Änderungen von A25Neu zu A25Neu
| Ursprüngliche Version: | A25Neu (Version 1) |
|---|---|
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 22.10.2025, 19:22 |
| Neue Version: | A25Neu (Version 2) |
|---|---|
| Status: | Beschluss |
| Eingereicht: | 22.12.2025, 19:35 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 41 bis 43:
Im ersten Schritt müssen insbesondere nicht anderweitig abgesicherte Selbstständige, Abgeordnete, Minijobber*innen und Bürgergeld-BeziehendeAbgeordnete in das System einbezogen werden. Ein solcher Systemwechsel erfordert flexible
Von Zeile 46 bis 50:
Darüber hinaus soll das einheitliches Alterssicherungssystem, auch BeamteBeamt*innen einschließen. Derzeit existiert in Deutschland ein Zweiklassensystem: Arbeitnehmer*innen zahlen in die gesetzliche Rentenversicherung ein, während BeamteBeamt*innen direkt vom Staat versorgt werden - mit in der Regel deutlich höheren Pensionsansprüchen von rund 70 % des letzten Gehalts im Vergleich zu rund 50 %
Von Zeile 52 bis 53:
Wenn auch BeamteBeamt*innen in die Bürger*innen Versicherung (in der Übergangsphase in die GRV) einzahlen würden, würde dies die Zahl der Beitragszahler*innen erhöhen und
Von Zeile 57 bis 58 einfügen:
bürokratische Strukturen zu verschlanken, indem parallele Versorgungssysteme reduziert werden.
Wir wollen prüfen, wie perspektivisch nicht nur Einkommen aus Arbeit zur Finanzierung des Sozialsystems einbezogen werden, sondern wie Menschen mit sehr hohen Kapitaleinkünften ihren Teil zur solidarischen Finanzierung der Sozialversicherungen beitragen können. Dafür brauchen wir großzügige Freibeträge für Menschen, die für das eigene Alter privat Geld zurücklegen.
Vor dem Hintergrund der Finanzierungslücken, müssen Wege gesucht werden, wie sehr hohe Kapitalerträge in die Finanzierung der Rente einbezogen werden können, ohne den Versicherungscharakter zu gefährden. Auch dies sollte ein Baustein sein, um Beitragssätze langfristig zu stabilisieren und den Faktor Arbeit nicht weiter zu belasten.
Nach Zeile 80 einfügen:
- Die Mittel sollen ausschließlich nachhaltig investiert werden.
Von Zeile 95 bis 97:
Rentensystems beitragen. Es müssen jene früher in Rente gehen können, die körperlich belastende Arbeit leisten - zum Beispiel in der Pflege, im Baugewerbe oder im HandwerkSchichtdienst leisten..
Nach Zeile 130 einfügen:
Punkt 6: Beitragsbemessungsgrenze streichen, solidarisches Sicherungssystem stärken, Rentenniveau sichern
Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und der stetig steigenden Bundeszuschüsse sehen wir die Notwendigkeit einer umfassenden Reform unseres Alterssicherungssystems. Ziel ist ein modernes solidarisches Sicherungssystem, das Umlage- und Kapitaldeckung sinnvoll verbindet, bestehende Privilegien abbaut und die gesetzliche Alterssicherung langfristig stabilisiert. Ein zentraler Baustein ist die perspektivische Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze. Diese Grenze bewirkt heute, dass sehr hohe Einkommen und Vermögen nur eingeschränkt zur Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme beitragen und Einkünfte oberhalb dieser Schwelle nicht berücksichtigt werden. Dies halten wir weder für gerecht noch für nachhaltig. Da das neue System nicht mehr dem klassischen Äquivalenzprinzip einer „Versicherung“ folgen soll, gilt künftig: Nicht die Einzahlung, sondern ausschließlich die Auszahlung wird begrenzt.
Um ein gerechtes Verhältnis zwischen Beitrag und Leistung zu sichern, befürworten wir daher die Einführung einer großzügigen Rentenobergrenze, die sich funktional an der bisherigen Beitragsbemessungsgrenze orientiert, jedoch ausschließlich die Auszahlungsseite betrifft. Dadurch leisten sehr hohe Einkommen einen vollen solidarischen Beitrag, während das Leistungsniveau zugleich klar strukturiert bleibt.
Wir bekennen uns weiterhin zu einem Sicherungsniveau von mindestens 48 Prozent innerhalb des solidarischen Sicherungssystems. Dieses Sicherungsniveau gilt für alle Einkommen bis zur Rentenobergrenze, da eine darüberhinausgehende Leistung dem Charakter eines gedeckelten Sicherungssystems widerspräche.
Zugleich bekräftigen wir das reguläre Renteneintrittsalter von 67 Jahren, um die langfristige Finanzierbarkeit zu gewährleisten. Mit dieser Reform stärken wir die gesetzliche Alterssicherung als zentrale, solidarische Säule des Sozialstaates – gerechter, nachhaltiger und generationenfester als bisher.