| Veranstaltung: | Landesparteitag S-H November 2025 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 21 Anträge |
| Antragsteller*in: | LAG Ökologie (dort beschlossen am: 21.10.2025) |
| Status: | Eingereicht |
| Abstimmungsergebnis: | einstimmig |
| Beschlossen am: | 21.11.2025 |
| Antragshistorie: | Version 2 |
A10: Dauergrünlandschutz stärken für mehr Klima- und Artenschutz
Antragstext
Dauergrünland ist unverzichtbar für Klimaschutz, Biodiversität und Wasserschutz
in Schleswig-Holstein. Es speichert große Mengen CO₂, bietet Lebensraum für
zahlreiche Arten und schützt vor Bodenerosion. Der Verlust von Grünland durch
Umbruch oder Bebauung gefährdet diese essenziellen Ökosystemleistungen.
Im Sinne der im letzten Jahr beschlossenen „Grünen Offensive für eine kohärente
Klimaschutz- und Biodiversitätspolitik“ und für eine zukunftsfähige
Landwirtschaft setzen wir uns für einen konsequenten und starken Schutz des
Dauergrünlands in Schleswig-Holstein ein.
- Wir fordern die Landespolitik auf, den rechtlichen Schutz von
Dauergrünland zu erhalten und zu stärken undjegliche Aufweichung, die eine Standardabsenkung im Natur-, Klima- und
Artenschutz bedeuten würde, abzulehnen.
- Des Weiteren ist es wichtig, die Wiederherstellung artenreicher
Grünlandbestände und auch die Aufwertung vorhandener, degradierter Flächen
zu erleichtern. Hierzu kann auch ein einmaliger Umbruch artenarmer
Bestände gehören, wenn bei einer direkt im Anschluss erfolgenden Einsaat
eine kräuterreiche Ansaatmischung z.B. nach Vorgaben des LfU, DVL oder der
Stiftung Naturschutz erfolgt und sichergestellt ist, dass diese Fläche
zukünftig als Grünland (Wiese, Weide, Mähweide, halboffene
Weidelandschaft) ohne Umbruch, ohne Pestizide und mit reduzierter Düngung
bewirtschaftet wird.
Wir fordern die Landespolitik ferner auf, die zur Erhaltung artenreichen
Grünlands angebotenen Möglichkeiten des Vertragsnaturschutzes (z.B.
extensive Grünlandnutzung und Beweidung, Wertgrünland,
Grünlandlebensräume) aufrecht zu erhalten und die hierfür erforderlichen
Finanzmittel auch in Zukunft bereit zu stellen.
- Wir werden uns auf kommunaler Ebene und im Land dafür einsetzen, den
Erhalt und die Vernetzung von ökologisch wertvollem Grünland bei
Planungsprozessen zu berücksichtigen und zu fördern.
- Wir fordern jeder Aufweichung oder gar Abschaffung des Schutzes von
Grünland im Rahmen der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik konsequent
abzulehnen und auch in der neuen Förderperiode der Europäischen
Agrarpolitik ab 2028 aufsteigend gegenüber dem Istzustand Mittel für
Agrarumweltmaßnahmen obligatorisch vorzusehen.
Begründung
Im Abschlussbericht der landesweiten Biotopkartierung wird deutlich, dass in
Schleswig-Holstein ein drastischer Rückgang des Wertgrünlandes dokumentiert
wurde. Artenreiches Dauergrünland, das in Schleswig-Holstein als „Wertgrünland“
unter den Schutz des Landesnaturschutzgesetzes fällt, gehört zu den europaweit
am stärksten bedrohten und im Rückgang befindlichen Lebensräumen. Es handelt
sich hier nicht um „Dauergrünland“, im landwirtschaftlichen Sinne, es sind
Bestände, die nicht nur seit langem nicht umgebrochen wurden, sondern sich auch
durch einen hohen Anteil an Kräutern auszeichnen und daher für die Erhaltung der
Artenvielfalt, vor allem der Bestäuberinsekten von besonderer Bedeutung sind.
Schutz und „Wiederherstellung“ artenreicher Grünländer sind von besonderer
naturschutzfachlicher Bedeutung und auch ein Schwerpunkt der europäischen
Wiederherstellungsverordnung.
Der Schutz von Dauergrünland ist notwendig für den Erhalt der Artenvielfalt und
auch für den Klimaschutz. Ein solcher Schutz kann nur mit einer ausreichenden
rechtlichen Verankerung gelingen. Angesichts des Klimawandels und des
dramatischen Artensterbens dürfen wir keine weiteren Kompromisse beim
Grünlandschutz eingehen.
Das Dauergrünlanderhaltungsgesetz(DGLG) schützt seit 2013 verbindlich und
unbefristet das Dauergrünland in Schleswig-Holstein über die EU-weiten Vorgaben
hinaus durch zusätzliche Maßgaben und landesspezifische Schutzkulissen für
besonders sensible Gebiete. Damit unterscheidet es sich von den weiter gefassten
Vorgaben der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU, die zudem mit jeder
Förderperiode zur Diskussion gestellt werden.Dadurch schafft es
Planungssicherheit für landwirtschaftliche Betriebe, indem es klare und
verlässliche Rahmenbedingungen für die Bewirtschaftung landwirtschaftlich
genutzten Dauergrünlandes definiert.Aktuell wird der Fortbestand des
Dauergrünlanderhaltungsgesetzes in seiner derzeitigen Form von gleich mehreren
Seiten bedroht.Auf Landesebene gibt es konkrete Vorstöße, die besonderen
Schutzmaßnahmen und Schutzkulissen für Dauergrünland, die im DGLG
niedergeschrieben sind, aufzuweichen und Umbrüche, auch von langjährig
etablierten Beständen und in kritischen Gebieten zu erlauben.Auf EU-Ebene gibt
es unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaues aktuell den Vorstoß, bestehende EU
weiten Schutzregelungen zu lockern.Zudem gibt es Pläne für die EU Agrarreform ab
2028 den EU weiten Schutz des Grünlandes abzuschaffen und die Regulierung in
Gänze den einzelnen Staaten und Regionen zu überlassen.Das würde einen
europaweiten Flickenteppich mit Wettbewerbsverzerrungen und eine umfassende
Neuverhandlung des Themas mit offenem Ausgang bedeuten.In den Vorschlägen der EU
zum mittelfristigen Finanzrahmen und zur gemeinsamen Agrarpolitik sind keine
obligatorischen Mittel für Agrarumweltmaßnahmen vorgesehen. Wenn sie in
nationalen oder regionalen Programmen wahrgenommen werden, sind höhere Co-
Finanzierungen dieser Ebenen vorgesehen. Damit würde die finanzielle Grundlage
für vieler derzeit wirksame Programme und Maßnahmen entfallen.Diese
Entwicklungen stellen eine ernstzunehmende Bedrohung auch für das schleswig-
holsteinische Dauergrünland dar. Deswegen ist ein klares Bekenntnis zum DGLG in
seiner derzeitigen Klarheit und Verbindlichkeit ein wichtiges Zeichen.Zudem sind
die Leistungen des Grünlandes beim Gewässer-, Boden- und Hochwasserschutz nicht
zuletzt auch Bevölkerungsschutz. Viele Grünlandstandorte brauchen für ihre
positive Entwicklung weidende Tiere. Tiere brauchen für ihr Wohl möglichst viel
Zeit auf der Weide. Der rechtliche Schutz durch das DGLG muss erhalten
bleiben.Im Land, wie auch in den Kommunen wollen wir als Vorreiter agieren und
zeigen, dass eine nachhaltige Flächennutzung und -planung notwendig und auch
möglich ist.Im Abschlussbericht der landesweiten Biotopkartierung wird außerdem
deutlich, dass in Schleswig-Holstein ein drastischer Rückgang des Wertgrünlandes
dokumentiert wurde. Artenreiches Dauergrünland, das in Schleswig-Holstein als
„Wertgrünland“ unter den Schutz des Landesnaturschutzgesetzes fällt, gehört zu
den europaweit am stärksten bedrohten und im Rückgang befindlichen Lebensräumen.
Es handelt sich hier nicht um „Dauergrünland“, im landwirtschaftlichen Sinne, es
sind Bestände, die nicht nur seit langem nicht umgebrochen wurden, sondern sich
auch durch einen hohen Anteil an Kräutern auszeichnen und daher für die
Erhaltung der Artenvielfalt, vor allem der Bestäuberinsekten von besonderer
Bedeutung sind. Schutz und „Wiederherstellung“ artenreichen Grünlandes sind von
besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung und auch ein Schwerpunkt
dereuropäischen Wiederherstellungsverordnung.
Unterstützer*innen
- Oliver Lorentzen (KV Pinneberg)
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