| Veranstaltung: | Landesparteitag S-H November 2025 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 21 Anträge |
| Antragsteller*in: | Annabell Louisa Pescher (KV Flensburg) |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 20.10.2025, 21:20 |
A7: Inklusiver Gewaltschutz jetzt – sexualisierte Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen wirksam bekämpfen
Antragstext
Der Landesparteitag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein fordert die
grüne Landtagsfraktion auf, sich bei der Landesregierung dafür einzusetzen, dass
Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein sicher und selbstbestimmt leben
können. Ein wesentlicher Baustein dafür ist die konsequente Stärkung der
Prävention sexualisierter Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen.
Dazu sollen insbesondere folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
1. Inklusive Umsetzung des Gewalthilfegesetzes sicherstellen
- Schleswig-Holstein stellt sicher, dass die landesweite Umsetzung des
Gewalthilfegesetzes von Beginn an die spezifischen Bedarfe von Frauen mit
Behinderungen systematisch berücksichtigt. Sie werden partizipativ in die
Weiterentwicklung des landesweiten Netzes von Schutz- und
Beratungsangeboten einbezogen. Bereits bestehende Strukturen werden mit
Blick auf den ab 2032 geltenden Rechtsanspruch konsequent barriereärmer
gestaltet. Dabei sind insbesondere der Zugang zu Schutz- und
Beratungsangeboten, der Einsatz von Dolmetscher*innen (z. B. für
Gebärdensprache und Leichte Sprache), assistive Kommunikationsformen sowie
die gezielte Qualifizierung des Fachpersonals zu gewährleisten.
- Das Land stärkt spezialisierte Beratungsstellen und Projekte zur
Prävention sexualisierter Gewalt, die sich gezielt an Frauen mit
Behinderungen wenden. Dazu gehören beispielsweise erfolgreiche Modelle wie
das Projekt „ECHT KRASS!“ der PETZE-Initiative, „Selbstbestimmt Leben und
Lieben“ in Nordfriesland oder die Arbeit von Mixed Pickles e. V. in Lübeck
oder von „Pro familia“ in Schleswig-Holstein.
2. Zugang zum Recht sichern und Diskriminierung in Ermittlungsverfahren beenden
- Das Land Schleswig-Holstein entwickelt in Kooperation mit Fachstellen ein
Fortbildungs- und Sensibilisierungsprogramm für Polizei,
Staatsanwaltschaft und Gerichtspersonal zum Umgang mit Menschen mit
Lernschwierigkeiten in Fällen sexualisierter Gewalt. Dabei sollen
verbindliche Schulungsangebote eingeführt werden, die bestehende
Handlungsunsicherheiten abbauen und stereotype Annahmen über die
Glaubwürdigkeit von Menschen mit Behinderungen korrigieren. Ziel ist es,
dass die verantwortlichen Personen die Aussagefähigkeit
diskriminierungsfrei bewerten, assistive Kommunikationsformen in der
Beweismittelaufnahme anwenden können und fachlich qualifizierte,
behinderungssensible Gutachten sicherstellen können. Angestrebt wird, dass
das Fortbildungs- und Sensibilisierungsprogramm auch für Mitwirkende im
KIK-Netzwerk geöffnet und zugänglich gemacht wird.
- Schleswig-Holstein setzt sich auf der Justizminister*innenkonferenz dafür
ein, dass bundesweit verbindliche Standards für diskriminierungssensible
Ermittlungsverfahren eingeführt werden, die den spezifischen Bedarfen von
Menschen mit Behinderungen gerecht werden – im Einklang mit der UN-
Behindertenrechtskonvention und der Istanbul-Konvention (etwa durch
Anpassungen der Richtlinien für das Strafverfahren (RiStBV) und der
Strafprozessordnung (StPO))
3. Gewaltschutz in Einrichtungen partizipativ und barrierefrei gestalten
- Gewaltschutzkonzepte in Einrichtungen der Behindertenhilfe werden unter
Beteiligung der Bewohner*innen, Klient*innen, Frauenbeauftragten und
Interessenvertretungen partizipativ entwickelt und verbindlich umgesetzt.
Sie müssen Leitbilder, Verhaltenskodizes, Präventionstrainings für
Bewohner*innen, regelmäßige Fortbildungen für Fachkräfte sowie klare
Vorgaben zu Ansprechpersonen und Verfahren bei Verdachtsfällen enthalten.
- Zur Umsetzung des § 37a SGB IX entwickelt das Land Schleswig-Holstein
verbindliche Qualitätsstandards für Gewaltschutzkonzepte in Einrichtungen.
Diese Standards werden zukünftig im Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX
als Qualitätskriterium und Finanzierungsbestandteil verankert. Sie sollen
alle Formen von Gewalt sowie geschlechtsspezifische Perspektiven
berücksichtigen. Ein besonderer Schwerpunkt soll auf der Vermeidung
einrichtungsspezifischer Menschenrechtsverletzungen liegen, etwa im
Zusammenhang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen und der Wahrung sexueller
Selbstbestimmung. Zudem soll angestrebt werden, dass die
Gewaltschutzkonzepte und ihre Umsetzung in den Einrichtungen
stichprobenartig überprüft werden.
- Frauenbeauftragte in Werkstätten und Wohneinrichtungen werden verbindlich
mit erweiterten Mitbestimmungsrechten, ausreichenden Ressourcen und
fachlicher Begleitung ausgestattet. Ihre Arbeit wird durch regelmäßige
regionale und überregionale Austauschformate gestärkt.
- Zur übergreifenden Koordination und Weiterentwicklung wird auf Landesebene
eine Fachstelle „Inklusiver Gewaltschutz“ eingerichtet. Diese Fachstelle
vernetzt bestehende Strukturen, überprüft Fortschritte und entwickelt
Maßnahmen im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention und der
Istanbul-Konvention weiter. Alternativ wird geprüft, ob die Aufgaben in
das Kompetenzzentrum gegen geschlechtsspezifische Gewalt integriert werden
können.
4. Sexuelle Bildung von Menschen mit Behinderungen in Schule und Ausbildung
verankern
- Insbesondere Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte als erste
Ansprechpersonen müssen in der Lage dazu sein, Signale und Andeutungen von
Betroffenen von sexualisierter Gewalt zu erkennen und angemessen darauf zu
reagieren. Die Zusatzausbildung zu „Referenzpersonen für schulisches
Handeln im Kontext sexuellen Kindesmissbrauchs“ wird ausgebaut, um an
jedem Förderzentrum mindestens eine qualifizierte Ansprechperson
vorzuhalten.
- Sexuelle Bildung wird in der Überarbeitung des Lehrplans
Sonderpädagogische Förderung als Querschnittsthema verankert. In
Lehramtsausbildung und Fortbildung sollen Methoden, Materialien und
Kooperationspartner zur sexuellen Bildung von Menschen mit Behinderungen
systematisch berücksichtigt werden.
- Schutzkonzepte an Schulen werden regelmäßig stichprobenartig überprüft, um
sicherzustellen, dass sie den Bedarfen von Schüler*innen mit Behinderungen
entsprechen.
5. Schutz vor sexualisierter Gewalt im öffentlichen Raum stärken
- Das Land entwickelt in Kooperation mit Selbstvertretungsverbänden von
Menschen mit Behinderungen barrierearme Präventions- und
Awarenesskampagnen zum Thema sexualisierte Gewalt gegen Menschen mit
Behinderungen. Diese sollen über Rechte sowie Schutz- und
Hilfemöglichkeiten informieren und Menschen mit Behinderungen gezielt
erreichen. Informationen sollen dazu beispielsweise in Leichter Sprache,
Gebärdensprache, Brailleschrift und barrierearmen digitalen Formaten
bereitgestellt.
- Schleswig-Holstein setzt sich zum Ziel, dass Sicherheits- und
Präventionskonzepte im öffentlichen Raum, beispielsweise an Bahnhöfen und
bei Großveranstaltungen, die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen
systematisch berücksichtigen. Dazu gehören barrierearme Notruf- und
Meldesysteme, taktile und akustische Orientierungshilfen sowie geschulte
Sicherheits- und Servicekräfte.
Begründung
Menschen mit Behinderungen sind überdurchschnittlich häufig von sexualisierter Gewalt betroffen. Jede dritte bis vierte Frau mit Behinderung berichtet von sexueller Gewalt in Kindheit oder Jugend. Insbesondere Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sind in Einrichtungen, Schulen und im familiären Umfeld einem deutlich höheren Risiko ausgesetzt. Untersuchungen belegen, dass in jeder Schulklasse mindestens ein Kind sexualisierte Gewalt erlebt hat, bei Kindern mit Behinderungen liegt dieser Anteil noch deutlich höher.
Diese erhöhte Gefährdung entsteht nicht durch individuelle „Vulnerabilität“, sondern durch strukturelle Diskriminierung: Machtungleichgewichte, soziale Abhängigkeiten, fehlende Wahlfreiheit und unzureichende Beschwerdemöglichkeiten schaffen Risiken und erschweren zugleich Aufklärung und Strafverfolgung. Auch Kommunikationsbarrieren und mangelnde Kenntnisse über eigene Rechte führen dazu, dass Betroffene oft keine Hilfe suchen oder finden.
Trotz gesetzlicher Grundlagen wie dem neuen Gewalthilfegesetz und der Pflicht zur Entwicklung eines Gewaltschutzkonzeptes in Einrichtungen der Behindertenhilfe bestehen auf Landesebene weiterhin Lücken in Prävention, Schutzstrukturen und Justizpraxis. Schutzkonzepte sind vielerorts nicht barrierearm gestaltet, Fachkräfte häufig nicht ausreichend geschult, und Betroffene stoßen in Ermittlungsverfahren nach wie vor auf strukturelle Hürden und stereotype Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit.
Ein wirksamer Gewaltschutz muss deshalb dort ansetzen, wo Menschen mit Behinderungen leben, lernen und arbeiten. Gezielte Fortbildungen erhöhen die Handlungssicherheit von Fachkräften erheblich und können damit Gewalt wirksam vorbeugen. Ebenso entscheidend ist, dass Menschen mit Behinderungen auf Augenhöhe selbst an der Entwicklung von Schutzkonzepten, Präventionsmaßnahmen und politischen Strategien beteiligt werden.
Schleswig-Holstein hat die Chance, hier bundesweit eine Vorreiterrolle einzunehmen: durch inklusive Präventionsstrukturen, barrierefreie Beratungsangebote, diskriminierungsarme Ermittlungsverfahren und die konsequente, partizipative Umsetzung des Gewalthilfegesetzes. Nur wenn Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen gleichberechtigten und niedrigschwelligen Zugang zu Schutz, Unterstützung und Justiz haben, kann das Ziel eines sicheren und selbstbestimmten Lebens verwirklicht werden.
Anträge in einfacher oder leichter Sprache
Wir wollen, dass alle Menschen mit Behinderungen sicher leben können.
Wir wollen, dass Menschen mit Behinderungen selbst über ihr Leben bestimmen können.
Dazu gehört: Niemand soll Gewalt erleben.
Sexualisierte Gewalt bedeutet:
Jemand überschreitet die persönlichen Grenzen eines anderen Menschen.
Zum Beispiel durch Worte, Berührungen oder Handlungen.
Oft wird die andere Person dabei gezwungen oder eingeschüchtert.
Menschen mit Behinderungen erleben häufiger sexualisierte Gewalt als andere Menschen.
Das ist Unrecht.
Wir wollen das ändern.
Wir fordern:
Das Land Schleswig-Holstein soll Menschen mit Behinderungen gut vor sexualisierter Gewalt schützen.
Das nennt man Prävention.
Dazu soll das Land viele Dinge verbessern.
1. Das neue Gewalt∙hilfe∙gesetz muss alle Menschen einbeziehen
Es gibt ein neues Gesetz.
Es heißt Gewalt∙hilfe∙gesetz.
Dieses Gesetz soll Frauen helfen, die Gewalt erlebt haben.
Auch Frauen mit Behinderungen sollen gut unterstützt werden.
Das bedeutet:
- Der Zugang zu Hilfe muss barrierefrei sein.
Das heißt: Jeder Mensch kann die Hilfe gut erreichen und verstehen.
- Es soll Dolmetscher geben.
Zum Beispiel für Gebärden∙sprache oder Leichte Sprache.
- Informationen müssen leicht lesbar und leicht verständlich sein.
- Fachkräfte müssen geschult werden.
Sie sollen lernen, wie sie gut mit Menschen mit Behinderungen sprechen können.
Das Land soll Projekte unterstützen, die schon gute Arbeit machen.
Zum Beispiel:
- das Projekt ECHT KRASS! von der PETZE,
- das Projekt Selbstbestimmt Leben und Lieben in Nordfriesland,
- oder der Verein Mixed Pickles e. V. in Lübeck.
2. Gleiche Rechte bei Polizei und Gerichten
Menschen mit Behinderungen sollen bei der Polizei und vor Gericht gleich behandelt werden.
Oft glauben Polizei oder Gerichte Menschen mit Behinderungen weniger.
Das ist Diskriminierung.
Das darf nicht sein.
Deshalb sollen Menschen dort Schulungen bekommen.
In diesen Schulungen lernen sie:
- wie sie mit Menschen mit Lern∙schwierigkeiten sprechen,
- wie sie Fragen einfach stellen,
- wie sie Hilfen zur Kommunikation benutzen.
Das Ziel ist:
Alle Menschen sollen im Strafverfahren fair behandelt werden.
Wir finden: Solche Regeln sollen in ganz Deutschland gelten.
Das steht auch in zwei wichtigen Verträgen:
- der UN-Behinderten∙rechts∙konvention,
- und der Istanbul-Konvention.
Diese Verträge sagen:
Alle Menschen haben ein Recht auf Schutz vor Gewalt.
3. Schutz in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
Viele Menschen mit Behinderungen leben oder arbeiten in Einrichtungen.
Dort brauchen sie besonderen Schutz.
Jede Einrichtung soll ein klares Gewaltschutz∙konzept haben.
Das bedeutet:
Es gibt feste Regeln, wie Gewalt verhindert und verfolgt wird.
Diese Regeln sollen gemeinsam mit den Bewohnern gemacht werden.
Auch Frauen∙beauftragte und Interessen∙vertretungen sollen mitreden.
Ein gutes Schutzkonzept enthält:
- Schulungen für Mitarbeitende,
- Trainings für Bewohner,
- Ansprech∙personen bei Verdacht auf Gewalt,
- einfache Möglichkeiten, sich zu beschweren.
Frauen∙beauftragte sollen genug Zeit, Geld und Unterstützung bekommen.
Sie sollen in ihrer Arbeit ernst genommen werden.
Sie sollen sich regelmäßig mit anderen Frauen∙beauftragten austauschen können.
Das Land Schleswig-Holstein soll eine Fachstelle für inklusiven Gewaltschutz einrichten.
Diese Fach∙stelle soll schauen, ob der Schutz auch funktioniert.
4. Sexuelle Bildung und Schutz an Schulen
Kinder und Jugendliche mit Behinderungen müssen wissen, was sexualisierte Gewalt ist.
Sie müssen wissen, wie sie sich schützen können und wo sie Hilfe bekommen.
Das nennt man Sexuelle Bildung.
Dafür sollen Lehrer Schulungen bekommen.
Sie sollen lernen, auf Anzeichen von Gewalt zu achten.
Sie sollen wissen, wie sie betroffenen Kindern helfen können.
An jedem Förder∙zentrum soll es eine Ansprechperson geben.
Diese Person ist besonders geschult.
Das Thema Sexuelle Bildung soll in allen Schul∙plänen stehen.
Schulen sollen regelmäßig prüfen, ob ihre Schutz∙konzepte für Kinder mit Behinderungen gut sind.
5. Schutz im öffentlichen Raum
Auch im öffentlichen Raum brauchen Menschen mit Behinderungen Schutz.
Zum Beispiel an Bahnhöfen, Halte∙stellen oder bei großen Veranstaltungen.
Dort soll es barrierearme Notruf∙systeme geben.
Das sind Telefone oder Knöpfe, mit denen man schnell Hilfe rufen kann.
Auch Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen müssen sie gut nutzen können.
Sicherheits∙kräfte sollen Schulungen bekommen.
Sie sollen lernen, wie sie Menschen mit Behinderungen gut unterstützen.
Das Land soll Informationenen herausgeben.
Zum Beispiel mit Plakaten. Oder online.
Sie erklären:
- was sexualisierte Gewalt ist,
- wo man Hilfe bekommt,
- welche Rechte Betroffene haben.
Die Informationen sollen in Leichter Sprache, Gebärdensprache, Brailleschrift und online verfügbar sein.
Unser Ziel
Wir wollen, dass alle Menschen in Schleswig-Holstein sicher leben können.
Wir wollen, dass Menschen mit Behinderungen selbst bestimmen können, wie sie leben, lieben und sich bewegen.
Wir wollen, dass niemand Gewalt erlebt.
Das Land Schleswig-Holstein soll dafür sorgen, dass dieser Schutz überall gilt.
Unterstützer*innen
- Frederic Meyer (KV Kiel)
- Karsten Bahnsen (KV Flensburg)
- Lorenz Mayer (KV Segeberg)
- Lutz Sonntag (KV Flensburg)
- Alexandra Königshausen (KV Flensburg)
- Carsten Nielsen (KV Flensburg)
- Falk Bednarski (KV Flensburg)
- Catharina Johanna Nies (KV Flensburg)
- Ulrich Quarck (KV Flensburg)
- Claudia Linker (KV Flensburg)
- Lennert Pasberg (KV Segeberg)
- Marlene Langholz-Kaiser (KV Flensburg)
- Nelly Waldeck (KV Kiel)
- Erika von Kalben (KV Pinneberg)
- Tobias Lentz (KV Flensburg)
- Stella Marie Viebrock (KV Flensburg)
- Christoph Fischer (KV Segeberg)
- Zoé Engel (KV Lübeck)
- Silke Backsen (KV Nordfriesland)
- Conny Clausen (KV Flensburg)
- Caroline Sindern (KV Rendsburg-Eckernförde)
- Mai Günther (KV Rendsburg-Eckernförde)
- Denise Loop (KV Dithmarschen)
- Susanne Lohmann (KV Stormarn)
- Anita Davidse (KV Herzogtum Lauenburg)
- Birgit Graf (KV Herzogtum Lauenburg)
- Reimo Schaaf (KV Ostholstein)
- Katrin Stange (KV Pinneberg)
- Annette Granzin (KV Ostholstein)
- Yvonne Denecke (KV Ostholstein)
- Katharina Khodami (KV Flensburg)
- Sina Clorius (KV Schleswig-Flensburg)
- Jacqueline Kühl (LV Grüne Jugend Schleswig-Holstein)
- Hans-Peter Hopp (KV Ostholstein)
- Ulrike Lahrmann (KV Steinburg)
- Scarlett Schmit (KV Steinburg)
- Lino Weiss (KV Kiel)
- Monika Wegener (KV Rendsburg-Eckernförde)
Änderungsanträge
- Ä1 (Annabell Louisa Pescher (KV Flensburg), Eingereicht)
Kommentare
Lorenz Mayer: