| Veranstaltung: | Landesparteitag S-H November 2025 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 21 Anträge |
| Antragsteller*in: | Landesvielfaltsrat (dort beschlossen am: 24.10.2025) |
| Status: | Eingereicht (Ä1+Ä3) |
| Angelegt: | 22.11.2025, 05:19 |
S8 Neu: Satzungsänderung: Verwendung einfacher/ Leichter Sprache bei Anträgen und schriftlichen Bewerbungen zum Landesparteitag. (Ä1+Ä3)
Antragstext
Der Landesparteitag beschließt, den Beschluss vom Mai 2024 "Einfache Sprache,
verständliche Sprache und Leichte Sprache auf unseren Landes-Partei-Tagen (LPT)
umsetzen" zu konkretisieren.
Der Landesvorstand wird aufgefordert, den Mitgliedern Leitlinien und
Hilfestellungen zur Erstellung von Texten in einfacher Sprache zur Verfügung
zustellen.
Der Landesvorstand wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass das
Antragsverwaltungssystem bei Änderungsanträgen ein Eingabefeld für Einfache oder
Leichte Sprache erhält. Sobald dieses Eingabefeld verfügbar ist, soll der
Landesvorstand dem Landesparteitag eine entsprechende Änderung der Satzung oder
der Geschäftsordnung vorschlagen.
Die Satzung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein wird wie folgt unter §
7 Absatz 8 am Ende ergänzt: "Sie sollen neben dem Antragstext eine Fassung in
Einfacher oder Leichter Sprache haben."
Alt:
Anträge, die auf dem Landesparteitag behandelt werden sollen, müssen der
Landesgeschäftsstelle spätestens vier Wochen vorher schriftlich vorliegen und
sollen spätestens drei Wochen vor der Versammlung den Mitgliedern zugänglich
sein.
Neu:
Anträge, die auf dem Landesparteitag behandelt werden sollen, müssen der
Landesgeschäfts-stelle spätestens vier Wochen vorher schriftlich vorliegen und
sollen spätestens drei Wochen vor der Versammlung den Mitgliedern zugänglich
sein.Sie sollen neben dem Antragstext eine Fassung in Einfacher oder Leichter
Sprache haben.
Außerdem werden unter Nr. 1 der Geschäftsordnung des Landesparteitags folgende
Absätze eingefügt:
"Sach-, Satzungsänderungs- und Dringlichkeitsanträge:
Zu Sach-, Satzungsänderungs- und Dringlichkeitsanträgen sind neben dem
Antragstext eine Fassung des Antragstextes in Einfacher oder Leichter Sprache
vorzulegen. Eine Begründung kann beigefügt werden. Begründung und Fassung in
Einfacher oder Leichter Sprache können bis zum Ablauf der Frist für
Änderungsanträge nachgereicht werden. Liegt keine Fassung in Einfacher oder
Leichter Sprache vor, entscheidet der Landesparteitag über die Zulassung des
Antrags. Beschlussfassungen erfolgen ausschließlich über den Antragstext; die
Begründung und die Fassung in Einfacher oder Leichter Sprache können zur
Auslegung herangezogen werden.
Bewerbungen:
Eine Bewerbung kann in Textform mit Vor- und Nachnamen sowie optional mit Foto,
Angaben zum Alter und Orts-/Kreisverband sowie einer Selbstvorstellung oder
durch Handmeldung auf dem Landesparteitag eingereicht werden. Enthält die
Bewerbung in Textform eine Selbstvorstellung, ist zusätzlich eine Fassung der
Selbstvorstellung in Einfacher oder Leichter Sprache einzureichen. Fehlt diese,
darf die Selbstvorstellung den Mitgliedern nicht zugänglich gemacht werden."
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