Auf dem Landesparteitag im Mai 2024 wurde bereits beschlossen, dass Anträge und Bewerbungen zu Landesparteitagen in leichter oder einfacher Sprache vorliegen sollen (https://lpt-mai-2024.antragsgruen.de/lpt-mai-2024/Einfache-Sprache-verstandliche-Sprache-und-Leichte-Sprache-auf-unsere-65112).
Dieser Antrag konkretisiert diese Vorgabe, indem er die entsprechenden Regelungen in der Satzung und Geschäftsordnung des Landesparteitags verankert. Damit werden Formvorgaben, mögliche Ausnahmen und die Folgen bei Nichteinhaltung klar festgelegt.
Leichte Sprache
Wir haben im Mai 2024 für unsere Landes-Partei-Tage beschlossen:
Wir wollen alle Anträge auch in einfacher Sprache anbieten.
Dieser Antrag sagt jetzt, was genau gemacht werden muss.
Der Landes-Vorstand soll den Mitgliedern erklären, wie man Texte in einfacher Sprache schreibt.
Er soll Hilfen und Regeln dafür geben.
Die Satzung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein bekommt einen neuen Satz.
Er steht unter § 7 Absatz 8.
Dort steht: "Jeder Antrag soll eine Begründung haben. Jeder Antrag soll auch in einfacher oder Leichter Sprache vorliegen."
In der Geschäfts-Ordnung des Landes-Partei-Tags wird etwas Neues geschrieben.
Anträge müssen immer 3 Teile enthalten:
- Antrag
- Begründung
- Antrag in einfacher Sprache
Die Begründung und der Text in einfacher Sprache können auch noch später kommen.
Wenn der Text in einfacher Sprache fehlt, entscheidet der Landes-Partei-Tag, ob der Antrag erlaubt ist.
Beschlüsse werden nur über den Antragstext gemacht.
Die einfache Sprache kann nur zum Verstehen helfen.
Auch Bewerbungen auf dem Landes-Partei-Tag müssen Regeln haben.
Eine Bewerbung kann in Textform oder durch Handzeichen abgegeben werden.
In der Text-Bewerbung können Name, Alter, Orts- oder Kreisverband und ein Foto stehen.
Wer eine Bewerbung schreibt, muss sie auch einmal extra in einfacher Sprache schreiben.
Kommentare