| Veranstaltung: | Landesparteitag S-H November 2025 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 21 Anträge |
| Antragsteller*in: | Lutz Sonntag (KV Flensburg) |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 20.10.2025, 18:44 |
A6: Für mehr lokale Medienvielfalt in Schleswig-Holstein: Anpassung des Medienstaatsvertrages
Antragstext
Der Landesparteitag möge beschließen:
- Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen Schleswig-Holstein setzt sich in
der Koalition und gegenüber der Landesregierung dafür ein, dass der
Medienstaatsvertrag Hamburg/Schleswig-Holstein (MStV HSH) überarbeitet
wird, um die lokale Medienvielfalt zu stärken.
- Konkret soll § 30 MStV HSH gestrichen und § 14 so angepasst werden, dass
privater kommerzieller wie nichtkommerzieller Rundfunk lokal und
landesweit gleichberechtigt im ganzen Land nach den technischen
Möglichkeiten stattfinden kann.
- Bis zur Verabschiedung einer entsprechenden Neuregelung soll die
Landesregierung eine Übergangsregelung schaffen, die es auch lokalen
Anbietern ermöglicht, ohne rechtliche Umgehungstatbestände Radioprogramme
terrestrisch auszustrahlen.
- Während der Umstellungsphase von UKW zu DAB+ sollen lokale Anbieter für
einen befristeten Zeitraum von fünf Jahren die Möglichkeit erhalten, ihre
Programme über DAB+ und zugleich – sofern technisch umsetzbar – ergänzend
über UKW zu verbreiten. Dies dient dem notwendigen Reichweitenaufbau, bis
eine rein digitale Versorgung (DAB+) technisch und ökonomisch tragfähig
ist.
- Als Diskussions- und Arbeitsgrundlage schlagen wir folgende Neufassung von
§ 14 Absatz MStV HSH vor:
„(1) Zulassungsvoraussetzungen für private Rundfunkveranstalter (§ 14 neue
Fassung): Zulässig ist die Veranstaltung von privatem kommerziellen wie
nichtkommerziellen Rundfunk in Schleswig-Holstein sowohl in landesweiter, als
auch lokaler Verbreitung. Das Sendegebiet soll – im Rahmen der technischen
Möglichkeiten – den jeweiligen Versorgungsbedarfen entsprechen. Lokale Programme
sind gleichberechtigt neben landesweiten Programmen zuzulassen. Eine
Beschränkung auf bestimmte Gebiete findet nicht statt.
(2) Zur Sicherung publizistischer Vielfalt ist eine Konzentration von Meinungs-
und Marktmacht auszuschließen. Unternehmen, die im jeweiligen Verbreitungsgebiet
eine marktbeherrschende Stellung im Sinne von § 18 GWB innehaben – insbesondere
Presseverlage mit vorherrschender Meinungsmacht – sowie Unternehmen, die bereits
unmittelbar oder mittelbar an landesweiten privaten Hörfunkprogrammen beteiligt
sind, dürfen nicht zugleich als Gesellschafter oder Stimmberechtigte an lokalen
privaten Rundfunkveranstaltern im selben Verbreitungsgebiet beteiligt sein“
Begründung
Die Medienlandschaft ist in Schleswig-Holstein stark konzentriert: In vielen Regionen existiert nur ein Zeitungsverlag, der zugleich über Beteiligungen den Radiomarkt mit dominiert. Diese Struktur gefährdet die publizistische Vielfalt, die Informationsmöglichkeiten der Menschen und damit ihre demokratische Teilhabe vor Ort.
Nach Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz haben alle Bürger*innen das Recht, sich ungehindert aus allgemein zugänglichen Quellen zu informieren. Dieses Grundrecht verpflichtet den Staat, eine vielfältige Rundfunkordnung zu gewährleisten. Dazu gehört, dass Zugang zu lokalen Informationen nicht vom Wohnort abhängen darf. Menschen in Kiel oder Dithmarschen haben denselben Anspruch auf lokaljournalistische Angebote wie Menschen in Lübeck oder auf Sylt.
Die derzeitige Regelung des § 30 MStV HSH erlaubt lokalen Hörfunk nur in eng begrenzten Gebieten, teilweise kommerziell (Lübeck, Sylt), teilweise nichtkommerziell (Flensburg, Neumünster, Rendsburg-Eckernförde) und in allen anderen Städten und Kreisen überhaupt nicht. Dies führt zu einer Ungleichbehandlung: Lokale Medienschaffende in bestimmten Regionen erhalten Chancen, während anderen der diskriminierungsfreie Zugang zum Rundfunkmarkt verwehrt bleibt.
Die Digitalisierung (DAB+, Internet) eröffnet längst die technischen Möglichkeiten, lokale Programme kostengünstig und vielfältig auszustrahlen. Der bestehende Rechtsrahmen verhindert aber diese mögliche Vielfalt.
Mit der Streichung von § 30 und der vorgeschlagenen Anpassung von § 14 würde ein diskriminierungsfreier, gleichberechtigter Zugang zum Rundfunkmarkt für alle Regionen Schleswig-Holsteins geschaffen. Damit würde nicht nur die Medienvielfalt gestärkt, sondern auch das grundrechtlich geschützte Informationsinteresse der Bürger*innen besser verwirklicht.
Damit die Öffnung des Rundfunkmarktes nicht zu einer rein formalen Liberalisierung führt, bei der bestehende marktbeherrschende Medienunternehmen über Beteiligungskonstrukte auch die neuen lokalen Programme kontrollieren, ist eine klare Begrenzung von Einfluss und Eigentum notwendig.
Der Zweck der Gesetzesänderung besteht nicht darin, bestehende Meinungsmacht auf weitere Verbreitungsebenen auszudehnen, sondern im Gegenteil darin, neue publizistische Stimmen zu ermöglichen.
Ein Konzentrationsschutz nach dem Vorbild des Kartellrechts (§ 18 GWB) stellt sicher, dass aus „mehr Frequenzen“ auch tatsächlich mehr Vielfalt und nicht nur mehr Reichweite für bereits dominierende Akteure entsteht.
Damit neue lokale Programme in der Übergangsphase zur digitalen Rundfunkverbreitung wirtschaftlich Fuß fassen können, soll die Möglichkeit einer befristeten Doppelausstrahlung (Simulcast) über DAB+ und – soweit verfügbar – UKW eröffnet werden. Der parallele Betrieb unterstützt den Reichweitenaufbau und erleichtert den geplanten vollständigen Übergang zu DAB+.
So würde lokale Vielfalt hörbar, demokratische Teilhabe gestärkt und der Grundsatz „gleicher Zugang für alle“ mit Leben gefüllt.
Anträge in einfacher oder leichter Sprache
Worum geht es?
In Schleswig-Holstein gibt es zu wenig lokales Radio.
In manchen Städten und Kreisen gibt es eigene Sender mit lokalen Nachrichten, in anderen gar nicht.
Das ist ungerecht.
Alle Menschen sollen erfahren können, was bei ihnen vor Ort passiert – egal ob sie in Kiel, Flensburg, Lübeck oder Dithmarschen leben.
Was ist das Problem?
Das Mediengesetz von Schleswig-Holstein (es heißt Medienstaatsvertrag Hamburg/Schleswig-Holstein) ist veraltet.
• Es erlaubt nur an wenigen Orten lokales Radio (z. B. auf Sylt oder in Lübeck).
• In anderen Regionen ist lokales Radio verboten oder sehr schwer zu bekommen.
• Wer dort einen Sender starten will, muss gleich im ganzen Land senden. Das ist zu teuer und nicht sinnvoll, wenn man nur über eine Region berichten will.
Was soll geändert werden?
Wir möchten das Gesetz so ändern, dass:
• Lokales Radio überall in Schleswig-Holstein erlaubt ist.
• Nicht nur große Firmen, sondern auch kleine Anbieter, Vereine oder Initiativen die Chance bekommen, ein Programm zu machen.
• Alle gleich behandelt werden, egal ob sie kommerziell (also mit Werbung) arbeiten oder nicht kommerziell.
Schutz vor zu viel Macht für große Medienkonzerne
In vielen Regionen gibt es nur einen großen Zeitungsverlag, der auch beim Radio mitbestimmt.
Wir finden: Ein einzelnes Unternehmen soll nicht bestimmen können, was alle zu hören bekommen.
Darum schlagen wir vor:
Wer bereits eine marktbeherrschende Stellung im Medienbereich hat (z. B. ein großer Verlag oder ein großer Radiosender), darf nicht gleichzeitig auch noch lokale Programme kontrollieren.
So entsteht echte Vielfalt, nicht nur mehr Frequenzen mit denselben Stimmen.
Übergang von UKW zu DAB+
Der Rundfunk stellt gerade auf digitales Radio (DAB+) um. Viele Menschen hören aber noch UKW.
Damit neue lokale Sender überhaupt erst bekannt werden können, sollen sie für fünf Jahre beides gleichzeitig senden dürfen:
DAB+ plus UKW (wenn technisch möglich).
Das nennt man Simulcast.
So bauen Sender Reichweite auf, bis alle Menschen DAB+ empfangen können.
Warum ist das wichtig?
• Lokale Informationen sind wichtig für Demokratie, für Beteiligung, für Zusammenhalt.
• Nach Artikel 5 des Grundgesetzes haben alle Menschen das Recht, sich frei zu informieren.
• Dieses Recht gilt nicht nur für einige Gebiete, sondern für alle Regionen.
Unser Ziel
Mehr Stimmen. Mehr Vielfalt. Mehr Demokratie – in allen Regionen Schleswig-Holsteins.
Unterstützer*innen
- Michael Brandtner (KV Kiel)
- Jessica Leutert (KV Kiel)
- Alexandra Königshausen (KV Flensburg)
- Florian Juhl (OV Pinneberg)
- Jörg Lange (KV Schleswig-Flensburg)
- Jacqueline Preisig (KV Schleswig-Flensburg)
- Norbert Tretkowski (KV Schleswig-Flensburg)
- Annabell Louisa Pescher (KV Flensburg)
- Carsten Nielsen (KV Flensburg)
- Luca Köpping (KV Kiel)
- Zoé Engel (KV Lübeck)
- Carina Hennecke (KV Rendsburg-Eckernförde)
- Birgit Graf (KV Herzogtum Lauenburg)
- Katharina Khodami (KV Flensburg)
- Sina Clorius (KV Schleswig-Flensburg)
- Ralf Striecker (KV Flensburg)
- Claudia Linker (KV Flensburg)
- Karsten Ellmenreich (KV Neumünster)
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