| Veranstaltung: | Landesparteitag S-H November 2025 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 21 Anträge |
| Antragsteller*in: | LAG Gesundheit (dort beschlossen am: 20.10.2025) |
| Status: | Eingereicht |
| Antragshistorie: | Version 2 |
A17: Landesgesetz für das Ehrenamt von Patienten-Fürsprechende in Kliniken
Antragstext
Der Landesverband von B´90/Die Grünen Schleswig-Holstein setzt sich dafür ein,
in der anstehenden Novellierung des Landeskrankenhausgesetzes Schleswig-Holstein
(LKHG) die Einführung ehrenamtlicher Patient*innen-Fürsprecher*innen in Kliniken
zu ermöglichen.
Die entsprechenden Formulierungen im Gesetzestext, sowie etwaige
Durchführungsbestimmungen sollen auf den Empfehlungen der „Studie zur Lage der
Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher an deutschen Krankenhäusern“ (1)
basieren, die im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit durchgeführt
wurde.
Begründung
Eine Patienten-Fürsprechende ist eine unabhängige und ehrenamtliche Person, die als Schnittstelle zwischen Patient*innen und dem Krankenhaus fungiert. Sie nimmt die Anliegen, Wünsche, Kritik oder das Lob von Patient*innen entgegen, vertritt deren Interessen und versucht, bei Problemen zu vermitteln, ohne selbst ein Angestellter des Krankenhauses zu sein (im Gegensatz zum Beschwerdemanagement). Aufgrund der Rückmeldungen der Patient*innen sowie des Klinikpersonals setzt sie sich für Veränderungen im Klinikablauf ein. Patient*innen können sich kostenlos an die Patienten-Fürsprechende wenden, die der Schweigepflicht unterliegen.
Dieses Ehrenamt ist auch eine sehr gute Entlastung für das Gesundheitspersonal in den Kliniken, was durch eine entsprechende Studie gut belegt worden ist (1).
Patienten-Fürsprechende sind bereits in Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und im Saarland gesetzlich vorgeschrieben (1) und daher in (fast) allen Krankenhäusern dieser Länder vorhanden. In etwa 60 Prozent der Krankenhäuser in Deutschland bieten sie inzwischen Patientinnen und Patienten die Möglichkeit der Patientenfürsprache an (1). In Schleswig-Holstein findet sich immerhin eine Besonderheit: Patientinnen und Patienten können sich mit ihren Anliegen und Beschwerden an eine Patientenombudsfrau bzw. einen Patientenombudsman richten. 12 Patientenombudsleute sind außerhalb des Krankenhauses in einem Verein organisiert, stehen Patientinnen und Patienten im Krankenhaus zur Verfügung. Sie vermitteln bei Konflikten, wirken auf eine Streitschlichtung hin und vertreten damit weitgehend die gleichen Ziele wie die Patientenfürsprache im Krankenhaus. Das Konzept der Ombudsfrau und – Mann ist grundsätzlich lobenswert. Aber die Anzahl der Menschen ist deutlich zu gering, um den Anforderungen gerecht zu werden. Es muss wie in den anderen Bundesländern auf eine deutlich breitere Basis gestellt werden.
Wir müssen bedenken, dass die Situation in unseren Kliniken bereits jetzt eine Herausforderung für das Gesundheitspersonal und Patient*innen ist. Aufgrund der knappen Kassen und Umstrukturierungen werden die Probleme und Problem-orientierten Gespräche nicht kleiner werden.
Hintergrund
Jeder Mensch kann in die Situation kommen, in einem Krankenhaus behandelt zu werden. Patientinnen und Patienten müssen sich in dieser für sie sehr herausfordernden Situation darauf verlassen können, bestmöglich und vor allen Dingen sicher medizinisch und pflegerisch versorgt zu werden. Einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Versorgung im Krankenhaus leisten Patienten-Fürsprechende: Als unabhängige Ansprech- und Vertrauenspersonen beraten und informieren Sie Patientinnen und Patienten bzw. ihre Angehörigen und können in Konfliktfällen gegenüber den Klinik- oder Stationsleitungen vermitteln. Ihre Arbeit ist neben dem Beschwerdemanagement ein wichtiger Bestandteil der Patienten-orientierung im Krankenhaus. Durch Ihr Engagement tragen Sie dazu bei, dass die Erfahrungen und Perspektiven der Patientinnen und Patienten stärker wahrgenommen und für Versorgungsverbesserungen berücksichtigt werden.
Einige wesentliche Empfehlungen der zitierten Studie (1):
Vorgaben oder Leitfäden sollen dahingehend gestärkt werden, dass ein Standard an Maßnahmen etabliert wird, den Patientenfürsprechende ebenso wie Patientinnen und Patienten im Krankenhaus erwarten können. Die Sichtbarkeit, Erreichbarkeit und angemessene Ausstattung der Patientenfürsprache sollen gewährleistet sein.
■ Angebote zum fachlichen Austausch sowie zur Unterstützung der Patientenfürsprechenden sollen weiter ausgebaut werden, insbesondere dort, wo diese Angebote bislang nicht bestehen. Dazu gehören etwa kommunale, regionale oder überregionale Netzwerke und Veranstaltungen für Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher.
■ Fort- und Weiterbildungsangebote sollten ausgeweitet und bereits vorhandene Handreichungen und Curricula zusammengeführt und so aufbereitet werden, dass sie bundesweit verfügbar und leicht auffindbar sind.
■ Für die Dokumentation und Berichterstattung wird ein Mindeststandard angeregt, der in Absprache mit den jeweiligen Adressaten abgestimmt und angepasst werden sollte.
Ein wichtiger Aspekt: die Patienten-Fürsprechende helfen Missverständnisse aufzuklären, Patient*Innen über ihre Rechte (und Pflichten) aufzuklären und entlasten dadurch das Klinikpersonal.
Finanzen:
Das Ehrenamt sowie eine Koordinierungsstelle wird vom zuständigen Gesundheitsministerium übernommen.
Referenzen:
- Dr. Stefanie Ettelt (Projektleitung) Lätizia Ludwig Andreas Heimer Carsten Maday Patrick Frankenbach „Studie zur Lage der Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher an deutschen Krankenhäusern“ der Prognos AG (im Auftrag des BM für Gesundheit), 2022. Studie kann unter anderem auf der Internetseite www.patientenbeauftragter.de kostenlos heruntergeladen werden.
Autoren (LAG Gesundheit): Henning Vollert (KV Segeberg), Jasper Balke (KV Lübeck), Esther Drewsen (KV NF)
Unterstützer*innen
- Christoph Fischer (KV Segeberg)
- Zoé Engel (KV Lübeck)
- Birgit Graf (KV Herzogtum Lauenburg)
- Melissa Sieber (KV Schleswig-Flensburg)
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