| Veranstaltung: | Landesparteitag S-H November 2025 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 21 Anträge |
| Antragsteller*in: | KV Rendsburg-Eckernförde; Jacky Dumke; LAG Demokratie und Recht (dort beschlossen am: 05.07.2025) |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 14.10.2025, 22:27 |
A3: Recht auf einfache Namensänderung für alle - Selbstbestimmung erleichtern
Antragstext
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein tritt für eine Reform des
Namensänderungsgesetzes (NamÄndG) ein, damit Vornamensänderungen unkompliziert
und ohne erschwerende Hürden wie psychologische Gutachten möglich werden.
Um Missbrauch durch Namensänderung vorzubeugen sprechen wir uns für eine lange
Sperrfrist für erneute Änderungen des Vornamen aus.
Die Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möge eine Modernisierung des
NamÄndG auf Bundesebene anstoßen, die das NamÄndG entsprechend den Zielen dieses
Antrags reformiert.
Begründung
Derzeit ist eine Namensänderung an hohe Hürden geknüpft. Denn nach § 3 Namensänderungsgesetz ist eine Namensänderung nur möglich, wenn ein wichtiger Grund diese Änderung rechtfertigt. Dies stellt Personen, die ihren Namen ändern wollen, vor erhebliche Herausforderungen. So müssen bei einer Entfremdung vom eigenen Namen, z. B. wegen physischer oder psychischer Gewalt in der Familie, häufig kostspielige Gutachten erbracht werden. Dies ist insbesondere sozial ungerecht, da Personen aus finanziell schwachen Verhältnissen damit gegenüber wohlhabenderen Personen benachteiligt werden oder wenn diese keine therapeutische Unterstützung erfahren (haben).
Auch ist eine Namensänderung derzeit häufig an hohe Gebühren geknüpft, die je nach Gemeinde stark variieren können. Dabei sollen Gebühren lediglich den tatsächlich anfallenden Verwaltungsaufwand für Verwaltungshandeln ausgleichen. Übermäßig hohe Gebühren sollten vermieden werden.
Das Namensänderungsgesetzt (NamÄndG) spiegelt längst nicht mehr die gesellschaftliche Realität wider. Vornamensänderungen, die auf individueller Identität und Entscheidung beruhen, verdienen einen niedrigschwelligen Zugang.
Das oft vorgebrachte Missbrauchsargument, dass Menschen sich durch veränderte Identitäten Schulden oder rechtlichen Konsequenzen entziehen könnten, ist in einer digitalen Welt mit modernen Personenstandsregistern nicht mehr nachvollziehbar. Einzelne Missbrauchsfälle rechtfertigen keine pauschalen Einschränkungen oder Barrieren.
[Quelle: Angepasste Textvorlage von ChatGPT als Hilfsmittel]
Unterstützer*innen
- Sylvia Fischer (KV Lübeck)
- Britta Mohr (KV Rendsburg-Eckernförde)
- Dennis Stüber (KV Rendsburg-Eckernförde)
- Jakob Hendrik Rühl (KV Ostholstein)
- Katrin Stange (KV Pinneberg)
- Torge Schmidt (KV Rendsburg-Eckernförde)
- Ann Christin Hahn (KV Pinneberg)
- Bianca Nienaber (KV Neumünster)
Kommentare
Birgit Graf:
Monika Wegener:
Torge Schmidt: