| Veranstaltung: | Landesparteitag S-H November 2025 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 21 Anträge |
| Antragsteller*in: | LAG Gesundheit (dort beschlossen am: 20.10.2025) |
| Status: | Zurückgezogen |
| Angelegt: | 24.10.2025, 09:21 |
A22: Verpflegungsangebote an jeder Schule in SH
Antragstext
Die Landtagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen in Schleswig-Holstein
setzt sich dafür ein, dass alle Schulen im Bundesland, die noch kein
Verpflegungsangebot machen, dazu verpflichtet werden, ihren
Schüler*innen ein Verpflegungsangebot zu machen.
Dabei soll es den Schulträgern freistehen, ob dieses Angebot durch
kommunale Strukturen, private Anbietende, Elternvereine oder sonstige
ehrenamtliche Zusammenschlüsse organisiert wird.
Krankenkassen in Schleswig-Holstein werden dazu aufgefordert, sich
anteilig an den entstehenden Kosten zu beteiligen. Dies könnte im Rahmen
von mehrjährigen Projekten geschehen, welche im Anschluss auf ihre
gesundheitswirksamen Einflüsse bei der Schüler*innenschaft evaluiert
werden. Grundlage dafür bildet das Präventionsgesetz aus dem
Sozialgesetzbuch V (§20a Leistungen zur Gesundheitsförderung und
Prävention in Lebenswelten)
Begründung
Neben regelmäßiger Bewegung sind Essen und Trinken entscheidend für
die Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Lebensqualität. Eine
gesundheitsfördernde Verpflegung, die eine bedarfsgerechte Menge an
Energie und Nährstoffen bietet, fördert sowohl die körperliche als auch die
geistige Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Sie trägt damit ebenso
entscheidend zur Prävention von Krankheiten wie Adipositas oder Diabetes
mellitus Typ 2 bei.
Eine gesundheitsfördernde und nachhaltige Schulverpflegung, die Kindern
und Jugendlichen aus allen Teilen unserer Gesellschaft gleichermaßen
zugänglich ist, ist von großer Bedeutung. Damit ist die Schule ein zentraler
Ort für Prävention und Gesundheitsförderung. Es werden viele
Schüler*innen erreicht und können davon profitieren.
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind verpflichtet, Geld für
Präventionsleistungen und Gesundheitsförderung auszugeben,
insbesondere nach dem Präventionsgesetz. Diese Verpflichtung ist im
Sozialgesetzbuch V (SGB V) verankert und zielt darauf ab, Krankheiten
vorzubeugen. Die genauen Handlungsfelder und Kriterien für diese
Leistungen sind im GKV-Leitfaden Prävention festgelegt, an den sich die
Krankenkassen halten müssen. In diesem Leitfaden wird in Kapitel 4.6. die
gesundheitsfördernde Schule mit den möglichen Leistungen wie folgt
beschrieben: “Hierzu kann gehören, Ruheräume einzurichten, den
Pausenhof oder Innenbereich der Schule bewegungsfördernd zu gestalten,
Bewegungsangebote für die Pausen zur Verfügung zu stellen oder
ausgewogen zubereitete Speisen anzubieten.”.
Quellen:
• https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__20a.html
• https://www.gkv-
buendnis.de/gesunde_lebenswelten/schule/themen_und_inhalte_2/themen_de
r_gesundheitsfoerderung_in_der_schule/themen_der_gesundheitsfoerderung_in
_der_schule_1.html#:~:text=Die%20Schule%20gesundheitsfördernd%20gestalt
en&text=Hierzu%20kann%20gehören%2C%20Ruheräume%20einzurichten,ode
r%20ausgewogen%20zubereitete%20Speisen%20anzubieten.
• https://www.gkv-
spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/praevention__sel
bsthilfe__beratung/praevention/praevention_leitfaden/2024-12-19_GKV-
Leitfaden_Praevention_barrierefrei.pdf
• https://www.bmleh.de/DE/themen/ernaehrung/gesunde-ernaehrung/kita-und-
schule/qualitaetsstandards-
schulverpflegung.html#:~:text="Unser%20Schulessen"&text=Sie%20trägt%20d
amit%20ebenso%20entscheidend,für%20die%20Verpflegung%20in%20Schule
n.&text=erfüllen%2C%20sind%20berechtigt%2C%20das%20Schule,Note%201-
Logo%20zu%20tragen.
Unterstützer*innen
- Philipp Schmagold (KV Plön)
- Jakob Hendrik Rühl (KV Ostholstein)
- Annette Di Fausto (KV Stormarn)
- Christian Wölm (KV Stormarn)
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