| Veranstaltung: | Landesparteitag S-H November 2025 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 21 Anträge |
| Antragsteller*in: | Ben Lüdke (KV Steinburg) |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 23.11.2025, 14:25 |
A21Neu: Unsere Finanzverwaltung fit für die Zukunft machen. Steuerbetrug verhindern.
Antragstext
Unsere Finanzverwaltung fit für die Zukunft
machen. Steuerbetrug verhindern.
Unsere Finanzverwaltung ist die Grundlage für einen handlungsfähigen Staat. Sie
sorgt dafür, dass Steuergerechtigkeit hergestellt, öffentliche Aufgaben
finanziert und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die
Handlungsfähigkeit des Staates gesichert werden. Die Beschäftigten unserer
Finanzverwaltung leisten damit tagtäglich einen unverzichtbaren Beitrag zum
Funktionieren unseres Gemeinwesens - das sollten wir stärken.
Die Finanzverwaltung muss stark bleiben!
Fachkräftemangel, demografischer Wandel und steigende Fallzahlen führen zu
Belastungen und längeren Bearbeitungszeiten. Deshalb muss durch zusätzliche
Nachwuchskräfte sichergestellt werden, dass die Finanzverwaltung auch in der
Zukunft schlagkräftig bleibt.
Das Land sollte als attraktive Arbeitgeberin wahrgenommen werden, die mit der
Wirtschaft konkurrieren kann. Dazu gehören eine faire Bewertung der
Dienstposten, gute Beförderungsperspektiven und verlässliche Haushaltsmittel.
Schleswig-Holstein befindet sich hier bereits auf einem guten Weg, indem
fortlaufend an einer Erhöhung der Bewertung der Personalstellen gearbeitet wird.
sowie ein gutes Beförderungsbudget im Haushalt gesichert wird. Dieser Weg muss
konsequent fortgesetzt werden.
Das Ziel
muss es sein, die Anzahl der für die Landesregierung tätigen
Steuerfahnder*innen deutlich zu erhöhen. Hierfür muss die Attraktivität
dieser Tätigkeit weiter gesteigert werden.
Kommunikation verbessern - zwischen Behörden und innerhalb
der Finanzverwaltung.
Um geltendes Recht durchzusetzen, sollten alle Behörden besser zusammenarbeiten
können. Dafür braucht es gemeinsame, bundesweit einheitliche digitale Lösungen,
um Doppelstrukturen zu vermeiden und gleiche Wissensstände zu schaffen. Auf ein
solches gemeinsames digitales Register müssen nicht nur Behörden im Bereich des
Steuer- und Finanzrechts, sondern auch Gewerbeämter und Zoll Zugriff erhalten,
um in allen Bereichen Steuerschäden und Betrug zu verhindern.
Zusätzlich soll das Land Schleswig-Holstein den beschrittenen Weg der
"Task Force Geldwäsche" entschieden fortsetzen, diese ist ein wichtiger
Bestandteil im Gesamtsystem der Geldwäschebekämpfung! Hierfür wird eine
gänzlich neue Koordinierungs- und Ermittlungseinheit bei der
Generalstaatsanwaltschaft (KEOK) samt einem schlagkräftigen
polizeilichen "Unterbau" beim Landeskriminalamt, einschließlich dort
tätigen Verbindungsleuten zu Steuerfahndung und Zoll, sowie einer
Schnittstelle zur Financial Intelligence Unit (FIU) gegründet. Dieses
neue System erzeugt durch die strafrechtliche Einziehung von
inkriminierten Vermögenswerten Einnahmen für den Landeshaushalt und soll
weiter ausgebaut werden.
Außerdem sollte der interne Bürokratieabbau innerhalb der Finanzverwaltung
vorangehen: Die Expertinnen und Experten in den Ämtern wissen am besten, wo
Abläufe verbessert werden können und welche Vorschriften evaluiert werden
müssen. Dieses Wissen muss systematisch genutzt werden. Dies kann beispielsweise
über ein digitales Feedback-Tool geschehen, über das Beschäftigte bürokratische
oder rechtliche Hürden melden und Lösungsvorschläge einbringen können. Dieser
Prozess sollte unter Einbindung der Mitarbeitenden in allen Ämtern stattfinden.
Rechtsgrundlagen anpassen.
Der Staat muss in der Lage sein, betrugsrelevante Daten rechtssicher erheben zu
können, um Geldflüsse besser nachvollziehen und Steuerbetrug effektiv zu
bekämpfen. Insbesondere benötigen wir im Kampf gegen Geldwäsche die
Beweislastumkehr nach italienischem Vorbild. Das bedeutet: Wer verdächtigt wird,
mit illegalem Geld zu arbeiten, muss nachweisen, dass sein bzw. ihr Vermögen aus
legalen Quellen stammt. Zudem müssen bereits bekannte Steuerschlupflöcher
geschlossen werden. So soll bspw. niemand, der Steuerrückstände hat, ein neues
Gewerbe anmelden können, ehe nicht alle Rückstände beglichen sind. Das bereits
etablierte Modell bei der Kfz-Steuer soll hierbei als Vorbild dienen.
Mitarbeitende schützen.
In einem zunehmend raueren gesellschaftlichen Klima brauchen die Mitarbeitenden
der Finanzverwaltung, die täglich Steuerbetrug aufdecken und für die
Finanzierung des Gemeinwesens sorgen, besonderen Schutz. Hierfür muss ihre
Sicherheit zu jedem Zeitpunkt - sowohl am Arbeitsplatz als auch im Außendienst -
gewährleistet sein. Dafür ist eine enge Zusammenarbeit mit den
Sicherheitsbehörden, insbesondere in der Planung von Außeneinsätzen
unerlässlich. Außeneinsätze sollten grundsätzlich nicht alleine durchgeführt
werden. Die Einschätzung von Gefahren ist dabei regelmäßig zu evaluieren und
ggf. anzupassen.
Unterstützer*innen
- Karsten Ellmenreich (KV Neumünster)
- Bianca Nienaber (KV Neumünster)
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