Änderungen von A14 zu A14
| Ursprüngliche Version: | A14 (Version 1) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 23.10.2025, 11:36 |
| Neue Version: | A14 (Version 2) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert übernommen |
| Eingereicht: | 21.11.2025, 12:45 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 21 bis 22 einfügen:
- stellen, damit diese die steigenden Ausgaben decken und den Abbau von Personal und Leistungen vor Ort verhindern können.Die zusätzlichen Mittel können über einen höheren Anteil der Kommunen an der Einkommensteuer aufgebracht werden, wenn wir endlich bestehende Steuerlücken in unserem Steuersystem schließen.
Nach Zeile 31 einfügen:
- Den Bund und das Land in den jeweiligen Zuständigkeiten fordern wir auf, die an die kommunale Ebene delegierten Aufgaben zu evaluieren und zu vereinfachen. Im Mittelpunkt steht eine praxistaugliche Gestaltung der Verwaltungsprozesse, zum Beispiel durch stärkere Vereinheitlichung, die Reduzierung von Einzelfallprüfungen sowie die Absenkung von Standards, wo dies fachlich vertretbar ist.
Von Zeile 35 bis 36 einfügen:
- Bürokratie produzieren, sondern sollen zunächst vorhandene Strukturen nutzen. Die Kommunen, die viele gesetzliche Pflichtaufgaben umsetzen, müssen in die Entwicklung einheitlicher, praxistauglicher Lösungen stärker mit einbezogen sowie Abläufe wie Prozesse Ende-zu-Ende digitalisiert und in der Gesetzgebung mitgedacht werden.
Von Zeile 38 bis 39 einfügen:
- der Beantragung und der anschließenden Kontrolle deutlich vereinfacht und an die Bedarfe der Kommunen angepasst werden. Wir setzen uns für transparente und gerechte Vergabemodelle ein, die Qualität, Bedarf und regionale Ausgewogenheit stärker berücksichtigen und auch kleinen Kommunen echte Teilhabe ermöglichen.
Begründung
Von Zeile 73 bis 103:
Die kommunalen Haushalte haben 2024 mit einem historisches Rekorddefizit abgeschlossen, die Prognosen für das laufende Jahr sehen noch düsterer aus. Auch für die kommenden Jahre ist derzeit keine Besserung in Sicht.
Die Bundesregierung verschärft diese schwierige Finanzlage der Kommunen noch weiter, wenn sie Steuersenkungen vorschlägt, die zu weitestgehend den Reichsten in unserer Gesellschaft zugutekommen. Dazu gehören die ermäßigte Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie sowie die klimaschädliche und sozial ungerechte Erhöhung und Entfristung der Pendlerpauschale, die keine Deckelung bei Fahrten mit dem Pkw vorsieht und sich im Wesentlichen bei höheren Einkünften steuerlich auswirkt. Diese geplanten Regelungen würden zu einer weiteren Schwächung auch der kommunalen Einnahmen führen, ohne dass davon ein Impuls für eine wirtschaftliche Erholung und damit für wieder stärker steigende Steuereinnahmen ausgeht.
Gleichzeitig wird auch die Einnahmenbasis des Landes durch die oben genannten Bundesgesetze weiter geschwächt. Dies hat unmittelbar Auswirkung auf die Kommunen, da 18,33 Prozent der Landeseinnahmen bei der Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer direkt über das Finanzausgleichsgesetz an die Kommunen weitergegeben werden. Allein die schrittweise Absenkung der Körperschaftsteuer von 15 auf 10 Prozent ab 2028 wird zu weiteren Steuerausfällen in dreistelliger Millionenhöhe für das Land Schleswig-Holstein führen.
Die laufende Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur „Veranlassungskonnexität“ soll Vorschläge erarbeiten, wie Kommunen bei zusätzlichen Aufgaben, die ihnen durch Bundesgesetze auferlegt werden, einen Ausgleich erhalten. Dazu gehört eine bürokratiearme, digitale Umsetzung.
Bei der Genehmigung von kommunalen Haushalten wird auf die „dauernde Leistungsfähigkeit“ abgestellt. Mit der flächendeckenden Einführung der doppischen Haushaltsführung muss dieser Begriff angepasst werden und auf die Finanzplanung bezogen werden. Außerdem ist es nicht sinnvoll, rentierliche Investitionen (z.V. Errichtung einer PV-Anlage) oder durchlaufende Posten (z.B. Bau von Rettungswachen, die zu 100 Prozent von Sozialversicherungsträgern erstattet werden) in die Genehmigung von Investitionen mit einzubeziehen. Auch Investitionen, die aus dem Gebührenhaushalt der Kommunen getätigt werden (z.B. Abwassergebühr für die Sanierung der Kanalisation) müssen separat betrachtet werden und dürfen im Rahmen der Genehmigung der Haushalte nicht auf die Kreditaufnahme angerechnet werden,
Förderprogramme für Kommunen erfüllen einen wichtigen Zweck, z.B. beim Klimaschutz, beim Erhalt der kommunalen Infrastruktur und bei der Erreichung gleichwertiger Lebensverhältnisse und der Stärkung der ländlichen Räume. Oftmals sind diese aber zu kompliziert, zu schwer zu finden und teilweise zu wenig zielgerichtet. Dazu kommt, dass die Verwaltungskosten im Verhältnis zum gewünschten Zweck teilweise deutlich zu hoch sind.
Die Abwicklung von Förderprogrammen muss daher deutlich digitaler, auf Landesebene einheitlicher und einfacher werden. Bei EU- und Bundessprogrammen ist darauf zu achten, dass das Land sich bei zusätzlichen Anforderungen für die Förderempfänger*innen auf absolut notwendige Angaben beschränkt.
Ergänzung Begründung:
Das Netzwerk Steuergerechtigkeit hat zum Schließen von Steuerlücken umfangreiche Vorschläge gemacht. Allein die Schließung der Lücken wie der Holdingregel bei der Einkommenssteuer, dem Verrechnungspreissystem bei der Körperschaftssteuer, der Stundungsregel bei der Erbschaftssteuer, dem Umsatzsteuerkarussell und der Wiedererhebung der Vermögenssteuer würden nach ihren Berechnungen zu Steuermehreinnahmen von ca. 100 Mrd. führen. Eine Verdoppelung des Anteils der Kommunen an der Einkommensteuer würde zum Beispiel 50 Mrd. Euro mehr für die Kommunen bedeuten.