| Antrag: | Handlungsfähigkeit unserer Kommunen sichern! |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Karl-Martin Hentschel (KV Plön) |
| Status: | Modifiziert übernommen |
| Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
| Angelegt: | 24.10.2025, 15:50 |
Ä2 zu A14: Handlungsfähigkeit unserer Kommunen sichern!
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Verfahrensvorschlag: Antragstext
Von Zeile 21 bis 22 einfügen:
- stellen, damit diese die steigenden Ausgaben decken und den Abbau von Personal und Leistungen vor Ort verhindern können.Die zusätzlichen Mittel können über einen höheren Anteil der Kommunen an der Einkommensteuer aufgebracht werden, wenn wir endlich bestehende Steuerlücken in unserem Steuersystem schließen.
Original-Änderungsantrag: Antragstext
Von Zeile 20 bis 22:
- Der Bund muss den Kommunen dauerhaft zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen, damit diese die steigenden Ausgaben decken und den Abbau von Personal und Leistungen vor Ort verhindern können.
- Der Anteil der Kommunen an der Einkommenssteuer soll von heute 15% auf 30% verdoppelt werden - das wären ca. 50 Mrd. €. Damit folgen wir dem Beispiel der Schweiz und der Skandinavier. Dort werden die Kommunen über die Einkommenssteuer mit eigenem Hebesatz finanziert. In Dänemark liegen die Ausgaben der Kommunen nach OECD bei 65% der Staatsausgaben, in Deutschland sind es nur 16%.
Unterstützer*innen
- Moritz Bührmann (KV Kiel)
- Florian Juhl (OV Pinneberg)
- Georg Wilkens (KV Rendsburg-Eckernförde)
- Frank Thun (KV Rendsburg-Eckernförde)
- Zoé Engel (KV Lübeck)
- Sebastian Rautert (KV Pinneberg)
- Birgit Ott (KV Kiel)
- Carina Hennecke (KV Rendsburg-Eckernförde)
- Jörn Wöhlk (KV Nordfriesland)
- Ellen Kittel (KV Flensburg)
- Cornelia Bothe (KV Nordfriesland)
- Hans-Joachim Schlüter (KV Flensburg)
- Birgit Graf (KV Herzogtum Lauenburg)
- Ruth Kastner (KV Stormarn)
- Maya Diederichs (KV Kiel)
- Sebastian Büttner (KV Lübeck)
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Kommentare
Karl-Martin Hentschel:
Allein die Schließung der Lücken wie der Holdingregel bei der Einkommenssteuer, dem Verrechnungspreissystem bei der Körperschaftssteuer, der Stundungsregel bei der Erbschaftssteuer, dem Umsatzsteuerkarussel und der Wiedererhebung der Vermögenssteuer machen nach den Berechnungen des Netzwerk Steuergerechtigkeit 100 Mrd. Mindereinnahmen aus.
Da ist noch keine Steuererhöhung für Überreiche, Digitalkonzerne und die Anhebung des Mindeststeuersatz für Konzerne drin, wie sie auf der G20 und in der EU diskutiert werden. In der UN laufen gerade in Nairobi die Verhandlungen zur Vorbereitung der UN-Steuerkonvention, die 2027 beschlossen werden soll. Silke Schneider hat dazu ja einen Antrag eingereicht.
Bei meinem Änderungsantrag geht es darum, wie diese Mehreinnahmen - so sie kommen - weiter an die Kommunen gehen sollen. Und das sollte über die Einkommenssteuer gehen, da damit das Band zwischen Bürgern und Kommunen geschmiedet wird - Dänemark, Schweiz, Schweden, Niederlande usw. machen es so.
Die Alternative ist alles in den Kommunen zusammenstreichen oder noch mehr Schulden machen. Doch einfach noch mehr Schulden zu machen wäre politisch dumm, denn bezahlt werden muss es eh. Und das Geld, das die Kommunen bekommen, hat auch wirtschaftspolitisch positive Effekte. Denn es geht direkt über Investitionen in die Wirtschaft und über die Löhne in die Nachfrage.
Deshalb stimmt bitte dem Änderungsantrag zu.
Anke Erdmann:
Das Netzwerk Steuergerechtigkeit hat zum Schließen von Steuerlücken umfangreiche Vorschläge gemacht. Allein die Schließung der Lücken wie der Holdingregel bei der Einkommenssteuer, dem Verrechnungspreissystem bei der Körperschaftssteuer, der Stundungsregel bei der Erbschaftssteuer, dem Umsatzsteuerkarussell und der Wiedererhebung der Vermögenssteuer würden nach ihren Berechnungen zu Steuermehreinnahmen von ca. 100 Mrd. führen. Eine Verdoppelung des Anteils der Kommunen an der Einkommensteuer würde zum Beispiel 50 Mrd. Euro mehr für die Kommunen bedeuten.
Die Nennung eines konkreten Prozentsatzes halte ich nicht für zielführend, denn bei einer Erhöhung der Einnahmen insgesamt würde man über andere Prozentsätze reden, da der Anteil der Kommunen erhöht werden soll, der Anteil von Ländern und Bund ab er gleichbleiben soll. Wichtig ist ja, dass die Kommunen absolut mehr Geld bekommen, ohne dass Bund und Länder verlieren. Daher ist aus meiner Sicht das Entscheidende die Erhöhung der Einnahmenbasis durch Schließung der Steuerlücken.
(Anke für die AntragsKOM und in Absprache mit KMH und Oliver Brandt)