Änderungen von A10 zu A10
| Ursprüngliche Version: | A10 (Version 1) |
|---|---|
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 22.10.2025, 16:20 |
| Neue Version: | A10 (Version 2) |
|---|---|
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 21.11.2025, 00:53 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 5 bis 11:
Im Sinne der im letzten Jahr beschlossenen „Grünen Offensive für eine kohärente Klimaschutz- und Biodiversitätspolitik“ und für eine zukunftsfähige Landwirtschaft setzen wir uns für einen konsequenten und starken Schutz des Dauergrünlands in Schleswig-Holstein ein.
- Wir fordern die Landespolitik auf, den rechtlichen Schutz von Dauergrünland zu verstärken und jegliche Aufweichung bestehender Schutzbestimmungen zu verhindern. Der Schutz und Erhalt des artenreichen Dauergrünlandes (Wertgrünlandes) spielt hierbei eine große Rolle.
- Wir fordern die Landespolitik auf, den rechtlichen Schutz von Dauergrünland zu erhalten und zu stärken und
jegliche Aufweichung, die eine Standardabsenkung im Natur-, Klima- und Artenschutz bedeuten würde, abzulehnen.
Nach Zeile 20 einfügen:
Wir fordern die Landespolitik ferner auf, die zur Erhaltung artenreichen Grünlands angebotenen Möglichkeiten des Vertragsnaturschutzes (z.B. extensive Grünlandnutzung und Beweidung, Wertgrünland, Grünlandlebensräume) aufrecht zu erhalten und die hierfür erforderlichen Finanzmittel auch in Zukunft bereit zu stellen.
Nach Zeile 23 einfügen:
- Wir fordern jeder Aufweichung oder gar Abschaffung des Schutzes von Grünland im Rahmen der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik konsequent abzulehnen und auch in der neuen Förderperiode der Europäischen Agrarpolitik ab 2028 aufsteigend gegenüber dem Istzustand Mittel für Agrarumweltmaßnahmen obligatorisch vorzusehen.
Von Zeile 40 bis 42:
dramatischen Artensterbens dürfen wir keine weiteren Kompromisse beim Grünlandschutz eingehen. Im Land, wie auch in den Kommunen wollen wir als Vorreiter agieren und zeigen, dass eine nachhaltige Flächenplanung möglich ist.
Das Dauergrünlanderhaltungsgesetz(DGLG) schützt seit 2013 verbindlich und unbefristet das Dauergrünland in Schleswig-Holstein über die EU-weiten Vorgaben hinaus durch zusätzliche Maßgaben und landesspezifische Schutzkulissen für besonders sensible Gebiete. Damit unterscheidet es sich von den weiter gefassten Vorgaben der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU, die zudem mit jeder Förderperiode zur Diskussion gestellt werden.Dadurch schafft es Planungssicherheit für landwirtschaftliche Betriebe, indem es klare und verlässliche Rahmenbedingungen für die Bewirtschaftung landwirtschaftlich genutzten Dauergrünlandes definiert.Aktuell wird der Fortbestand des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes in seiner derzeitigen Form von gleich mehreren Seiten bedroht.Auf Landesebene gibt es konkrete Vorstöße, die besonderen Schutzmaßnahmen und Schutzkulissen für Dauergrünland, die im DGLG niedergeschrieben sind, aufzuweichen und Umbrüche, auch von langjährig etablierten Beständen und in kritischen Gebieten zu erlauben.Auf EU-Ebene gibt es unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaues aktuell den Vorstoß, bestehende EU weiten Schutzregelungen zu lockern.Zudem gibt es Pläne für die EU Agrarreform ab 2028 den EU weiten Schutz des Grünlandes abzuschaffen und die Regulierung in Gänze den einzelnen Staaten und Regionen zu überlassen.Das würde einen europaweiten Flickenteppich mit Wettbewerbsverzerrungen und eine umfassende Neuverhandlung des Themas mit offenem Ausgang bedeuten.In den Vorschlägen der EU zum mittelfristigen Finanzrahmen und zur gemeinsamen Agrarpolitik sind keine obligatorischen Mittel für Agrarumweltmaßnahmen vorgesehen. Wenn sie in nationalen oder regionalen Programmen wahrgenommen werden, sind höhere Co-Finanzierungen dieser Ebenen vorgesehen. Damit würde die finanzielle Grundlage für vieler derzeit wirksame Programme und Maßnahmen entfallen.Diese Entwicklungen stellen eine ernstzunehmende Bedrohung auch für das schleswig-holsteinische Dauergrünland dar. Deswegen ist ein klares Bekenntnis zum DGLG in seiner derzeitigen Klarheit und Verbindlichkeit ein wichtiges Zeichen.Zudem sind die Leistungen des Grünlandes beim Gewässer-, Boden- und Hochwasserschutz nicht zuletzt auch Bevölkerungsschutz. Viele Grünlandstandorte brauchen für ihre positive Entwicklung weidende Tiere. Tiere brauchen für ihr Wohl möglichst viel Zeit auf der Weide. Der rechtliche Schutz durch das DGLG muss erhalten bleiben.Im Land, wie auch in den Kommunen wollen wir als Vorreiter agieren und zeigen, dass eine nachhaltige Flächennutzung und -planung notwendig und auch möglich ist.Im Abschlussbericht der landesweiten Biotopkartierung wird außerdem deutlich, dass in Schleswig-Holstein ein drastischer Rückgang des Wertgrünlandes dokumentiert wurde. Artenreiches Dauergrünland, das in Schleswig-Holstein als „Wertgrünland“ unter den Schutz des Landesnaturschutzgesetzes fällt, gehört zu den europaweit am stärksten bedrohten und im Rückgang befindlichen Lebensräumen. Es handelt sich hier nicht um „Dauergrünland“, im landwirtschaftlichen Sinne, es sind Bestände, die nicht nur seit langem nicht umgebrochen wurden, sondern sich auch durch einen hohen Anteil an Kräutern auszeichnen und daher für die Erhaltung der Artenvielfalt, vor allem der Bestäuberinsekten von besonderer Bedeutung sind. Schutz und „Wiederherstellung“ artenreichen Grünlandes sind von besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung und auch ein Schwerpunkt dereuropäischen Wiederherstellungsverordnung.