Einfache Version der Begründung (mit KI-Unterstützung generiert):
Anträge sollen für alle leicht zu verstehen sein.
Das ist ein guter Wunsch.
Aber:
Man kann den Inhalt dann nur ungefähr verstehen.
Für eine genaue Diskussion reicht das nicht.
Wenn Menschen einen Antrag schreiben, machen sie das oft in ihrer Freizeit.
Das ist viel Arbeit.
Die Themen sind oft schwer.
Wenn man diese Menschen zwingt, noch eine einfache Version zu schreiben, ist das nicht gut.
Dann kann Folgendes passieren:
-
Manche schreiben keinen Antrag mehr.
-
Manche schreiben einfache Versionen, die nicht richtig sind.
-
Manche benutzen eine KI (Künstliche Intelligenz).
Dann kann der Text schlechter werden.
Wenn wir wollen, dass es zu jedem Antrag auch eine einfache Version gibt,
dann ist das eine Aufgabe für die Organisation selbst.
Das darf nicht die Aufgabe von einzelnen Personen sein.
Nicht so einfache Version:
Den Wunsch, Anträge allen einfach verständlich zu machen kann ich gut verstehen.
Ob dieser Antrag dazu führt ein tatsächliches, inhaltliches Verständnis zu ermöglichen halte ich für mehr als fragwürdig. Texte in einfacher Sprache können nur ein grobes Gefühl für den Inhalt von Anträgen vermitteln und ermöglichen keine inhaltliche, qualifizierte Diskussion. Trotzdem möchte ich diesem Wunsch nicht entgegenstehen.
Wenn Antragsteller:innen keine Version in einfacher Sprache einstellen geschieht das nicht aus Bosheit oder Ignoranz.
Antragsteller:innen erarbeiten Anträge zum größten Teil in ihrer knappen Freizeit. Das ist ein einormer Aufwand. Die Inhalte und ihre Konsequenzen sind teilweise hochkomplex.
Menschen hier dazu zu zwingen auch noch eine Version in einfacher oder leichter Sprache zu erstellen ist vollkommen kontraproduktiv und führt nur dazu, dass Anträge entweder gar nicht eingereicht werden, mit "Versionen in einfacher Sprache", die schlicht gar nicht mehr geeinget sind den Sachverhalt annähernd sinnvoll darzustellen oder mit oder ohne Kennzeichnung auf KI zurückgegriffen wird, mit den entsprechenden Auswirkungen auf die Qualität.
Wenn wir also wünschen, dass für jeden Antrag auch eine Version in einfacher Sprache zur Verfügung stehen soll, dann muss das durch unsere zentralen Strukturen gewährleistet werden und kann nicht die Aufgabe einzelner Antragsteller:innen sein.
Kommentare
Florian Juhl:
2. Die Übertragung in einfache Sprache ist mit KI Unterstützung unkompliziert und verursacht nur geringen Aufwand.
3. Außerdem besteht das Risiko, dass die Landesgeschäftsstelle Inhalte nicht im Sinne der Antragstellenden formuliert. Eine Abstimmung zwischen Landesgeschäftsstelle und Antragstellenden über die endgültige Fassung wäre erforderlich und würde weiteren Aufwand verursachen.
4. Es liegt zudem in unserem gemeinsamen Interesse, auf allzu komplizierte oder akademische Formulierungen zu verzichten. Die verpflichtende einfache Sprache kann daher als hilfreiche Übung dienen und zu klareren Anträgen beitragen.