 einfügen:
- Ein generelles Verbot neuer Öl- und Gasbohrungen an Land, im Küstenmeer und in der Ausschließlichen Wirtschaftszone. Wir fordern in dem Zusammenhang die sofortige Absage der Gasförderpläne in der Nordsee vor Borkum und im bayerischen Reichling.
Nach Zeile 54 einfügen:
- Eine Neufassung von §1 „Zweck des Gesetzes“.Sowohl die Klimakrise als auch die Biodiversitätskrise, die Bedeutung der Kreislaufwirtschaft als auch die Sicherung von Rohstoffen müssen hier berücksichtigt werden.
Nach Zeile 56 einfügen:
- Eine verpflichtende Umweltprüfung für seismische Bohrungen im Küstengewässer und in der AWZ.
Nach Zeile 62 einfügen:
- Klare Verfahrensregelungen und eine Stärkung der Beteiligungsrecht von Verbänden, Trägern öffentlicher Belange und Bürger*innen.
Nach Zeile 66 einfügen:
- Wir fordern, dass eine vorzeitige Zulassung des Beginns eines Bergbauvorhabens nach §57b des Bundesberggesetz nicht weiterhin möglich ist. Vor Abschluss des Planfeststellungsverfahrens sollte kein Bergbauprojekt gestartet werden.
Nach Zeile 71 einfügen:
Die LAG wird gebeten, sich in der BAG für eine Weiterentwicklung der GRÜNEN Positionierung zum Bundesbergrecht im Sinne aller oben genannten Forderungen / Punkte einzusetzen. Dies gilt ebenso für unsere Grünen Minister*innen, Abgeordnete, den Landes- und Bundesvorstand. Es gilt, einen einheitlichen Rechtsrahmen inkl. Umwelt-, Klima- und Beteiligungsstandards im Bundesberggesetz für die vielfältigen Nutzungsansprüche an den geologischen Untergrund zu erarbeiten und möglichst umzusetzen.