| Veranstaltung: | Landesparteitag S-H November 2025 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 21 Anträge |
| Status: | Beschluss |
| Beschlossen am: | 22.12.2025 |
| Antragshistorie: | Version 2 |
Inklusiver Gewaltschutz jetzt – sexualisierte Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen wirksam bekämpfen
Beschlusstext
Der Landesparteitag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein fordert die
grüne Landtagsfraktion auf, sich bei der Landesregierung dafür einzusetzen, dass
Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein sicher und selbstbestimmt leben
können. Ein wesentlicher Baustein dafür ist die konsequente Stärkung der
Prävention sexualisierter Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen.
Dazu sollen insbesondere folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
1. Inklusive Umsetzung des Gewalthilfegesetzes sicherstellen
- Schleswig-Holstein stellt sicher, dass die landesweite Umsetzung des
Gewalthilfegesetzes von Beginn an die spezifischen Bedarfe von Frauen mit
Behinderungen systematisch berücksichtigt. Sie werden partizipativ in die
Weiterentwicklung des landesweiten Netzes von Schutz- und
Beratungsangeboten einbezogen. Bereits bestehende Strukturen werden mit
Blick auf den ab 2032 geltenden Rechtsanspruch konsequent barriereärmer
gestaltet. Dabei sind insbesondere der Zugang zu Schutz- und
Beratungsangeboten, der Einsatz von Dolmetscher*innen (z. B. für
Gebärdensprache und Leichte Sprache), assistive Kommunikationsformen sowie
die gezielte Qualifizierung des Fachpersonals zu gewährleisten.
- Das Land stärkt spezialisierte Beratungsstellen und Projekte zur
Prävention sexualisierter Gewalt, die sich gezielt an Frauen mit
Behinderungen wenden. Dazu gehören beispielsweise erfolgreiche Modelle wie
das Projekt „ECHT KRASS!“ der PETZE-Initiative, „Selbstbestimmt Leben und
Lieben“ in Nordfriesland oder die Arbeit von Mixed Pickles e. V. in Lübeck
oder von „Pro familia“ in Schleswig-Holstein.
2. Zugang zum Recht sichern und Diskriminierung in Ermittlungsverfahren beenden
- Das Land Schleswig-Holstein entwickelt in Kooperation mit Fachstellen ein
Fortbildungs- und Sensibilisierungsprogramm für Polizei,
Staatsanwaltschaft und Gerichtspersonal zum Umgang mit Menschen mit
Lernschwierigkeiten in Fällen sexualisierter Gewalt. Dabei sollen
verbindliche Schulungsangebote eingeführt werden, die bestehende
Handlungsunsicherheiten abbauen und stereotype Annahmen über die
Glaubwürdigkeit von Menschen mit Behinderungen korrigieren. Ziel ist es,
dass die verantwortlichen Personen die Aussagefähigkeit
diskriminierungsfrei bewerten, assistive Kommunikationsformen in der
Beweismittelaufnahme anwenden können und fachlich qualifizierte,
behinderungssensible Gutachten sicherstellen können. Angestrebt wird, dass
das Fortbildungs- und Sensibilisierungsprogramm auch für Mitwirkende im
KIK-Netzwerk geöffnet und zugänglich gemacht wird.
- Das Land Schleswig-Holstein setzt sich dafür ein, dass in den bestehenden
Ausbildungs- und Schulungsangeboten für die Polizei sowie für Mitwirkende
im KIK-Netzwerk der Umgang mit Menschen mit Lernschwierigkeiten in Fällen
sexualisierter Gewalt stärker berücksichtigt wird. Dabei soll insbesondere
die Anwendung assistiver Kommunikationsformen und -hilfen in der
Beweismittelaufnahme verankert und praxisnah vermittelt werden. Ziel ist
es, eine diskriminierungsfreie Bewertung von Angaben betroffener Personen
sicherzustellen und stereotype Annahmen über deren Aussagefähigkeit
abzubauen. Ergänzend entwickelt das Land in Kooperation mit Fachstellen
Informations- und Schulungsmaterialien, die den beteiligten Institutionen
zur Verfügung gestellt werden, um Handlungssicherheit und Fachwissen im
Umgang mit Menschen mit Behinderungen weiter zu stärken.
- Schleswig-Holstein setzt sich auf der Justizminister*innenkonferenz dafür
ein, dass bundesweit verbindliche Standards für diskriminierungssensible
Ermittlungsverfahren eingeführt werden, die den spezifischen Bedarfen von
Menschen mit Behinderungen gerecht werden – im Einklang mit der UN-
Behindertenrechtskonvention und der Istanbul-Konvention (etwa durch
Anpassungen der Richtlinien für das Strafverfahren (RiStBV) und der
Strafprozessordnung (StPO))
3. Gewaltschutz in Einrichtungen partizipativ und barrierefrei gestalten
- Gewaltschutzkonzepte in Einrichtungen der Behindertenhilfe werden unter
Beteiligung der Bewohner*innen, Klient*innen, Frauenbeauftragten und
Interessenvertretungen partizipativ entwickelt und verbindlich umgesetzt.
Sie müssen Leitbilder, Verhaltenskodizes, Präventionstrainings für
Bewohner*innen, regelmäßige Fortbildungen für Fachkräfte sowie klare
Vorgaben zu Ansprechpersonen und Verfahren bei Verdachtsfällen enthalten.
- Zur Umsetzung des § 37a SGB IX entwickelt das Land Schleswig-Holstein
verbindliche Qualitätsstandards für Gewaltschutzkonzepte in Einrichtungen.
Diese Standards werden zukünftig im Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX
als Qualitätskriterium und Finanzierungsbestandteil verankert. Sie sollen
alle Formen von Gewalt sowie geschlechtsspezifische Perspektiven
berücksichtigen. Ein besonderer Schwerpunkt soll auf der Vermeidung
einrichtungsspezifischer Menschenrechtsverletzungen liegen, etwa im
Zusammenhang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen und der Wahrung sexueller
Selbstbestimmung. Zudem soll angestrebt werden, dass die
Gewaltschutzkonzepte und ihre Umsetzung in den Einrichtungen
stichprobenartig überprüft werden.
- Frauenbeauftragte in Werkstätten und Wohneinrichtungen werden verbindlich
mit erweiterten Mitbestimmungsrechten, ausreichenden Ressourcen und
fachlicher Begleitung ausgestattet. Ihre Arbeit wird durch regelmäßige
regionale und überregionale Austauschformate gestärkt.
- Zur übergreifenden Koordination und Weiterentwicklung wird auf Landesebene
eine Fachstelle „Inklusiver Gewaltschutz“ eingerichtet. Diese Fachstelle
vernetzt bestehende Strukturen, überprüft Fortschritte und entwickelt
Maßnahmen im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention und der
Istanbul-Konvention weiter. Alternativ wird geprüft, ob die Aufgaben in
das Kompetenzzentrum gegen geschlechtsspezifische Gewalt integriert werden
können.
4. Sexuelle Bildung von Menschen mit Behinderungen in Schule und Ausbildung
verankern
- Insbesondere Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte als erste
Ansprechpersonen müssen in der Lage dazu sein, Signale und Andeutungen von
Betroffenen von sexualisierter Gewalt zu erkennen und angemessen darauf zu
reagieren. Die Zusatzausbildung zu „Referenzpersonen für schulisches
Handeln im Kontext sexuellen Kindesmissbrauchs“ wird ausgebaut, um an
jedem Förderzentrum mindestens eine qualifizierte Ansprechperson
vorzuhalten.
- Sexuelle Bildung wird in der Überarbeitung des Lehrplans
Sonderpädagogische Förderung als Querschnittsthema verankert. In
Lehramtsausbildung und Fortbildung sollen Methoden, Materialien und
Kooperationspartner zur sexuellen Bildung von Menschen mit Behinderungen
systematisch berücksichtigt werden.
- Schutzkonzepte an Schulen werden regelmäßig stichprobenartig überprüft, um
sicherzustellen, dass sie den Bedarfen von Schüler*innen mit Behinderungen
entsprechen.
5. Schutz vor sexualisierter Gewalt im öffentlichen Raum stärken
- Das Land entwickelt in Kooperation mit Selbstvertretungsverbänden von
Menschen mit Behinderungen barrierearme Präventions- und
Awarenesskampagnen zum Thema sexualisierte Gewalt gegen Menschen mit
Behinderungen. Diese sollen über Rechte sowie Schutz- und
Hilfemöglichkeiten informieren und Menschen mit Behinderungen gezielt
erreichen. Informationen sollen dazu beispielsweise in Leichter Sprache,
Gebärdensprache, Brailleschrift und barrierearmen digitalen Formaten
bereitgestellt.
- Schleswig-Holstein setzt sich zum Ziel, dass Sicherheits- und
Präventionskonzepte im öffentlichen Raum, beispielsweise an Bahnhöfen und
bei Großveranstaltungen, die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen
systematisch berücksichtigen. Dazu gehören barrierearme Notruf- und
Meldesysteme, taktile und akustische Orientierungshilfen sowie geschulte
Sicherheits- und Servicekräfte.