Wie in der Bundessatzung (§ 14 Bundesversammlung, Ziffer 8) ist es im Rahmen der Basisdemokratie auch auf Landesebene notwendig, dass die Ortsmitgliederversammlungen zu Landesparteitagen antragsberechtigt sind. Gerade in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein mit teilweise weiten Entfernungen zu den kreisweiten Tagungsorten sind die Parteimitglieder eher motiviert, an Ortsmitgliederversammlungen teilzunehmen.
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
| Antrag S: | Antragsberechtigung für den Landesparteitag |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Gerd Weichelt (KV Dithmarschen) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
| Angelegt: | 27.10.2025, 19:05 |
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