| Veranstaltung: | Landesparteitag S-H November 2025 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 21 Anträge |
| Antragsteller*in: | LAG Demokratie und Recht (dort beschlossen am: 14.10.2025) |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 22.10.2025, 23:29 |
A13: Verfassungsmäßigkeit der AfD durch Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen
Antragstext
Der gesamte Landesverband sowie alle Mandats- und Amtsträger*innen werden
aufgefordert, auch weiterhin auf eine breite Koalition der demokratischen
Parteien hinzuarbeiten, um zeitnah durch den Bundestag, den Bundesrat und/oder
die Bundesregierung einen Antrag nach Art. 21 Abs. 2 GG zu stellen. Unser Ziel
bleibt die schnellstmögliche Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der AfD durch
das Bundesverfassungsgericht.
Der Landesparteitag begrüßt und unterstützt den aktuellen Vorstoß des Landtags
und das Bekenntnis, umgehend nach gerichtlicher Entscheidung zur Rechtmäßigkeit
der Einstufung der AfD eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten, als einen
ersten Schritt. Wir begrüßen, dass hierdurch die Diskussion um die Prüfung eines
Verbots der AfD auch in anderen Parteien beschleunigt wird. Gleichzeitig
erinnern wir daran, dass wir als Grüne die umgehende Einrichtung einer solchen
Bund-Länder-Arbeitsgruppe fordern.
Begründung
Als Lehre aus unserer Geschichte sieht das Grundgesetz explizit die Möglichkeit vor, die Verfassungskonformität von Parteien zu überprüfen und diese gegebenenfalls zu verbieten. Die Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Partei durch das Bundesverfassungsgericht ist ein zentraler Baustein, um den Feinden unserer Demokratie und ihrer freiheitlich-demokratischen Grundordnung als Rechtsstaat zu begegnen.
„Nie wieder“ bedeutet auch, dass eine autoritäre demokratiefeindliche Partei in Deutschland nie wieder die Möglichkeit haben darf an die Macht zu kommen. Diese Gefahr sehen wir.
Die Hürden für ein Parteiverbot sind zu Recht hoch. Eine Partei kann nach Art. 21 Abs. 2 GG auf Antrag des Bundesrates, Bundestages oder Bundesregierung verboten werden, wenn ihr Handeln aktiv kämpferisch darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen. Die Entscheidung trifft das Bundesverfassungsgericht.
Ein "darauf ausgehen" ist laut dem BVerfG gegeben, wenn konkrete Anhaltspunkte von Gewicht vorliegen, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass das gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Handeln einer Partei erfolgreich sein kann. Die freiheitliche demokratische Grundordnung zeichnet sich dabei durch folgende drei Merkmale aus:
1. durch ihre Verankerung im Prinzip der Menschenwürde
2. durch das Demokratieprinzip als Herrschaftsform der Freien und Gleichen sowie
3. durch das Rechtsstaatsprinzip unter Einschluss der Rechtsbindung der öffentlichen Gewalt, der Garantie effektiven Rechtsschutzes und der Gewährleistung eines staatlichen Gewaltmonopols.
Es gibt unzählige Belege dafür, dass die AfD die freiheitliche demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder sogar zu beseitigen plant:
1. Ethnopluralismus
Die AFD propagiert ein Ethnopluralistisches Menschenbild. Der Ethnopluralismus geht davon aus, dass verschieden „Ethnien“ von Menschen unterschiedlich (wertig) sein.
AfD Mitglieder wie der bayrische MdL Halemba propagiert Verschwörungstheorien wie die des großen Bevölkerungsaustausches. Sie behaupten, dass Menschen die durch Migration nach Deutschland gekommen sind nicht ebenso dem deutschen Staatsvolk angehören, er unterscheidet zwischen „echten Deutschen“ und „Passdeutschen“
2. Verfassungsschutz-Einstufung
Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD als gesichert rechtsextrem ein, derzeit unterliegt diese Einstufung jedoch einer Stillhatlerklärung. Die Behörden sehen Bestrebungen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu untergraben. Grundlage dafür sind unter anderem rassistische, völkisch-nationalistische Ideologien und demokratiefeindliche Aussagen.
3. Angriffe auf Menschenwürde und Gleichheit
Zentrale Werte wie die Menschenwürde und der Gleichheitsgrundsatz werden von AfD-Politikern immer wieder offen in Frage gestellt. Aussagen über „Remigration“, das Relativieren nationalsozialistischer Verbrechen u.A. als „Fliegenschiss“ oder pauschale Hetze gegen Migranten und andere verletzen die Grundprinzipien des Grundgesetzes. Solche Positionen fördern ein exklusives und ausgrenzendes Staatsverständnis.
4. Ablehnung parlamentarischer Demokratie
Führende AfD-Vertreter lehnen die parlamentarische Demokratie ab und sprechen offen über einen Systemsturz. Bei der Eröffnungssitzung des Thüringischen Landtages weigert sich der Alterspräsident Jürgen Treutler eine Abstimmung des Landtages über seine Geschäftsordnung zuzulassen, er musste durch das Landesverfassungsgericht hierzu gezwungen werden.
5. Delegitimierung demokratischer Institutionen
Die AfD greift wiederholt Gerichte, Parlamente und Medien verbal an und stellt ihre Legitimität infrage. Diese Strategie zielt darauf ab, das Vertrauen in die demokratische Ordnung zu unterminieren. Begriffe wie „Systemparteien“, „Lügenpresse“ oder „Altparteienkartell“ sind zentrale Bestandteile dieser Rhetorik.
6. Verbindungen ins rechtsextreme Milieu
Zahlreiche Funktionäre der AfD pflegen enge Kontakte zu rechtsextremen Netzwerken, Verlagen und Denkfabriken wie der „Identitären Bewegung“ oder dem „Institut für Staatspolitik“ um Götz Kubitschek. Diese Beziehungen stützen eine völkisch-autoritäre Ideologie, die im klaren Widerspruch zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung steht. Auch strategische Zusammenarbeit bei Aktionen und Kampagnen wurden immer wieder dokumentiert.
Unterstützer*innen
- Christoph Fischer (KV Segeberg)
- Aksel Leimbach (KV Stormarn)
- Gabriele Assmann (KV Lübeck)
- Jakob Everding (KV Plön)
- Malte Harlapp (KV Stormarn)
- Philipp Schmagold (KV Plön)
- Britta Mohr (KV Rendsburg-Eckernförde)
- Martina Leverenz (KV Segeberg)
- Melissa Sieber (KV Schleswig-Flensburg)
- Anita Davidse (KV Herzogtum Lauenburg)
- Birgit Graf (KV Herzogtum Lauenburg)
- Dennis Reinke (KV Ostholstein)
- Jessica Leutert (KV Kiel)
- Jakob Hendrik Rühl (KV Ostholstein)
- Kai Hergert (KV Herzogtum Lauenburg)
- Katrin Stange (KV Pinneberg)
- Ben Lüdke (KV Steinburg)
- Scarlett Schmit (KV Steinburg)
- Annette Di Fausto (KV Stormarn)
- Sebastian Büttner (KV Lübeck)
- Hans-Peter Hopp (KV Ostholstein)
- Sebastian Rautert (KV Pinneberg)
- Janine Mehlhorn (KV Lübeck)
- Dieter Abraham (KV Pinneberg)
- Lorenz Mayer (KV Segeberg)
- Monika Wegener (KV Rendsburg-Eckernförde)
- Adrian Grimm (KV Kiel)
- Ralf Striecker (KV Flensburg)
- Bianca Nienaber (KV Neumünster)
- Karsten Ellmenreich (KV Neumünster)
- Oliver Lorentzen (KV Pinneberg)
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