| Veranstaltung: | Landesparteitag S-H November 2025 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 21 Anträge |
| Antragsteller*in: | Jasper Balke |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 23.11.2025, 12:07 |
A18Neu: Für einen effizienteren Personaleinsatz im Gesundheitswesen – Gesundheitsfachberufe stärken, Versorgung zukunftsfähig gestalten
Antragstext
Der Landesverband von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SH setzt sich für einen
effizienteren Einsatz von Personalressourcen und bessere Ausbildungsbedingungen
im Gesundheitswesen ein.
Über eine Strategie und ein daraus abgeleitetes Maßnahmenpaket soll je nach
Zuständigkeit auf Bundes- und Landesebene damit eine bedarfsgerechte,
sektorenübergreifende und zukunftssichere Versorgung der Bevölkerung in allen
Teilen des Landes sichergestellt werden.
Dabei sollen insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden, die um weitere
relevante Punkte zu ergänzen sind:
1. Stärkung nicht-ärztlicher Gesundheitsfachberufe:
Ausbau und Förderung von Bachelor- und Masterstudiengängen für Therapieberufe,
Pflegefachpersonen, sowie Physician Assistants.
Ausbau und Beschleunigung des Anerkennungsprozesses entsprechender
Qualifikationen aus dem Ausland, z.B. von in unseren Nachbarländern etablierten
Studiengängen wie (Clinical) Nursing, Advanced Nursing Practice oder Community
Health Nursing.
Ausbau von professionellen Weiterbildungswegen mit klaren Kompetenzprofilen und
einer an diese Karrierepfade gekoppelten Fortbildungspflicht. Dies soll zunächst
im Sinne eines durchlässigen Qualitätsstufenmodells umgesetzt werden, so dass
bestehende Ausbildungswege bestehen bleiben. Zudem sollen ambulante, stationäre
und sektorenübergreifende Einsatzkonzepte akademisch ausgebildeter
Pflegefachpersonen entwickelt werden.
Durch die mögliche Übernahme bestimmter ärztlicher Tätigkeiten soll nicht-
ärztliches Personal in ihrer Autonomie, Verantwortung und ihren Kompetenzen
gestärkt werden.
Aufbau von Selbstverwaltungsstrukturen für Nicht-ärztliche Gesundheitsfachberufe
u.a. zur Qualitätssicherung und Interessenvertretung, unter anderem mit dem
Ziel, diese möglichst beitragsfrei zu gestalten.
2. Datengestützte Versorgungs- und Ausbildungsplanung:
Systematische Dokumentation aktueller Versorgungslücken, auch unter gemeinsamer
Berücksichtigung von ambulanter und stationärer Versorgung.
Entwicklung von Prognosemodellen zur Steuerung der Ausbildungs- und
Personalplanung, sowohl für ärztliche als auch für nicht-ärztliche Fachkräfte.
Steuerung von Ausbildungs- und Weiterbildungskapazitäten basierend auf dieser
Planung, die auch durch geeignete Anreize wie Förderungen unterstützt werden
können.
3. Anpassung der Rollenverteilung in der Primärversorgung:
Förderung und Vereinfachung der Umsetzung von interprofessionellen
Modellprojekten, in denen qualifizierte Pflegefachpersonen in Hausarztpraxen
Funktionen zur Versorgung und Steuerung von Patient*innen übernehmen.
Hierbei soll neben der gemeinsamen Arbeit mit ärztlichem Personal auch ein Fokus
auf der Öffnung der Primärversorgung hin zu eigenverantwortlicher und
selbstständiger Erbringung heilkundlicher Leistungen liegen.
Aufbau interprofessioneller Teams auch über Modellprojekte hinaus mit klar
geregelten Zuständigkeiten.
strukturelle Einführung telemedizinischer Strukturen ins Regelsystem, um lange
Wege zur nächsten Gesundheitseinrichtung zu verhindern und die
Versorgungsqualität zu verbessern.
4. Bessere Steuerung von Patient*innenpfaden:
z. B. durch die Weiterentwicklung und den Aufbau von Leitstellen des ärztlichen
Bereitschaftsdienstes, der 116117 und analog zur avisierten Notfallreform auf
Bundesebene von Lotsenstrukturen in der Primärversorgung.
Dafür soll ebenfalls die Abstimmung zwischen ambulantem und stationärem Sektor
u.a. durch gemeinsame, sektorenübergreifende Regionalplanung und
Versorgungsregionen, Personalplanung und (digitale) Schnittstellen verbessert
werden.
5. Sicherstellung von Ausbildungsplätzen in Schleswig-Holstein:
Die Professionalisierung und Akademisierung der Pflege soll in enger Abstimmung
mit der Weiterentwicklung bereits bestehender Ausbildungswege erfolgen. Um dafür
auch praxisnahe Ausbildungsinhalte von hoher Qualität sicherzustellen, muss eine
ausreichende Anzahl praktischer Einsatzorte mit geeigneter Ausstattung und
Personal zur Verfügung stehen. Der Zugang soll dabei unabhängig von der
Trägerschaft von Ausbildungsstätten gewährleistet werden.
Hierbei sollen analog zu 2. ebenfalls Bedarfe in unterschiedlichen
Fachrichtungen berücksichtigt werden. Dies soll auch die Attraktivität und
Qualität der Ausbildung erhöhen.
Darüber hinaus ist die Schulgeldfreiheit in Schleswig-Holstein für Ausbildungen
zu den Gesundheitsfachberufen bis zur einheitlichen Ausgestaltung und
Finanzierung über die entsprechenden Berufegesetze auf Bundesebene
sicherzustellen.
Kommentare