Kurzfristig führt eine Umwandlung von Beamt*innen-Versicherung in ein GRV-System nicht zu Einsparungen staatlicherseits, sondern erhöht sogar erheblich die staatliche Ausgabenseite.
Der Staat als Arbeitgeber hätte - zusätzlich zu den laufenden Pensionen und Anwärter*innen - die 9,3 % Arbeitgeber-Anteil des Bruttolohns aus seinen finanziellen Mitteln an die GRV abzuführen, was angesichts von rund 1,7 Mio. Beamt*innen in Deutschland einem zweistelligen Milliardenbetrag pro Jahr entspricht.
Es wäre also erheblich teuer aus staatlicher Sicht. Langfristig wiederum würde ein Systemwechsel möglicherweise Vorteile bringen. Zu bedenken ist aber zusätzlich, wie eine Umwandlung bzw Einbeziehung aktuell bestehender Beamt*innen-Verhältnisse in die GRV grundgesetzkonform überhaupt erfüllbar ist.
9,3 % zusätzliche Abgaben aus dem Bruttolohn kämen bei z.B. allen Polizist*innen oder Lehrer*innen einer Gehaltskürzung von fast 10% gleich, ein alimentationsrechtlich und sozial höchst fragwürdiger Gedanke. Würde der Staat das beamtete System hier "auslaufen" lassen bzw. umstellen, müsste womöglich ein höheres Bruttogehalt die Umstellung kompensieren, wobei auch mit dieser Variante eine erhebliche staatliche Kostenzunahme verknüpft wäre.
Kommentare
Annegret Hansen:
Carina Hennecke:
Fabian Osbahr: