Die Beitragsbemessungsgrenze dient dem alleinigen Zweck, hohe Einkommen und Vermögen von einer den mittleren Einkommen gleichwertigen Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme freizustellen. Einkünfte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze werden bei der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme nicht berücksichtigt.
Nicht die Einzahlung in die Rentenkasse sollte gedeckelt werden, sondern die Auszahlung aus dieser. Zumal erhebliche Anteile z.B. der Rentenzahlungen aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Hierzu sollte eine großzügige Rentenobergrenze äquivalent der Beitragsbemessungsgrenze eingeführt werden.
Kommentare
Ann Christin Hahn:
Die Beitragsbemessungsgrenze bedeutet nämlich, dass sich Menschen mit Spitzeneinkommen aus der Solidarität verabschieden können und die gesellschaftlichen Kosten von Menschen mit geringen bis mittleren Einkommen getragen werden müssen.
Genau hier liegt die Erklärung, warum ein so reiches Land wie Deutschland sich so schwer damit tut, seine gesellschaftlichen Aufgaben zu finanzieren.
Es ist unverständlich, dass dieser "Elefant im Raum" immer noch ignoriert wird.
Mandy Siegenbrink:
Mathias Schmitz: