| Antrag: | Energiewende vernetzt denken – Flächen intelligent nutzen, Akzeptanz differenziert stärken |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Ulrike Täck (KV Segeberg) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
| Angelegt: | 05.11.2025, 11:52 |
Ä1 zu A19: Energiewende vernetzt denken – Flächen intelligent nutzen, Akzeptanz differenziert stärken
Verfahrensvorschlag: Antragstext
Von Zeile 38 bis 39 einfügen:
Projekte pragmatisch zu ermöglichen und fordern auch die Landesregierung auf, zur Ermöglichung solcher Projekte den Dialog mit den Netzbetreibern zu suchen.Solaranlagen unter und entlang von Stromfreileitungen können durch Einzäunung linienförmige Barrieren schaffen. Deshalb ist eine wildtierfreundliche Planung und Ausführung entscheidend. Wir werden auf kommunaler Ebene darauf achten, dass dies sichergestellt wird.
Original-Änderungsantrag: Antragstext
Von Zeile 38 bis 39 einfügen:
Projekte pragmatisch zu ermöglichen und fordern auch die Landesregierung auf, zur Ermöglichung solcher Projekte den Dialog mit den Netzbetreibern zu suchen. Solaranlagen entlang von Stromnetzen bedeuten aber auch lange linienförmige Barrieren, weil sie eingezäunt werden. Dies beeinträchtigt die Wanderung von Wildtieren. Deshalb ist beim Bau von Solaranlagen stets darauf zu achten, dass sie keine Barriere für unsere tierischen Mitbewohner dieser Erde darstellen. Für eine gute fachliche Umsetzung sind die Naturschutzverbände einzubeziehen.
Unterstützer*innen
- Gerd Weichelt (KV Dithmarschen)
- Susanne Hilbrecht (KV Dithmarschen)
- Christoph Fischer (KV Segeberg)
- Britta Junker-Martens (KV Segeberg)
- Monika Wegener (KV Rendsburg-Eckernförde)
- Andreas Bartelt (KV Segeberg)
Kommentare
Philipp Schmagold:
liebe Mitantragsteller*innen,
vielen Dank für euren Änderungsantrag.
Tatsächlich wurde der von euch angesprochene Aspekt schon früher in der guten fachlichen Praxis berücksichtigt und wird so angewendet:
"Querungshilfen beziehungsweise Wanderkorridore für Großsäuger bei großflächigen Anlagen ab einer Zaun-
länge von zirka 500 Metern schaffen (mindestens 20 beziehungsweise 60 Meter breit, Anpflanzungen als Leitlinie bzw. naturnahe Gestaltung)"
Quelle:
https://www.naturschutz-energiewende.de/wp-content/uploads/KNE_Kriterienkatalog-zur-naturvertraeglichen-Anlagengestaltung-PV-Freiflaechenanlagen.pdf
Klima- und artenschutzfreundliche Grüße! 🌍🦌
Philipp
Ulrike Täck:
Es sind Empfehlungen; nicht mehr und nicht weniger. In der Praxis findet es leider nur in kleinen Teilen statt. Natürlich sind das super Vorschläge, aber diese müssen auch durch die Kommunen, die die PV Freiflächenplanung machen, Berücksichtigung finden. Leider siegt der Kaptalismus meist.
Philipp Schmagold:
es ist schon mehr als Theorie, sondern geregelt in den "Grundsätzen zur Planung von großflächigen Solar-Freiflächenanlagen im Außenbereich", siehe: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/VVSH-VVSH000009689
Auszug:
"Bei großflächigen Anlagen sind Querungskorridore (nutzbare Mindestbreite 50 m, vergleiche „Merkblatt zur Anlage von Querungshilfen für Tiere und zur Vernetzung von Lebensräumen an Straßen“, MAQ, Ausgabe 2023) für Großsäuger zwischen den Anlagenteilen zu berücksichtigen. Etwa alle 1.000 Meter oder bei bekannten überregionalen Wildquerungskorridoren und Verbundachsen sind entsprechende Bereiche von Solar-Modulen und sonstigen Anlagenteilen freizuhalten. Dabei sind mögliche Fallenwirkungen (z. B. durch Wildschutzzäune an Bundesautobahnen) zu beachten. Zu- und Ableitungskorridore sind von oberirdischer Infrastruktur, Einzäunung und ähnlichem freizuhalten, Jagdausübung und die Anlage jagdlicher Einrichtungen sollen in Anlehnung an das Verbot in § 29 Absatz 5 Nr. 8 des Landes Jagdgesetz im Abstand von 200 Metern zum Korridor vermieden werden, gegebenenfalls sind Lenk- und Anlockmaßnahmen (Flächen mit erhöhter Attraktivität für z. B. Rotwild) erforderlich."