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            <title>Landesparteitag S-H November 2025: Anträge</title>
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                <title>Landesparteitag S-H November 2025: Anträge</title>
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                        <title>A8-Neu: Klimaschutz vorantreiben, auch wenn der Wind von vorne kommt!</title>
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                        <author>Landesparteitag (dort beschlossen am: 22.11.2025)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Einerseits: Das Jahr 2024 war das wärmste Jahr seit Beginn der Wetteraufzeichnung in Schleswig-Holstein. Die Klimakrise ist voll da, und das gilt auch für unser Land. Die Ostsee hat sich in den vergangenen dreißig Jahren um 2 °C erwärmt. Die globale Durchschnittstemperatur hat sich gegenüber dem Zeitraum 1850-1900 um rund 1,2 °C erwärmt. Die CO₂-Emissionen stiegen 2024 erneut um 0,8 %. Extremwettereignisse nehmen zu. Die Zahl der Hitzetoten in Europa steigt jährlich. Schon jetzt liegt die Zahl in den Zehntausenden. Weltweit werden zig Millionen Menschen von der Klimakrise zur Flucht gezwungen. Es ist von entscheidender Bedeutung für jeden Winkel dieser Erde, dass auf der Weltklimakonferenz in Belem Fortschritte gemacht werden. Das gilt auch für das Küstenland Schleswig-Holstein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Andererseits: Weltweit waren im Jahr 2024 etwa 92,5% der zugebauten Kraftwerkskapazitäten zur Energieerzeugung erneuerbare Kraftwerkskapazitäten. Im Jahr 2023 erreichten Erneuerbare global erstmals einen Anteil von 30% am Strommix. In Schleswig-Holstein werden schon heute rund 200% des Strombedarfs rechnerisch aus Erneuerbaren Energien gedeckt. Erneuerbare Energien haben seit 2022 maßgeblich dazu beigetragen, die Abhängigkeit Deutschlands und der EU von fossilen Energieimporten zu reduzieren und Energiepreise zu senken und sie ermöglichen gerade in Schleswig-Holstein neue wirtschaftliche Perspektiven. Die Energiewende stärkt die Bedeutung unseres Landes in Deutschland und in Europa.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Trotz des Erfolgszuges der Erneuerbaren Energien in Schleswig-Holstein, Deutschland und der Welt und der dramatischen Entwicklung der Klima-Kennzahlen in Schleswig-Holstein, Deutschland und der Welt stand Klimaschutzpolitik und -engagement selten so unter Druck wie heute: Diskussionen über eine Abkehr vom Aus für Neuzulassungen von Pkw mit fossilen Verbrennungsmotoren ab 2035, diffuse Debatten um das Gebäudeenergiegesetz, gefährliches Hintertreiben des 1,5 °C-Ziels auf Bundes- und EU-Ebene und eine irrlichternde Bundeswirtschaftsministerin mit großem Faible für Gaskraftwerke prägen die politische Klimadebatte.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für uns Grüne ist klar: Der häufig gegen den Klimaschutz ins Feld geführte „gesunde Menschenverstand“ duldet keine Wackelei bei Klimaschutz, Artenvielfalt und Energiesouveränität. Kapitulation ist keine Option!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Schleswig-Holstein beweist, dass ambitionierter Klimaschutz und wirtschaftliche Prosperität kein Widerspruch sind. Vielmehr kann eine ambitionierte Energiewende- und Klimaschutzpolitik zum entscheidenden Wettbewerbsvorteil werden. Netto-Null-Technologien gehören zu den Märkten, in denen die EU noch global eine Innovations- und Technologieführerschaft hat. Hier gilt es anzusetzen, Ansiedlungen zu fördern, Schleswig-Holsteins Vorreiterrolle beim EE-Ausbau geschickt zu verknüpfen mit den Bedürfnissen der energieintensiven Industrie und so einen echten Standortvorteil zu erwirken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Schleswig-Holstein ist eines von vier deutschen Ländern in dem derzeit ein Net-Zero Acceleration Valley entsteht. Die EU möchte in diesen Regionen Produktionskapazitäten für sogenannte Netto-Null-Technologien stärken. Auch hier zeigt sich: Schleswig-Holstein ist beim notwendigen Strukturwandel ganz vorne dabei. Wir unterstützen diesen Kurs.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Jährlich werden fast 1 Mrd. Euro in Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein investiert. Jährlich werden fast 500 Mio. Euro in die Stromnetze in Schleswig-Holstein investiert. Aus der Gewerbesteuer fließen hohe Millionenbeträge in unsere Kreise und Gemeinden. Bürgerwindparks lassen Bürger*innen an der Energiewende teilhaben. Der Bürgerenergiefonds der Landesregierung ist regelmäßig überzeichnet und mit einem Volumen von rund 10 Mio. Euro in dieser Wahlperiode bereits um über 200% gewachsen. Die Wärmewende ist ein regelrechtes Konjunkturprogramm für Handwerk, Stadtwerke und Tiefbauunternehmen. Die Investitionen in Batteriespeicher erreichen mittlerweile auch dreistellige Millionenbeträge. Investor*innen suchen die Nähe zu Umspannwerken und Erneuerbarem Strom. Beides finden sie in Schleswig-Holstein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der wirtschaftliche Aufbruch, den Deutschland verzweifelt sucht, ist in Schleswig-Holstein längst Realität. Und es ist ein grüner Aufbruch. Wir Grüne haben die Energiewende in Schleswig-Holstein seit 2012 in Schwung gebracht und sind zuverlässiger Ansprechpartner für die Industrie vor Ort, die sich auf den Weg in Richtung Klimaneutralität macht. Während andere Rückwärtsdebatten führen und den Wandel bekämpfen, nehmen wir ihn volley und arbeiten wir an einer guten Zukunft.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Damit dieser grüne Aufschwung auch sein volles Potenzial entfalten kann fordern BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Die Klimaziele dürfen nicht aufgeweicht werden. Wir stellen uns diesen Versuchen, in Schleswig-Holstein, im Bund und auf europäischer Ebene entgegen. Maßnahmen zur Erreichung müssen ambitioniert vorangetrieben werden. Die erforderlichen CO2-Reduzierungen zur Erhaltung des 1,5 Grad Ziels sind einzuhalten, und zwar in allen Sektoren und auf allen staatlichen Ebenen.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Um den erforderlichen Finanzierungsbedarf für die Transformation sicherzustellen, müssen Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) sowie aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität konsequent für echte, zukunftsgerichtete Klimaschutzprojekte verwendet werden. Einer Zweckentfremdung muss ein Riegel vorgeschoben werden. Zusätzlich muss die angekündigte Reform der Schuldenbremse zur Finanzierung der Klimatransformation kommen.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Um Klimaschutz möglichst kosteneffizient umzusetzen, halten wir weiterhin an Marktmechanismen als Leitinstrument der Klimapolitik fest. Der europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (ETS II) muss 2027 wie geplant starten. Die Debatte über Ausnahmen vom ETS II und Verzögerungen bei der Einführung sind ein Risiko für die Planungssicherheit von Unternehmen und Verbraucher*innen. Im Übergang des nationalen Emissionshandels zum ETS-II muss auf Kontinuität der CO2-Preise geachtet werden, dafür ist ein nationaler, möglichst gemeinsam mit anderen EU-Staaten umzusetzender Mindestpreis vorzusehen.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Für BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN ist es eine Selbstverständlichkeit, dass Einnahmen aus der CO2-Bepreisung sozial gerecht in die Gesellschaft zurückfließen müssen. Von zentraler Bedeutung ist, auch einkommensschwachen Haushalten Unterstützung zukommen zu lassen, wie sie sich aus dem fossilen Lock-In befreien können. Daher ist eine Unterstützung sowohl von Klimaschutzmaßnahmen als auch finanzielle Kompensation für steigende Energiepreise insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen zwingend erforderlich. Die Bundesregierung muss zügig den geforderten Klimasozialplan vorlegen und darüber hinaus Investitionen und Fördermaßnahmen verstärkt auf die Handlungsmöglichkeiten dieser Gruppen ausrichten. Es muss regulativ sichergestellt werden, dass Investitionen nicht vollständig auf den Mieter*innen abgeladen werden sondern fair aufgeteilt werden.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Eine Absenkung der Stromsteuer für alle Verbraucher*innen ist eine inder Breite wirksame Maßnahme zur Entlastung der Energiekund*innen undwürde die Wirtschaftlichkeit von Sektorkopplungstechnologien stärken, etwa indem sie den Betrieb von Wärmepumpen und Elektroautos günstiger macht. Wir erwarten von der schwarz-roten Koalition, dass sie ihr Versprechen einhält und die Stromsteuer nicht nur für Unternehmen und Landwirtschaft sondern für alle auf das Mindestmaß absenkt. Die Stromsteuersenkung ersetzt aber keine gezielte soziale Flankierung. Deshalb ist es noch wichtiger, dass zusätzlich Einnahmen aus dem Emissionshandel möglichst vollumfänglich und sozial gestaffelt über ein Klimageld oder andere Auszahlungsmechanismen an die Bürger*innen zurückgegeben werden, so dass diejenigen entlastet werden, die es wirklich benötigen. Wir nehmen bei der Energiewende alle mit.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist die Grundvoraussetzung für Klimaschutz. In den vergangenen Jahren wurden Weichen für einen zügigen Ausbau Erneuerbarer Energien gesetzt. Noch in dieser Legislaturperiode werden ausreichend Flächen für die Windkraft ausgewiesen, um die Ziele des Windflächenbedarfsgesetzes erfüllen zu können. Im Bereich der Photovoltaik wollen wir den Zubau verstärkt auf versiegelte Flächen lenken. Bioenergie vorwiegend aus Rest- und Abfallstoffen ist ein Multitalent als Flexibilitätsoption für den Stromsektor, als Wärmequelle und zur Bereitstellung von erneuerbarem Kohlenstoff. Die Nutzung nachwachsender Rohstoff muss weiter zurückgefahren werden.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Der Ausbau der Erneuerbaren ist so weit fortgeschritten, dass der Markt an die neue Energiewelt angepasst werden muss. Es braucht ein modernes EEG auf Grundlage von Differenzverträgen (CfDs), das die Akteursvielfalt sichert. Es braucht grüne Kapazitätsmärkte an denen beispielsweise auch flexibilisierte Biogaskraftwerke teilnehmen können, statt einer reinen Priorisierung von Gaskraftwerken. Es braucht lokal und zeitlich variable Preissignale und Netzentgelte, damit es sich lohnt, Angebot und Nachfrage aufeinander abzustimmen.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Schneller werden müssen wir bei allen Maßnahmen des natürlichen Klimaschutzes. Das Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz muss auf Bundes- und Landesebene ambitioniert umgesetzt werden. Natürliche Senken müssen von Emittenten zu Klimaschützern werden. Gleichzeitig sind sie unsere Verbündeten beim Klimaschutz Das gilt auch für Flächen des Landes. Die Wiedervernässung von Mooren, die Neuwaldbildung, die Wiederherstellung von Seegraswiesen und die natürliche Entwicklung von Küstenökosystemen liegen im Überragenden Öffentlichen Interesse. Eine Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes zulasten des Klima-, Gewässer- und Artenschutzes lehnen wir strikt ab.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Vor dem Hintergrund der bestehenden Haushaltslücken ist es unausweichlich, dass auf Bundesebene endlich klimaschädliche Subventionen konsequent abgebaut werden. Die Erhöhung der Pendlerpauschale ist sozial ungerecht und klimapolitisch falsch. Wir fordern die Einführung eines einkommensunabhängigen und damit sozial gerechteren Mobilitätsgeldes,eine bundesweite Sozialstaffel beim Deutschlandticket sowie eine deutliche Jobticketausweitung und Cofinanzierung durch die Arbeitgeber. Ohnehin müssen Einnahmen aus dem Abbau klimaschädlicher Subventionen zwingend sozial gerecht und klimafreundlich verwendet werden. Neue Subventionen für klimaschädliche Technologien, wie es beispielsweise mit der Senkung des Gaspreises geplant ist, dürfen nicht auf den Weg gebracht werden.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Fossile Lock-Ins müssen ausgeschlossen werden. Deshalb lehnen wir die Gasförderung vor Borkum und das dazugehörige Vertragsgesetz des Unitarisierungsabkommens strikt ab. Gleiches geht für das Ansinnen der Bundesregierung CCS an Gaskraftwerken zuzulassen und zu subventionieren.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Der Weg in die Zukunft ist ein Weg der sauberen Technologien. Für die Wirtschaft ist das eine große Chance. Sie brauchen in der Phase des Markthochlaufs die Sicherheit, dass Produkte auch verkauft werden. Grüne Leitmärkte senden hier die notwendigen Signale und sind Voraussetzung für Innovation und Grünes Wachstum. Der Bund muss dringend in die Umsetzung der noch von der Ampel-Regierung vorgeschlagenen Instrumente zum Aufbau der Grünen Leitmärkte gehen. Das gilt insbesondere auch für Produkte, die auf Grünen Wasserstoff setzen. Wir haben die klare Erwartung an die Bundes- und auch die Landesregierung, dass bei sämtlichen Infrastrukturinvestitionen sichergestellt wird, dass klimafreundliche Baustoffe und Materialien verwendet werden, damit der Markthochlauf gelingen kann. Die Verwendung sämtlicher Mittel des LuKiFG muss zwingend klimaangepasst und klimaschutzorientiert erfolgen.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Die Wärmewende ist weiterhin der schlafende Riese des Klimaschutzes. Mit dem Wärmeplanungsgesetz ist die Kommunale Wärmeplanung zur Pflichtaufgabe für alle Gemeinden geworden. Längst ist klar, dass die Wärmepumpe kosteneffizient und wirksam ist. Ein Festhalten an Öl und Gas führt direkt in die Kostenfalle. Kommunen, Unternehmen, Eigentümer*innen und Mietende dürfen nicht durch eine neue Heiz-Debatte vollends verunsichert werden. Wir werden weder eine Abschaffung noch eine Entkernung des GEG mitmachen. Auf kommunaler Ebene dürfen Klimaschutzinvestitionen nicht an der Kommunalaufsicht scheitern. Es war die richtige Entscheidung dass unsere schwarz-grüne Landesregierung Anfang 2025 im Klimaschutzgesetz klipp und klar festgelegt hat, dass auch im Gebäudesektor ab 2040 keine CO2-Emissionen mehr entstehen dürfen. Daran werden wir nichts ändern. Die Umsetzung der Wärmepläne richten wir daran aus.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Im Verkehrsbereich werden wir dafür sorgen, dass die mit dem LuKIfG zur Verfügung gestellten Schienen- und Radverkehrsmittel schnell und prioritär verbaut werden. Insbesondere stehen für uns dabei der Ausbau Neumünster-Bad Oldesloe, die Reaktivierung Geesthacht Bergedorf und der Ausbau den Innenstadthalts Flensburg im Fokus. Wir werden darauf drängen, dass Hein Schönberg noch in dieser Legislaturperiode auf allen Abschnitten fertiggestellt wird, dass die Stadtbahn ausfinanziert wird und dass zusätzliche Strecken reaktiviert und Takte auf bestehenden Linien verdichtet werden. Wir erwarten, dass bundesseitig die notwendigen Gelder und Ressourcen innerhalb der deutschen Bahn zur Verfügung gestellt werden und drängen weiterhin darauf, Strecken von der deutschen Bahn abzukaufen, um im Land schneller beim Ausbau der Schiene voranzukommen. Während wir in den letzten Jahren die Ladeinfrastruktur für Elektroautos auf ein im Bundesvergleich Topniveau gebracht haben, werden wir nun auch dafür sorgen, dass die Elektromobilität im straßengebundenen ÖPNV und Schwerlastverkehr kräftig voran kommt. Aufweichungen bei Flottengrenzwerten oder gar eine Aufhebung des Verbotes der Neuzulassung fossiler Verbrenner nach 2035 lehnen wir kategorisch ab.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Beim Klimaschutz geht es um nichts weniger als um die Zukunft der Menschheit auf der Erde. In den letzten Monaten ist das von interessierter Seite immer wieder in Zweifel gezogen worden. Aber jüngste Umfragen sowie der Bürgerentscheid in Hamburg zeigen, dass das Thema die Menschen weiterhin bewegt. Sie wünschen sich ernsthaften Klimaschutz. Dieser Wunsch steht, ebenso wie die klaren Botschaften der Wissenschaft und des Bundesverfassungsgerichtes zum Klimaschutz weiter im Mittelpunkt unserer Politik.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Schleswig-Holstein hat das Zeug dazu, bis 2040 zum ersten Klimaneutralen Industrieland zu werden. Wir werden mit der Umsetzung, Ausfinanzierung und Fortschreibung des Klimaschutzprogramms ein Bündel von landespolitischen Maßnahmen umsetzen, weiter für entsprechende Rahmenbedingungen auf europäischer und nationaler Ebene streiten und es nicht zulassen, dass diese Zielsetzung von fossilen Lobbygruppen und rückwärtsgewandten politischen Kräften zulasten künftiger Generationen infrage gestellt wird.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 08 Feb 2026 16:18:50 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1-Neu: Für Frieden, Freiheit und Resilienz — Sicherheit ganzheitlich denken</title>
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                        <author>Luise Amtsberg (KV Kiel)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Frieden, Freiheit und Stabilität sind auch in Deutschland und Europa keine Selbstverständlichkeit mehr. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine markiert eine Zäsur in der europäischen Friedensordnung. Mit Wladimir Putin steht uns ein aggressiver Autokrat gegenüber, der seine Interessen mit militärischer Gewalt und massiven Völkerrechtsbrüchen durchzusetzen versucht. Deutschland bleibt eines der Hauptangriffsziele. Wir sehen uns weiterhin massiver hybrider Angriffe ausgesetzt – etwa durch Desinformation, Cyberattacken, politische Einflussnahme, Sabotage und Spionage. Die Spitzen unserer Sicherheitsbehörden, der Bundeswehr und der Nachrichtendienste sprechen mit Blick auf ein zunehmend aggressives Agieren Russlands davon, dass wir uns längst in einem hybriden Krieg befinden. Diese Entwicklung macht uns große Sorge.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ziel dieser hybriden Kriegsführung und gezielten Einflussnahmeoperationen ist es, uns die eigene Verwundbarkeit aufzuzeigen, Verunsicherung zu stiften, gesellschaftliche Konflikte zu vertiefen, zu spalten, zu entsolidarisieren und das Vertrauen in unsere demokratischen Strukturen zu zerstören.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Vor diesem Hintergrund hat der Ostseeraum in den vergangenen Jahren stark an geopolitischer Bedeutung gewonnen: Die in der Ostsee verlaufenden Pipelines, Strom- und Datenkabel verbinden Europas Energie- und Kommunikationsnetz. Die Schifffahrtswege, Handelsrouten und Häfen in und an der Ostsee sichern die Versorgung in Nord- und Osteuropa.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die wiederholten Angriffe und Sabotageakte auf kritische Infrastrukturen in Nord- und Ostsee sowie das Agieren Russlands mit Hilfe der sogenannten „Schattenflotte“ sind nicht nur eine ernste Gefahr für unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat, sie bergen auch enorme wirtschaftliche und sicherheitspolitische Risiken für ganz Europa und gefährden zusätzlich die äußerst sensiblen Meeresgebiete. Der Schutz maritimer Infrastruktur ist daher derzeit zu Recht ein Schwerpunkt europäischer Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Auch Schleswig-Holstein kommt angesichts unserer strategisch wichtigen Lage an Nord- und Ostsee eine besondere Verantwortung zu.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In dieser neuen Realität braucht es ein neues Verständnis von der Notwendigkeit einer verbesserten Wehrhaftigkeit und Verteidigungsfähigkeit. Die Verteidigung unserer Freiheit kann zweifellos nicht nur militärisch erreicht werden. Es braucht vielmehr einen ganzheitlichen Ansatz, der Innere und Äußere Sicherheit künftig sehr viel stärker zusammendenkt und alle Akteure, ob Polizei, Nachrichtendienste, Bundeswehr, aber auch und vor allem die für den Bevölkerungsschutz zuständigen Blaulichtorganisationen, von vornherein mitdenkt und sie verzahnt. Insgesamt braucht es ein gesamtgesellschaftliches Krisenmanagement, das zivil, politisch und militärisch wirkt und in Kooperation von Staat und Zivilgesellschaft auf stark gestiegene Bedrohungslagen reagiert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir Grünen, auch und gerade in Schleswig-Holstein, haben uns wiederholt und intensiv mit diesen Herausforderungen auseinandergesetzt. Unsere Beschlusslagen fordern eine neue Sensibilität und ein gesamtgesellschaftliches Vorgehen zum Schutz unseres Staates und Europas. Hierbei muss das gesamte Spektrum an Herausforderungen in den Blick genommen werden – von Cyber- und Weltraumsicherheit über Energiesicherheit bis hin zu Katastrophen- und Bevölkerungsschutz.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Weil die Bundeswehr als zentraler Garant unserer Sicherheit und wichtiger Pfeiler europäischer und internationaler Friedenssicherung derzeit nicht ausreichend in der Lage ist, ihre wachsenden Verteidigungsaufgaben zu erfüllen, haben wir Grüne das Sondervermögen von 100 Milliarden Euro, die Beschleunigung von Beschaffungsprozessen und strukturelle Reformen mit auf den Weg gebracht und durchgesetzt. Schon in den damaligen Verhandlungen wollten wir auch Polizei, Nachrichtendienste und Blaulichtorganisationen mit ins Boot holen, sind damit aber an der Ablehnung der Union gescheitert. Im Zuge der Verhandlungen um das neue, 500 Mrd. Euro Sondervermögen ist es uns – aus der Opposition heraus – gelungen, einen solchen, gesamtgesellschaftlichen Ansatz zu verankern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir haben uns klar zu unseren Bündnisverpflichtungen in der NATO und zur Stärkung des europäischen Pfeilers innerhalb des Bündnisses bekannt und gleichzeitig immer wieder darauf gedrungen, dass Deutschland und die Europäische Union mehr Verantwortung für ihre eigene Sicherheit übernehmen – im Geist europäischer Solidarität und Unabhängigkeit.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir Grünen haben immer wieder klar gemacht, dass wir, so lang Russland weiter versucht, die Ukraine zu unterwerfen und Gebiete gewaltsam zu erobern, wir die Ukraine weiter umfassend unterstützen werden – militärisch, humanitär und politisch. Auch das Agieren anderer autoritäter Staaten wie China gilt es, rechtsstaatlich entschlossen im Blick zu behalten. Auf die von ihnen ausgehenden Gefahren machen uns die Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste regelmäßig aufmerksam.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Vor diesem Hintergrund bekräftigt Bündnis 90/ DIE GRÜNEN in Schleswig-Holstein erneut:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p><strong>Gesellschaftliche Resilienz stärken</strong><br>
Die Bedrohungslage ernst zu nehmen ohne in Panik zu verfallen, setzt eine gut informierte Öffentlichkeit voraus, die den Wert und die Verletzlichkeit von Demokratie und Frieden versteht und die bereit ist, unsere Freiheit, unser Recht und unsere Sicherheit zu verteidigen. Wir setzen uns daher für ein neues Verständnis von Wehrhaftigkeit ein, das auf gesellschaftlichem Verantwortungsbewusstsein gründet. Wir stärken daher auch die politische Bildung, Medienkompetenz und den gesellschaftlichen Zusammenhalt, um Desinformation, Spaltung und demokratiefeindlichen Tendenzen entgegenzuwirken.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p><strong>Integrierte Sicherheitsstrategie umsetzen</strong><br>
Wir bringen innere und äußere Sicherheit zusammen und stehen für einen erweiterten Sicherheitsbegriff, der Cyber- und Weltraumsicherheit, Energiesicherheit, Katastrophenschutz, Resilienz gegenüber hybriden Bedrohungen und einer engen Verzahnung von zivilen und militärischen Strukturen Rechnung trägt. Frühwarnsysteme, Sicherheitsstandards für kritische Infrastruktur, eine engere Verzahnung der nationalstaatlich zuständigen Stellen, sowie die Stärkung des Zivilschutzes und der Nachrichtendienste spielen hierbei eine zentrale Rolle.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li><p><strong>Gesamtgesellschaftliche Verteidigungsfähigkeit sicherstellen</strong><br>
Wir sind überzeugt, die Verteidigung unserer Freiheit und unseres Rechts sind alles andere als reine Militärprojekte. Sie sind die Aufgabe der ganzen Gesellschaft - für- und miteinander, zivil und militärisch. Dafür braucht es angemessene Mittel, die zielgerichtet eingesetzt werden, um die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr und die Fähigkeiten der Blaulichtorganisationen gleichermaßen zu stärken und den von uns politisch erkämpften erweiterten Sicherheitsbegriff umzusetzen.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li><p><strong>Diplomatie und europäische Zusammenarbeit stärken</strong><br>
Wir stehen weiter für eine Politik, die auf Diplomatie, zivile Konfliktbearbeitung und internationale Kooperation setzt. Unser Ziel bleibt eine Friedensordnung, die auf Recht, Freiheit und Zusammenarbeit basiert. Eine enge Abstimmung unter den europäischen Partnern in multilateralen Foren ist für uns eine politische Selbstverständlichkeit.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li><p><strong>Europäisch entschlossen handeln</strong><br>
Wir stehen für ein selbstbestimmtes und europäisch abgestimmtes Vorgehen, das sich von der Abhängigkeit der eratischen Außenpolitik des amerikanischen Präsidenten löst. Wir werden weiter nach Wegen und rechtssicheren Lösungen suchen, die so genannten “frozen assets”, also das in der EU eingefrorene russische Staatsvermögen nutzbar zu machen. Darüber hinaus werben wir für eine konsequente Anwendung bestehender internationaler Gesetze, um die Schattenflotte in der Ostsee, die eine erhebliche ökologische und sicherheitspolitische Gefahr darstellt, stillzulegen.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="6"><li><p><strong>Solidarit</strong><strong>ät mit der Ukraine fortsetzen</strong><br>
Wir stehen unverändert an der Seite der Ukraine. Wir unterstützen sie in ihrer Selbstverteidigung, die auch die Verteidigung unserer Sicherheit ist, beim Wiederaufbau und auf ihrem Weg in die Europäische Union. Unser Ziel bleibt, dass die Menschen in der Ukraine demokratisch selbstbestimmt und in Frieden leben können. Dem Versuch Russlands durch hybride Kriegsführung zu einer Spaltung der deutschen Gesellschaft und einer Entsolidarisierung mit den Menschen in der Ukraine beizutragen, stellen wir uns entschieden entgegen.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="7"><li><p>Sicherheit nachhaltig finanzieren<br>
Es ist richtig, zusätzliches Geld bereitzustellen, um die Erhöhung der Sicherheitsausgaben zur Verteidigung unserer und verbündeter Demokratien nicht zu Lasten anderer wichtiger Aufgaben in unserem Land zu gestalten. Aktuell wird dies ausschließlich durch Kredite erreicht. Um die steigenden Kosten finanziell nachhaltiger zu decken, sollten die Superreichen in unserer Gesellschaft zukünftig einen deutlich höheren finanziellen Beitrag leisten müssen.</p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Übrigen verweisen wir auf die bei den vergangenen Parteitagen zu der Thematik beschlossenen, umfassenden Initiativen unD ihre Maßnahmenkataloge.</p></div></div><h2>Begründung</h2><h2>Anträge in einfacher oder leichter Sprache</h2><h2>pdf Anhang</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 22 Dec 2025 20:31:04 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A30: Pflichtdienste ablehnen - Freiwilligendienste stärken!</title>
                        <link>https://lpt-sh-november-2025.antragsgruen.de/lpt-sh-november-2025/pflichtdienste-ablehnen-freiwilligendienste-starken-6657</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://lpt-sh-november-2025.antragsgruen.de/lpt-sh-november-2025/pflichtdienste-ablehnen-freiwilligendienste-starken-6657</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesparteitag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>1. Pflichtdienste? Nein danke.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein lehnt die Einführung verpflichtender sozialer oder gesellschaftlicher Dienste ab. Pflichtdienste greifen in die Lebensplanung junger Menschen ein, verschärfen soziale Ungleichheiten und ersetzen keine strukturellen Lösungen. Gesellschaftlicher Zusammenhalt entsteht nicht durch Zwang, sondern durch faire Bedingungen, die freiwilliges Engagement fördern. Für diese setzen wir uns konsequent ein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>1. Freiwilligkeit hat Vorrang<br><br>
Frieden, Freiheit und Stabilität sind in Europa erschreckenderweise keine Selbstverständlichkeit mehr. Deutschland spürt schon heute die Bedrohung durch Desinformation, hybride Angriffe und internationale Krisen. Wir befinden uns in einer Situation, wie Sie vor zehn Jahren als undenkbar für uns gewesen wäre.<br>
Vor diesem Hintergrund finden die Debatten um zusätzliche Mittel und zusätzliches Personal für die Bundeswehr statt. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein sieht die Notwendigkeit, die Bundeswehr personell zu stärken.<br>
Pflichtdienste greifen in die Lebensplanung junger Menschen ein, sind ein echter Eingriff in die freiheitlichen Grundrechte und können nur ein Mittel sein, wenn andere Schritte nicht zum Erfolg führen.<br><br>
Wir sprechen uns dafür aus, auf Freiwilligkeit zu setzen und halten das Potenzial für nicht ausgeschöpft.<br>
Das ist ein wesentlich angemesseneres Mittel, als junge Menschen zwangszuverpflichten.<br>
Außerdem muss der Zugang zur Allgemeinen Grundausbildung leichter werden. Wir finden, dass Verteidigungsfähigkeit nicht allein bei sehr junge Männern liegen kann. Die Frage, ob wir – im Fall der hoffentlich nie eintritt – verteidigungsbereit sind, muss sich an mehr Menschen richten. Statt allein über die Wehrpflicht zu streiten, sollten wir all denen, die bereit sind Verantwortung zu übernehmen, Angebote machen, z.B. eine Grundausbildung in flexibler Form auch für berufstätige Männer und Frauen.<br><br>
Wenn die Stärkung der freiwilligen Angebote nicht die für die aktuelle Bedrohungslage notwendige Beteiligung bewirkt, muss diese Debatte erneut betrachtet und durchdacht werden, um einer realistischen Lösung für die verschärfte Sicherheitslage gerecht werden zu können.</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese Ablehnung umfasst gleichermaßen die Wehrpflicht. Wir müssen anerkennen, dass sich die Sicherheitslage verschärft hat und die Bedrohungslage auf Weiteres hoch bleiben wird. Dies verlangt auch von uns Antworten zu liefern. Diese liegen jedoch nicht in staatlich angeordneten kurzzeitigen Dienstpflichten, sondern in Professionalität, Vorbereitung und freiwilliger Bereitschaft. Sicherheit verlangt funktionierende Strukturen, qualifizierte Kräfte und gute Rahmenbedingungen — nicht die pauschale Verfügbarkeit aller jungen Menschen. Angebote zur freiwilligen Vorbereitung auf Krisen- und Verteidigungsaufgaben sollen offenstehen und gestärkt werden, aber ohne Zwang und ohne Rückkehr zu Pflichtdiensten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>2. Freiwilligendienste stärken – als glaubwürdige Alternative</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein setzt sich für den strukturellen Ausbau und die faire Finanzierung von Freiwilligendiensten als echte Alternative zu sozialen und gesellschaftlichen Pflichtdiensten ein. Ziel ist ein Zugang für alle jungen Menschen, die Förderung von gesellschaftlichem Engagement sowie qualitativ hochwertige Rahmenbedingungen in den Diensten und bei den Trägern. Dazu gehört insbesondere:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Recht auf einen Freiwilligendienst ab 2030</strong> für alle jungen Menschen – unabhängig von Elternhaus, Herkunft oder Trägerstruktur. Freiwilligkeit muss für alle ermöglicht werden.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Die Träger der Freiwilligendienste </strong>sollen durch eine Erhöhung der Mittel entlastet werden.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Finanzielle Absicherung für Freiwillige:</strong> Anhebung des Taschengeldes auf BAföG-Niveau, damit Teilnahme nicht von familiärer Unterstützung abhängt.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Anerkennung &amp; Vergünstigungen:</strong> Gleichstellung des Freiwilligenausweises mit Schüler*innen-, Azubi- und Studierendenausweisen. Perspektivisch sollen die ÖPNV-Vergünstigungen zu einem kostenlosen Zugang führen. Preiserhöhungen (z.B Deutschlandticket), sollen nicht weitergegeben werden. Freiwillige sollen vom Rundfunkbeitrag befreit werden und in staatlich getragenen bzw. -geförderten Einrichtungen freien Eintritt erhalten (z. B. Museen, Schwimmbäder).</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Stabile Trägerstrukturen:</strong> Dynamische Anpassung der Fördermittel an reale Kostensteigerungen (Personal, Energie, Seminare), um tarifgerechte Bezahlung sowie 25 Bildungstage in der nötigen Qualität dauerhaft sicherzustellen.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Partizipation stärken: </strong>Institutionalisierte Mitbestimmung der Freiwilligen bei der Ausgestaltung von FSJ/FÖJ (Stimm- und Mitspracherechte der Freiwilligen bei ihren Einrichtungsstellen, Trägern und der gewählten Vertretung auf Landesebene). Die Arbeit der Sprecher*innen als gewählte Vertretung der Freiwilligen soll finanziell abgesichert werden.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Internationale Dimension sichern: </strong>FÖJ international (Einsätze von und in SH) wird langfristig gesichert und ausgebaut, um Austausch, Weltoffenheit und interkulturelles Lernen zu stärken.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Information &amp; Teilhabe sichern:</strong> Flächendeckende Information über Freiwilligendienste spätestens im letzten Schuljahr sowie barrierefreie, divers gestaltete Beratungs- und Informationsangebote. Ebenfalls sollen alle jungen Menschen ab dem 18. Lebensjahr per Anschreiben über die Freiwilligendienste informiert werden.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Inklusion &amp; Vielfalt stärken:</strong> Zusätzliche Mittel für inklusive Zugänge, Barrierefreiheit und diversitätssensible Ansprache, damit Freiwilligendienste allen jungen Menschen mit ihren Bedürfnissen offenstehen.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p><strong>Anerkennung: </strong>Freiwilligendienste sollen auch in Bildung, Ausbildung und beruflicher Orientierung als qualifizierender Erfahrungsraum sichtbar gemacht werden – etwa durch die Anerkennung von erworbenen Kompetenzen, als Wahlpflichtmodule in Curricula und als Erfahrungszeiten in Bewerbungs- und Auswahlverfahren.</p></li></ul></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 22 Dec 2025 20:11:57 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A20: Steuergerechtigkeit stärken — globale Mindestbesteuerung konsequent umsetzen und ungerechte Ausnahmen bei großen Erbschaften abschaffen</title>
                        <link>https://lpt-sh-november-2025.antragsgruen.de/lpt-sh-november-2025/steuergerechtigkeit-starken-globale-mindestbesteuerung-konsequent-um-10127</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://lpt-sh-november-2025.antragsgruen.de/lpt-sh-november-2025/steuergerechtigkeit-starken-globale-mindestbesteuerung-konsequent-um-10127</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Steuergerechtigkeit ist eine Grundvoraussetzung für gesellschaftlichen Zusammenhalt, wirtschaftliche Fairness und die Akzeptanz unseres Steuersystems. Wer viel hat, soll auch einen fairen Beitrag leisten – für gute Bildung, verlässliche Infrastruktur, soziale Sicherheit und den ökologischen Umbau unserer Wirtschaft. Internationale Großkonzerne und extrem hohe Erbschaften dürfen sich nicht dauerhaft der fairen Besteuerung entziehen.<br><br>
Die globale Steuerpolitik ist durch den Rückzug der Trump Administration aus dem OECD Abkommen zur globalen Mindestbesteuerung von multinationalen Konzernen und den Drohungen gegen Staaten mit Digitalsteuern unter Druck gekommen. Auch in der Europäischen Union mehren sich Stimmen, die einen Rückzug aus internationalen Abkommen für richtig halten. Wir stellen uns dem entgegen!<br>
Die Europäische Union und die Bundesrepublik Deutschland müssen in der OECD, den Vereinten Nationen und G20 mehr Verantwortung übernehmen. Wir Grüne wollen eine globale Steuerpolitik, die wirtschaftliche Fairness schafft und demokratische Teilhabe sichert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um Steuergerechtigkeit national wie international zu stärken und steuerliche Schlupflöcher zu schließen, fordern wir die Bundesregierung auf, sich für folgende Maßnahmen einzusetzen:<br><br><strong>1. Globale Mindestbesteuerung umsetzen und weiterentwickeln</strong><br><br>
Die Einführung der globalen Mindeststeuer von 15 Prozent für multinationale Konzerne mit einem Jahresumsatz über 750 Mio. Euro ist ein wichtiger Fortschritt. Sie markiert einen Wendepunkt hin zu mehr Fairness im internationalen Steuerwettbewerb. Entscheidend ist jetzt, dass die Regelungen wirken – und nicht durch neue Ausnahmen oder Schlupflöcher unterlaufen werden.<br><br>
Um die Wirksamkeit dieser Regelung zu sichern, fordern wir:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Konsequente Nachversteuerung</strong>: Gewinne, die in Ländern mit einem effektiven Steuersatz unter 15 Prozent erzielt werden, müssen im Ursprungsland automatisch nachversteuert werden („Top-up Tax“ bzw. Income Inclusion Rule). Damit wird verhindert, dass Unternehmen Gewinne in Steueroasen verschieben.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>T<strong>ransparenz durch Country-by-Country Reporting:</strong></strong> Große Unternehmensgruppen sollen verpflichtet werden, länderspezifisch offenzulegen, wo und in welcher Höhe sie Gewinne erzielen und Steuern zahlen. Nur wer Transparenz schafft, kann Vertrauen zurückgewinnen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Internationale Weiterentwicklung</strong>: Die Bundesregierung soll sich in internationalen Gremien für eine Ausweitung der Mindestbesteuerung auf weitere Steuerarten und Unternehmensgrößen einsetzen, um faire Wettbewerbsbedingungen weltweit zu schaffen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>→ Eine konsequente globale Mindestbesteuerung sorgt für mehr Fairness zwischen Staaten, schützt den Mittelstand vor unfairem Steuerdumping und stärkt die finanzielle Handlungsfähigkeit der öffentlichen Haushalte – weltweit.<br><br>
2. Die Verhandlungen der UN für eine Globale Steuerkonvention unterstützen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Seit 2 Jahren wird auf Beschluss der UN-Vollversammlung eine globale Steuer-Konvention vorbereitet. <strong>Die Bundesregierung wird aufgefordert, dass Deutschland sich bei den Verhandlungen zur Vorbereitung der UN-Steuerkonvention konstruktiv einbringt und das Bremserhaus verlässt. Dabei geht es insbesondere um:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Eine weltweit einheitliche progressive Mindestbesteuerung von Multimillionären</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die Festlegung der Besteuerungsrechte von internationalen Konzernen nach dem Standort der Wertschöpfung und des Umsatzes. Heute erfolgt die Besteuerung oft in Steueroasen, wo der Gewinn ausgewiesen wird, aber weder produziert noch verkauft wird oder sie erfolgt am Firmensitz des MNE.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>2. Steuergerechtigkeit bei sehr großen Erbschaften herstellen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Große Vermögen dürfen nicht dauerhaft steuerlich privilegiert bleiben. Es ist weder sozial gerecht noch ökonomisch sinnvoll, wenn große Vermögen von Generation zu Generation nahezu unversteuert weitergegeben werden, während Arbeitseinkommen voll besteuert werden. Eine gerechte Erbschafts- und Schenkungssteuer ist ein Beitrag zu Chancengleichheit und Generationengerechtigkeit – sie schützt den Zusammenhalt und stärkt die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Daher fordern wir eine <strong>Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer</strong>, die gerechte Besteuerung sichert, aber zugleich mittelständische Unternehmen und Arbeitsplätze schützt.<br><br>
Folgende Punkte sollten Teil der notwendigen Reformdiskussionen sein:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Erhöhung der Freibeträge zur Entlastung kleiner und mittlerer Schenkungen und Erbschaften:</strong><br>
Die derzeitigen Freibeträge der Erbschafts- und Schenkungssteuer sollten an die allgemeine Preis- und Immobilienwertentwicklung angepasst werden, damit durchschnittliche Schenkungen und Erbschaften – etwa Einfamilienhäuser in städtischen Lagen – nicht zunehmend in die Steuerpflicht geraten, was der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers widerspricht. Eine Erhöhung der Freibeträge schützt das Familienvermögen vor ungerechter Besteuerung.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Abschaffung der Verschonungsregelungen für extrem hohe Erbschaften:</strong><br>
Bei Erbschaften über sehr hohen Werten (z. B. über 26 Mio. Euro) sind Ausnahmen nicht mehr zu rechtfertigen – insbesondere für sehr hohe Betriebsvermögen, umfangreiche Immobilienportfolios und Aktienpakete. Steuerfreiheit darf nicht zur Frage der Vermögenshöhe werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die Schaffung eines EU-Vermögensregisters um Transparenz für hohe Vermögenswerte zu schaffen und um Steuervermeidung, wie Geldwäsche den Kampf anzusagen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><strong>Schutz von Arbeitsplätzen durch Stundungsregelungen:</strong><br>
Für Firmenerbinnen und -erben sollten großzügige Raten- oder Stundungsmodelle möglich bleiben, damit Steuerzahlungen nicht zu Liquiditätsproblemen führen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei der Einführung von Stundungsmöglichkeiten digitale und verwaltungsarme Verfahren gewählt werden, die weder die betreffenden Unternehmen noch die Finanzverwaltung überlasten.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>So schaffen wir Erbschafts- und Schenkungssteuer, die fair ist, kleine und mittlere Unternehmen schützt und zugleich die übermäßige Konzentration von Vermögen begrenzt. Dabei ist zu beachten, dass eine Reform der Erbschaft- und Schenkungssteuer für den Staat mindestens einkommensneutral ist.<br><br>
3. Einführung einer EU Digitalsteuer<br><br>
Die großen Tech Konzerne machen in der Europäischen Union Milliardengewinne und zahlen gleichzeitig viel zu wenig Steuern. Wir wollen, dass die großen Tech Konzerne in der gesamten Europäischen Union fair besteuert werden. Deshalb setzen wir uns für eine EU Digitalsteuer ein. Wir fordern die EU Kommission dazu auf dementsprechend Vorschläge zu unterbreiten und sich an der Seite der Staaten zu stellen, die durch US Präsident Trump unter Druck geraten ihre Digitalsteuern abzuschaffen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 22 Dec 2025 19:41:27 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A25Neu: Rente mit Zukunft - gerecht und solidarisch</title>
                        <link>https://lpt-sh-november-2025.antragsgruen.de/lpt-sh-november-2025/rente-mit-zukunft-gerecht-und-solidarisch-1223</link>
                        <author>Mayra Vriesema (KV Nordfriesland)</author>
                        <guid>https://lpt-sh-november-2025.antragsgruen.de/lpt-sh-november-2025/rente-mit-zukunft-gerecht-und-solidarisch-1223</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Sicherheit der gesetzlichen Altersvorsorge (GRV) ist für viele Menschen ein Stabilitätsanker - insbesondere in Krisenzeiten. Alle sollten sich darauf verlassen können, im Alter einen Lebensstandard fern von Altersarmut zu haben. Für die meisten Menschen ist die gesetzliche Rentenversicherung der wichtigste Bestandteil ihrer Altersvorsorge - insbesondere für Frauen und Menschen in Ostdeutschland.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Doch gerade dieser Stabilitätsanker beginnt zu rosten - und das nicht erst seit gestern. Seit Jahren steuert das Rentensystem auf einen Eisberg zu. Dieser Eisberg ist der demografische Wandel. Der wissenschaftliche Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums weist mit Hilfe demografischer Modelle eindrücklich auf die bevorstehende Rentenkrise hin. Eine zentrale Kennziffer ist dabei der Altersquotient 65+/20–64, der das Verhältnis zwischen älteren Menschen und jüngeren Menschen in Deutschland beschreibt. Wenn heute 2,5 Personen im erwerbsfähigen Alter auf eine Person im Rentenalter kommen, werden es schon 2035 nur noch zwei sein. Zum Vergleich: 1960 kamen über fünf Personen im erwerbsfähigen Alter auf eine Person im Rentenalter, im Jahr 1995 waren es noch vier Personen. Die nötige Aufstockung an Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt wird hoch sein. Diese Zuschüsse werden für die allgemeine Rentenversicherung von heute 93,1 Milliarden Euro schon im Jahr 2035 auf 138,9 Mrd. Euro steigen - das entspricht mehr als einem Viertel des Bundeshaushalts. Konkret bedeutet das: Weniger Erwerbstätige müssen für immer mehr Rentenbezieher*innen aufkommen und der Staat muss das Rentensystem massiv bezuschussen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Ursachen für diesen Anstieg sind vielfältig: sinkende Geburtenraten, der Renteneintritt der geburtenstarken Jahrgänge (Babyboomer) und die steigende Lebenserwartung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In der öffentlichen Debatte wird häufig ein Generationenkonflikt konstruiert - Jung gegen Alt. Doch diese Polarisierung hilft nicht weiter. Was wir brauchen, ist eine ernsthafte Reforminitiative, die das Rentensystem und zukunftsfest, gerecht und solidarisch gestaltet. Dabei ist es auch wichtig die Begleitstrukturen, wie zum Beispiel den Arbeitsmarkt zu verbessern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Deshalb fordern wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein eine gerechte und solidarische Rente, </strong>die sowohl einen hohen Lebensstandard im Alter als auch einen verlässlichen Schutz vor Altersarmut gewährleistet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Dafür setzen wir uns für folgende Schwerpunkte ein:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Punkt 1: Eine Bürger*innenversicherung – Alle zahlen ein</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Ziel einer Bürger*innen Versicherung ist ein solidarisches Rentensystem, in dem alle Bürger*innen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen - unabhängig vom Beruf oder der Einkommensart. Mittelfristig sollen dabei alle Einkommensarten berücksichtigt werden. Dabei sollte immer besonders Rücksicht auf die Menschen mit geringen Einkommen genommen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im ersten Schritt müssen insbesondere nicht anderweitig abgesicherte Selbstständige und Abgeordnete in das System einbezogen werden. Ein solcher Systemwechsel erfordert flexible Beitragsmodelle sowie Übergangsfristen (Karenzzeiten), um soziale Härten zu vermeiden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Darüber hinaus soll das einheitliches Alterssicherungssystem, auch Beamt*innen einschließen. Derzeit existiert in Deutschland ein Zweiklassensystem: Arbeitnehmer*innen zahlen in die gesetzliche Rentenversicherung ein, während Beamt*innen direkt vom Staat versorgt werden - mit in der Regel deutlich höheren Pensionsansprüchen von rund 70 % des letzten Gehalts im Vergleich zu rund 50 % bei gesetzlich Rentenversicherten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wenn auch Beamt*innen in die Bürger*innen Versicherung (in der Übergangsphase in die GRV) einzahlen würden, würde dies die Zahl der Beitragszahler*innen erhöhen und kurzfristig die finanzielle Stabilität verbessern. Die Lastenverteilung würde gerechter, und es entstünde Spielraum für nachhaltige Reformen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Staat würde mit gutem Beispiel vorangehen und die Chance nutzen, bürokratische Strukturen zu verschlanken, indem parallele Versorgungssysteme reduziert werden.<br><br>
Wir wollen prüfen, wie perspektivisch nicht nur Einkommen aus Arbeit zur Finanzierung des Sozialsystems einbezogen werden, sondern wie Menschen mit sehr hohen Kapitaleinkünften ihren Teil zur solidarischen Finanzierung der Sozialversicherungen beitragen können. Dafür brauchen wir großzügige Freibeträge für Menschen, die für das eigene Alter privat Geld zurücklegen.<br>
Vor dem Hintergrund der Finanzierungslücken, müssen Wege gesucht werden, wie sehr hohe Kapitalerträge in die Finanzierung der Rente einbezogen werden können, ohne den Versicherungscharakter zu gefährden. Auch dies sollte ein Baustein sein, um Beitragssätze langfristig zu stabilisieren und den Faktor Arbeit nicht weiter zu belasten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Punkt 2: Verteilungsgerechtigkeit stärken</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wer mehr hat, muss auch mehr beitragen - dafür setzen wir uns ein. Menschen mit hohen Einkommen sollen proportional stärker zur Finanzierung der Rentenversicherung beitragen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Konkret fordern wir eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze von 8.050€ auf 12.000€, sodass auch höhere Einkommen in vollem Umfang beitragspflichtig werden. Gleichzeitig soll ab einem Einkommen, das dem Doppelten des mittleren Bruttojahresverdienstes in Deutschland entspricht, eine reduzierte Rentensteigerung, bei gleichbleibenden Rentenbeiträgen gelten. So bleibt das System leistungsbezogen, aber sozial ausgewogener.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Punkt 3: Stiftung öffentlichen Rechts zur Stärkung der Rentenfinanzierung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Es soll eine Stiftung des öffentlichen Rechts gegründet werden, mit dem Ziel, die gesetzliche Rentenversicherung langfristig finanziell zu stabilisieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bundesregierung erhält dazu den Auftrag, 200 Milliarden Euro in Form von Eigenkapital und Darlehen einzuzahlen. Aus den Erträgen dieses Fonds sollen in den Folgejahren zusätzliche Mittel in die Rentenkasse fließen - ergänzend zur beitragsfinanzierten Rente.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dabei ist entscheidend:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die Stiftung muss unter parlamentarischer Kontrolle stehen - etwa durch ein unabhängiges Kontrollgremium des Bundestages.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Mittel aus der gesetzlichen Rentenkasse dürfen nicht zur Finanzierung des Kapitalstocks verwendet werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die Mittel sollen ausschließlich nachhaltig investiert werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>So schaffen wir eine nachhaltige und transparente Ergänzung zur umlagefinanzierten Rente - ohne diese zu schwächen oder das Beiträge zweckentfremdet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Punkt 4: Die Rente mit 63 reformieren</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das aktuelle Rentensystem bevorzugt Menschen mit höheren Einkommen. Diese nutzen unter anderem die Möglichkeit der Rente mit 63, um früher aus dem Berufsleben auszuscheiden - obwohl sie in der Regel keine gesundheitlichen Einschränkungen haben, die sie vom Arbeiten abhalten würden. Einkommensschwächere Menschen hingegen müssen häufig länger arbeiten - für eine geringere Rente.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Forschungsergebnisse zeigen: Neun von zehn Bezieher*innen der Rente mit 63 gehören zu den Besserverdienenden und sind gesundheitlich in der Lage, weiterzuarbeiten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir finden: Wer vermögend und gesund ist, sollte erst zum regulären Renteneintritt in Rente gehen dürfen - und dadurch auch zum Erhalt des Rentensystems beitragen. Es müssen jene früher in Rente gehen können, die körperlich belastende Arbeit oder Schichtdienst leisten..</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir setzen uns deshalb dafür ein, das Gießkannenprinzip der bisherigen Rente mit 63 abzuschaffen. Es soll geprüft werden, wie ein eine Rente mit 63 bei den Menschen ankommt, die gesundheitlich nicht mehr arbeiten können und nicht bei denen, die sowieso schon genug Geld haben und fit sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Punkt 5: Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes verbessern</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mehr Menschen müssen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten, um das Verhältnis von Einzahler*innen und Bezieher*innen von Rente zu entspannen. Derzeit verhindern jedoch strukturelle Barrieren - insbesondere patriarchale Strukturen - einen gleichberechtigten Zugang, vor allem für Frauen. Nach wie vor übernehmen in der Regel Frauen den Großteil der unbezahlten Care-Arbeit. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf muss deutlich gestärkt und der Gender Pay Gap endlich geschlossen werden. Frauen dürfen nicht in der Teilzeitfalle stecken, sondern müssen einen besseren Zugang zur Vollzeitarbeit bekommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Des Weiteren wäre ein konkreter Schritt zur Anerkennung der Care-Arbeit die gleichwertige Anrechnung von Rentenpunkten - und das nicht nur während der Elternzeit. Eine Person, die sich um ihre Kinder oder anderweitige Familienmitglieder kümmert, sollte im Durchschnitt dieselben Rentenansprüche bekommen wie Erwerbstätige.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Ergänzend dazu fordern wir eine Automatisierung dieser Prozesse, sodass nicht, wie bei der Kindererziehungszeit, erst ein Antrag gestellt werden muss, bevor die Rentenpunkte angerechnet werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch der Zugang für zugewanderte Menschen zum Arbeitsmarkt muss erleichtert werden. Der Fachkräftemangel stellt - ebenso wie die Rentenfinanzierung - eine enorme Herausforderung für Deutschland dar. Deshalb braucht es weniger bürokratische Hürden und mehr Investitionen in Beratungs-, Qualifizierungs- und Betreuungsangebote. Vor allem darf eine Arbeitserlaubnis nicht aufgrund von einer potenziellen Abschiebung verweigert oder verzögert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Darüber hinaus müssen die Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass gesundes und längeres Arbeiten möglich ist. Dazu gehören:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>die Förderung alterns- und altersgerechter Arbeitsbedingungen,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>sowie mehr Prävention im Bereich Gesundheit und Arbeitsschutz,</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nur so schaffen wir ein solidarisches Rentensystem, das nicht auf Kosten der Gesundheit oder Gleichstellung funktioniert.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Punkt 6: Beitragsbemessungsgrenze streichen, solidarisches Sicherungssystem stärken, Rentenniveau sichern</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und der stetig steigenden Bundeszuschüsse sehen wir die Notwendigkeit einer umfassenden Reform unseres Alterssicherungssystems. Ziel ist ein modernes solidarisches Sicherungssystem, das Umlage- und Kapitaldeckung sinnvoll verbindet, bestehende Privilegien abbaut und die gesetzliche Alterssicherung langfristig stabilisiert. Ein zentraler Baustein ist die perspektivische Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze. Diese Grenze bewirkt heute, dass sehr hohe Einkommen und Vermögen nur eingeschränkt zur Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme beitragen und Einkünfte oberhalb dieser Schwelle nicht berücksichtigt werden. Dies halten wir weder für gerecht noch für nachhaltig. Da das neue System nicht mehr dem klassischen Äquivalenzprinzip einer „Versicherung“ folgen soll, gilt künftig: Nicht die Einzahlung, sondern ausschließlich die Auszahlung wird begrenzt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um ein gerechtes Verhältnis zwischen Beitrag und Leistung zu sichern, befürworten wir daher die Einführung einer großzügigen Rentenobergrenze, die sich funktional an der bisherigen Beitragsbemessungsgrenze orientiert, jedoch ausschließlich die Auszahlungsseite betrifft. Dadurch leisten sehr hohe Einkommen einen vollen solidarischen Beitrag, während das Leistungsniveau zugleich klar strukturiert bleibt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir bekennen uns weiterhin zu einem Sicherungsniveau von mindestens 48 Prozent innerhalb des solidarischen Sicherungssystems. Dieses Sicherungsniveau gilt für alle Einkommen bis zur Rentenobergrenze, da eine darüberhinausgehende Leistung dem Charakter eines gedeckelten Sicherungssystems widerspräche.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zugleich bekräftigen wir das reguläre Renteneintrittsalter von 67 Jahren, um die langfristige Finanzierbarkeit zu gewährleisten. Mit dieser Reform stärken wir die gesetzliche Alterssicherung als zentrale, solidarische Säule des Sozialstaates – gerechter, nachhaltiger und generationenfester als bisher.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dieser Antrag wird gemeinsam mit dem Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND SH eingebracht</p></div></div><h2>Begründung</h2><h2>Anträge in einfacher oder leichter Sprache</h2><h2>pdf Anhang</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 22 Dec 2025 19:35:59 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A5: Der Herbst der Reformen darf kein Herbst der sozialen Kälte werden!  </title>
                        <link>https://lpt-sh-november-2025.antragsgruen.de/lpt-sh-november-2025/der-herbst-der-reformen-darf-kein-herbst-der-sozialen-kalte-werden-14820</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://lpt-sh-november-2025.antragsgruen.de/lpt-sh-november-2025/der-herbst-der-reformen-darf-kein-herbst-der-sozialen-kalte-werden-14820</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Der Herbst der Reformen darf kein Winter der sozialen Kälte werden! </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bundesregierung hat einen „Herbst der Reformen“ angekündigt, der im Kern beinhaltet, dass Sozialausgaben gekürzt werden sollen. Im Fokus steht hierbei vor allem das Bürgergeld. Damit möchte die schwarz-rote Bundesregierung das Haushaltsloch für das kommende Haushaltsjahr in Höhe von rund 30 Mrd. € stopfen. Die Vorstellung der Bundesregierung lautet, damit Einsparungen in Höhe von mindestens 5 Mrd. € zu erzielen, was inzwischen schon wieder auf unter 1 Mrd. korrigiert wurde. Wir halten diese politische Schwerpunktsetzung für falsch, denn sie löst weder das Problem des Bundeshaushalts, noch ist es inhaltlich zielführend – im Gegenteil - wir halten diese Form der dadurch erzielten sozialen Spaltung für politischen Unfug und brandgefährlich!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Aber auch im Hinblick auf andere Sozialleistungen klingt es oft so, als solle dem Sozialstaat die Axt angelegt werden. Der Bundeskanzler behauptet, dass wir uns den Sozialstaat in seiner jetzigen Form nicht leisten können. Allerdings wird nicht weiter formuliert, was genau wir uns nicht leisten können und wo konkret, über das Bürgergeld hinaus, Einsparungen erfolgen sollen. Gleichzeitig werden Vorschläge, die Einnahmesituation der Sozialversicherungen oder des Staates zu verbessern oft reflexartig abgelehnt. Der sozialdemokratische Anteil der Bundesregierung beharrt auf alte Strukturen, ohne zukunftsorientierte Vorschläge zu machen, die gerade auch jüngere Generationen mitdenkt. Bis auf Kommissionen und markigen Sprüchen, fehlt es an konkreten Umsetzungsvorschlägen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir sind in Zeiten großer gesellschaftlicher Verunsicherung, die erfordern, dass politische Verantwortungsträger*innen keine Ängste schüren, sondern Sicherheit geben. In diesem Selbstverständnis führen wir als <strong>BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein</strong> diese Debatte.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dass unsere sozialen Sicherungssysteme reformbedürftig sind, erkennen wir an. Uns geht es hierbei aber nicht ausschließlich um kostendämpfende Maßnahmen innerhalb der bestehenden Strukturen, sondern auch um eine Verbesserung und eine echte Reform im Sinne derer, die auf unsere sozialen Sicherungssysteme angewiesen sind. Ein reiches Land wie Deutschland muss sich einen gut ausgestatteten Sozialstaat leisten!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein</strong> bekennt sich zu einem starken Sozialstaat. Dieser ist nicht nur verfassungsrechtlich festgeschrieben, er ist für uns geboten und der Grundpfeiler einer liberalen und wehrhaften Demokratie, der die Schwächsten in unserer Gesellschaft schützen soll!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Daraus ergibt sich für uns ein Handlungsbedarf der folgende Themenbereiche umfasst:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>1. Recht auf Teilhabe für Menschen mit Behinderung </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Bund muss sich an den <strong>Kosten und den Kostensteigerungen der Eingliederungshilfe beteiligen</strong>, damit Länder und Kommunen die Ziele des Bundesteilhabegesetztes tatsächlich umsetzen können. Die steigenden finanziellen Belastungen müssen gemeinsam gestemmt werden. Zudem ist der Bund gefragt, bürokratische Strukturen zu vereinfachen, um auf allen Ebenen schlankere Strukturen zu ermöglichen. Wir wollen sicherstellen, dass Menschen mit Behinderung und Beeinträchtigung auch in Zukunft die Unterstützung bekommen, die ihnen zusteht. Die Eingliederungshilfe betrachten wir nicht als Kostenfaktor, sondern als ein Werkzeug, mit dem sichergestellt wird, dass alle Menschen gleichberechtigt an unserer Gesellschaft teilnehmen können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir bekennen uns zu den Angeboten der Werkstätten und sind uns im Klaren darüber, dass es viele Menschen gibt, die dort arbeiten wollen. Allerdings gibt es auch viele Menschen, die eine Chance auf Zugang zum ersten Arbeitsmarkt haben wollen und denen hierbei rechtliche und praktische Rahmenbedingungen im Weg stehen. Deshalb braucht es eine <strong>Reformierung des Werkstättenrechts</strong>, um diese Möglichkeiten auszuschöpfen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die UN-Behindertenrechtskonvention sichert das Recht auf allgemeine Teilhabe am Arbeitsleben. Wir bekennen uns zur UN-Behindertenrechtskonvention. In der Praxis sind wir jedoch noch weit von einem inklusiven Arbeitsmarkt entfernt. Menschen mit Behinderungen sind Fachkräfte, deren Potenziale bislang zu wenig genutzt werden. Instrumente wie das Budget für Arbeit müssen daher gestärkt werden; Kürzungen in diesen Bereichen sind mit einer inklusiven Arbeitsmarktpolitik unvereinbar.<br><br>
Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) bieten zwar einen geschützten Rahmen, dürfen jedoch kein Endpunkt beruflicher Teilhabe sein. Wir fordern eine grundlegende Reform des Werkstättenrechts, die echte Wahlfreiheit sicherstellt: Niemand darf dauerhaft auf eine WfbM angewiesen sein, wenn er oder sie am allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein möchte. Die Reform muss unter aktiver Mitwirkung der Menschen mit Behinderung erfolgen – ganz im Sinne des Prinzips „Nichts über uns – ohne uns.“<br><br>
Finanzielle und strukturelle Anreize müssen dabei die Beschäftigten und ihre Wahlfreiheit stärken. Ein verändertes Vergütungsmodell, etwa mit zentraler Auszahlung aller Leistungen über den Lohn oder aus einer Hand, kann Bürokratie und Kosten reduzieren und den Beschäftigten direkt zugutekommen. Dafür muss auf Bundesebene endlich die Reform weiterentwickelt werden.<br><br>
Unser Ziel als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein bleibt ein Arbeitsmarkt, in dem Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam und gleichberechtigt arbeiten - mit gerechter Bezahlung, echter Wahlfreiheit des Arbeitsplatzes und umfassender sozialer Teilhabe.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>2. Ein generationengerechtes Rentensystem </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Während 1960 noch sechs Beitragszahler*innen auf eine*n Rentner*in kam, sind es heute zwei Beitragszahler*innen. Das bedeutet, dass sich nicht nur unsere Gesellschaft rapide verändert hat, sondern ein generationengerechtes Rentensystem nur möglich ist, wenn es die Herausforderungen der jeweiligen Generationen im Blick hat und auf sie reagiert. Die Zementierung des Rentenniveaus auf 48 Prozent ohne einen Vorschlag für die Gegenfinanzierung, ist kein zukunftsfestes Rentensystem. Ohne grundlegende Reformen wie die <strong>Einbeziehung weiterer Beitragszahler*innen und eine Stärkung der kapitalgedeckten Altersvorsorge für alle</strong>, drohen die Lohnnebenkosten künftig Arbeitnehmer*innen und Arbeitgebende zu erdrücken und Arbeit unattraktiv zu machen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>3. Reform der sozialen Pflegeversicherung </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir brauchen eine <strong>generationengerechte</strong> Reform der sozialen Pflegeversicherung. Dazu ist es notwendig, dass der Bund sich mit folgenden Themen auseinandersetzt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Eine <strong>Umgestaltung der Finanzierung</strong> ist dringend nötig. Für uns gilt der Grundsatz: <strong>Entbürokratisierung vor Leistungskürzung</strong>. Wir brauchen eine Entlastung der Pflegekassen. <strong>Versicherungsfremde Leistungen</strong> wie die Coronamehrkosten, Ausbildungskosten oder die Absicherung von pflegenden Angehörigen müssen aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Für die steigenden Eigenanteile in der stationären Pflege fordern wir einen <strong>Kostendeckel pro Pflegeplatz</strong>. Die Eigenanteile sind inzwischen ins Unermessliche geschossen. Das ist für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen nicht mehr leistbar.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Der volkswirtschaftliche Wert durch unbezahlte Pflege von pflegenden Angehörigen wird in Deutschland auf 206 Mrd. Euro jährlich geschätzt. Die <strong>Entlastung und Unterstützung von pflegenden Angehörigen</strong> müssen in der Reform im Fokus stehen.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Wir brauchen außerdem eine bessere und <strong>gesetzlich verankerte Steuerung der pflegerischen Versorgung durch die Kommunen</strong>. Sie müssen für die Erstellung abgestimmter Konzepte der Quartierspflege, Pflegedienstleistungen und für Pflegende Angehörige befähigt werden – und der Bund muss den Kommunen diesen Mehraufwand bezahlen.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li><p>Um Pflegebedürftigkeit möglichst zu verhindern und Verläufe abzumildern, muss schon frühzeitig mit <strong>Prävention begonnen und auch vermehrt rehabilitative Pflege angeboten werden</strong>.</p></li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>4. Gesetzliche Krankenversicherung </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zur kurzfristigen Stabilisierung braucht es wie in der sozialen Pflegeversicherung eine <strong>Übernahme versicherungsfremder Leistungen durch den Bundeshaushalt</strong>, um das Solidarsystem zu stabilisieren. Mittelfristig müssen die größten finanziellen Hebel bewegt werden durch <strong>konsequente Gesundheitsförderung</strong> auf Basis eines <strong>novellierten Präventionsgesetzes, flächendeckende Digitalisierung und Entbürokratisierung</strong> samt einer Reduktion des Verwaltungsapparats.<br>
Langfristig bedarf es der <strong>Überführung von Sozialer und Gesetzlicher Krankenversicherung in eine Grundversicherung</strong>, in die alle Menschen unabhängig von Einkommensart einzahlen. Menschen mit niedrigen Einkommen zahlen heute einen deutlich höheren Anteil ihres Einkommens für unser Solidarsystem als Menschen mit hohen Einkommen. Diesen Umstand wollen wir durch eine umfassende Reform entgegenwirken, um ihnen mehr Netto vom Brutto zu lassen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>5. KiTa-für-Alle </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Nicht jedes Kind in Schleswig-Holstein hat einen KiTa-Platz </strong>und das, obwohl wir so viel Geld für KiTa ausgeben wie noch nie. <strong>Rund 1,8 Mrd. Euro werden in Schleswig-Holstein im Jahr 2025 für die Kleinsten ausgegeben. </strong>Dabei trägt das Land mit ca. 42% den größten Anteil in Höhe von 758 Mio. €, die Kommunen mit etwa 37 % den zweitgrößten und die Eltern finanzieren mit ihrem gedeckelten Anteil den restlichen Anteil von aktuell ca. 21%.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir wissen, dass es eine Diskrepanz zwischen bildungsnahen vs. bildungsfernen, migrantischen vs. nicht-migrantischen, einkommensschwachen vs. einkommensstarken Familien gibt, wenn es darum geht, wer eine KiTa besucht. Ein konkretes Beispiel: <strong>Laut statistischem Bundesamt liegt die Betreuungsquote der Drei- bis Sechsjährigen bei Kindern ohne Migrationshintergrund bei 103%, bei Kindern mit Migrationshintergrund hingegen nur bei 60%. </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das führt zu unterschiedlichen Startbedingungen bei Kindern zu Schulbeginn und mit Blick auf spätere berufliche Chancen. <strong>Wir wollen einen Weg aufzeigen, der die Platzkapazitäten erhöht und Kindern und Familien ermöglicht, die frühkindliche Bildung und Unterstützung zu erfahren, die sich brauchen.</strong> Wir sprechen uns gegen eine KiTa-Pflicht aus, denn wir sehen keinen Sinn darin, eine Pflicht zu formulieren, wenn wir als Staat noch nicht ausreichend Kapazitäten bereitstellen. <strong>Wir wollen die Kita-für-Alle! </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir können und wollen uns nicht damit zufriedengeben, dass nicht jedes Kind die frühkindliche Bildung erfährt, die es benötigt. Wir wollen deshalb die <strong>Betreuungsquote im Bereich der über Drei-Jährigen spürbar erhöhen</strong> und jetzt ist ein genau der richtige Zeitpunkt. Die rückläufigen Kinderzahlen bedeuten freiwerdende Ressourcen, die unbedingt in die Stabilisierung des Systems investiert werden müssen durch einen Platzausbau und in gute Arbeitsbedingungen für Fachkräfte!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir dürfen nicht den Fehler machen, dass vor Ort oder im Land mit weniger Ressourcen geplant wird, wenn noch rund <strong>10 Prozent der über Drei-Jährigen Kinder keinen KiTa-Platz haben. Gleichzeitig müssen wir mit Kreisen und Kommunen, die das Platzangebot schaffen, eine gemeinsame Strategie zur Umsetzung dieser Garantie erarbeiten. </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Die Sanierung und der Umbau von KiTas muss weiterhin gefördert und finanziell abgesichert werden. Zudem müssen KiTa-Plätze nicht nur wohnortnah vorgehalten, sondern auch weitere Hindernisse für Bildungs- und Chancengerechtigkeit reduziert und Präventionsangebote vor Ort ausgebaut werden. Dafür sollen die Erkenntnisse der Schleswig-Holsteinischen und der in anderen Ländern durchgeführten Projekte zur Armutsprävention (Kommunale Präventionsketten) schnell in strukturelle Reformen und Verbesserungen einfließen. So schaffen wir nicht nur die nötige ganzheitliche Förderung von Kindern und ihren Familien, sondern reduzieren mittelfristig auch die staatlichen Folgekosten, die immer mit ungleichen Bildungschancen einhergehen. </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deshalb setzen wir uns für ein <strong>KiTa-Garantie-Programm für die Kommunen </strong>ein. Mit diesem Programm sollen diejenigen Kinder einen KiTa-Platz bekommen, <strong>die noch keinen haben und gerade in sozial herausfordernden Gegenden</strong> leben. <strong>Deshalb wollen wir uns auf Landesebene, so wie auf kommunaler Ebene dafür einsetzen, dass bestehende KiTa-Mittel erhalten und gezielt für Kinder ohne KiTa-Platz genutzt werden. </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Mittel sollen vor allem für zusätzliches Personal und zusätzliche Maßnahmen genutzt werden, um die Betreuungsquote zu erhöhen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>6. Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten stärken </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir bekennen uns zu einer vielfältigen Gesellschaft, die in der Migration nicht nur Probleme sieht, sondern Möglichkeiten für Menschen mit Migrationsgeschichte selbst und für unsere schleswig-holsteinische Wirtschaft. Wir möchten, dass Menschen von Tag eins an, als ab Ankunft die Möglichkeit haben ihren eigenen Lebensunterhalt durch eigene Arbeit oder Ausbildung zu verdienen. Dafür braucht es gute Ankommensinfrastruktur in Land und Kommunen, die verzahnt sind und eine feste Kooperation mit der schleswig-holsteinischen Wirtschaft mit dem Land für Jobperspektiven für Geflüchtete. Wir wollen, dass das neu eingeführte <strong>Screeningverfahren der Kompetenzen von Geflüchteten in den Erstaufnahmeeinrichtungen</strong>, damit sie schneller und besser ankommen, zum neuen <strong>Standard für Schleswig-Holstein</strong> wird. Wir wollen außerdem, dass die Verfahren zur Anerkennung von bereits erworbenen Qualifikationen entbürokratisiert und vereinfacht werden, um Menschen schneller in Jobs zu bringen, für die sie bereits ausgebildet sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>7. Wohnraum schaffen – Mieter*innen schützen </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Einer der großen Krisen unserer Zeit ist, dass Mieten zu teuer sind, Nebenkosten steigen und viele Menschen keinen passenden Wohnraum finden. <strong>Wir brauchen mehr Wohnraum für junge Menschen, einkommensschwache Personen und junge Menschen in Ausbildung oder Studium.</strong> Mindestens im Neubau muss dieser barrierefrei errichtet werden. Und wir müssen Mieter*innen schützen. Mit dem <strong>Wohnraumschutzgesetz</strong> in Schleswig-Holstein haben wir es als Grüne geschafft ein Instrument einzuführen, dass vor allem die Rechte der Mieter*innen schützen soll. Allerdings reicht es in seiner derzeitigen Ausgestaltung nicht aus. Damit das Instrument noch besser greift, muss es bei geeigneten Fällen im ganzen Land angewendet und für Mieter*innen selbst konkret nutzbar gemacht werden. Deshalb wollen wir dieses Instrument erweitern und weiterentwickeln zusammen mit Expert*innen rund um das Thema Mieten und Wohnen, um in Vorbereitung unseres Wahlprogramms einen Schwerpunkt auf dieses Thema zu richten. Die hohe Förderung des sozialen Wohnungsbaus muss beibehalten werden! In dieser Wahlperiode ist es bereits gelungen, die <strong>Kappungsgrenzenverordnung wieder einzuführen,</strong> um unverhältnismäßige Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen zu verhindern. Als Nächstes setzen wir uns dafür ein, auch die <strong>Mietpreisbremse erneut einzuführen</strong>, um Mieterhöhungen bei Mieter*innenwechsel zu regulieren. <strong>Kommunale Wohnungsbaugesellschaften möchten wir gezielt unterstützen</strong>, damit Wohnraum dort entsteht, wo er gebraucht wird. Der Wohnungsmarkt braucht Regulierung, denn nur das Credo “Bauen, Bauen, Bauen” wird das Verteilungsproblem nicht lösen!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>8. Vermögen und Erbschaften besteuern – Gerechtigkeit herstellen </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Während die Ausgaben und Aufgaben des Staates steigen, wird auf der Einnahmeseite lediglich auf Wirtschaftswachstum gesetzt. Trotz vollmundiger Ankündigungen und einem Riesen-Kreditrahmen bleibt die neue Regierung weit hinter den Wachstumsversprechen zurück. Deshalb muss die Einnahmeseite gestärkt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In Deutschland haben wir eine verhältnismäßig hohe Besteuerung von Einkommen. Beim Vermögen hingegen nicht. <strong>Gerade eine Vermögenssteuer und eine wirksame Erbschaftssteuer würden den Ländern zugutekommen und die Vermögensungleichheit in Deutschland entgegenwirken.</strong> Unser Grundgesetz sieht eine Vermögenssteuer vor, sie ist derzeit nur ausgesetzt. Die Zeit ist längst überfällig: Wir wollen wieder eine gerechte Vermögenssteuer einführen. Hierbei geht es nicht darum, Betriebe zu gefährden oder den hart erarbeiteten Besitz von einzelnen Personen. Wir wollen, dass Milliardäre ihren fairen Anteil zahlen und sich Menschen, die zig Millionen Euro herumliegen haben, ihrer gesellschaftlichen Verantwortung stellen. Hierzu muss auch die Erbschaftssteuer reformiert werden, um auch die Superreichen zu erreichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Darüber hinaus müssen auch hohe Kapitalerträge bei den Sozialversicherungsausgaben mitgedacht werden. Das wäre ein wichtiger Reformschritt bei der Stabilisierung unserer Sicherungssysteme – und ein Beitrag für mehr Gerechtigkeit im Land.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 22 Dec 2025 19:32:06 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A32: Intersektionalität und Antidiskriminierung als Grundlage unserer feministischen Praxis!</title>
                        <link>https://lpt-sh-november-2025.antragsgruen.de/lpt-sh-november-2025/intersektionalitat-und-antidiskriminierung-als-grundlage-unserer-femin-53356</link>
                        <author></author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Der Landesparteitag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein möge</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>beschließen:</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Intersektionalität und Antidiskriminierung als Grundlage unserer feministischen Praxis!</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>FLINTA*-Personen, die zusätzlich zu Sexismus auch von weiteren Diskriminierungsformen wie Rassismus, Klassismus, Ableismus, Queerfeindlichkeit oder Transfeindlichkeit betroffen sind, erleben nicht nur eine Mehrfachbelastung, sondern eine systematische gesellschaftliche Ausgrenzung. In einer patriarchalen und rassistischen Gesellschaft bedeutet dies für viele FLINTA*-Personen eingeschränkten Zugang zu Sicherheit, Ressourcen, politischer Teilhabe und gesellschaftlicher Anerkennung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deshalb kann ein Feminismus, der diese unterschiedlichen Unterdrückungsformen ignoriert, weder gerecht noch wirksam sein. Um reale gesellschaftliche Machtverhältnisse abzubauen, muss Feminismus intersektional sein – also die miteinander verflochtenen Strukturen von Unterdrückung sichtbar machen und bekämpfen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Der Landesparteitag bekennt sich zur Gleichberechtigung und zum besonderen Schutz von FLINTA*-Personen. Deshalb fordern wir: </em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p><span class="underline">TINA*-Personen müssen im Gewalthilfegesetz mitgedacht werden! </span></p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>TINA*-Personen erleben ein überdurchschnittlich hohes Risiko für verschiedene Formen von Gewalt – darunter häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt, strukturelle Gewalt sowie Gewalt in medizinischen und staatlichen Einrichtungen. Gleichzeitig werden sie in Hilfesystemen oft nicht mitgedacht oder aktiv ausgeschlossen, etwa durch binäre Schutzunterkünfte, fehlende rechtliche Anerkennung ihrer Geschlechtsidentität oder Diskriminierung im Beratungssystem.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deswegen fordern wir, dass TINA*-Personen ausdrücklich im Gewalthilfegesetz berücksichtigt werden müssen!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p><span class="underline">Verbesserung des Selbstbestimmungsgesetzes</span></p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Selbstbestimmungsgesetz ist ein wichtiger Schritt, um die Rechte von trans*, inter, nicht-binären und agender Personen zu stärken. Es ermöglicht Menschen, ihren Namen und ihr Geschlecht rechtlich anzuerkennen und so selbstbestimmt zu leben. Dennoch zeigt die Praxis, dass das Gesetz noch viele Hürden enthält, die insbesondere marginalisierte TINA*-Personen stark belasten. Hohe bürokratische Anforderungen und fehlende rechtliche Absicherung für Menschen mit Mehrfachdiskriminierung verhindern, dass alle Personen gleichberechtigt und sicher ihre Identität anerkennen lassen können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Eine Verbesserung des Selbstbestimmungsgesetzes ist deshalb notwendig, um diese Hürden abzubauen und das Recht auf Selbstbestimmung wirklich für alle umzusetzen. Dazu gehören unter anderem einfachere Verfahren, niedrigschwellige Beratungsangebote und der Abbau finanzieller oder sozialer Barrieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Damit wir uns als Partei wirksam für marginalisierte FLINTA*-Personen einsetzen, müssen wir die Machtstrukturen und verschiedenen Diskriminierungsformen in unserer Gesellschaft, aber auch in unserer Partei verstehen und kritisch hinterfragen. Wir müssen als feministische Partei unseren Feminismus intersektional denken, um alle betroffenen Personen miteinzubeziehen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li><p><span class="underline">Verstärkte Bildungs-/ und Förderungsangebote für TINA*-Personen </span></p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um TINA*-Personen eine politische Mitsprache zu ermöglichen und sie im politischen Kontext zu fördern, ist es notwendig, dass man ihnen verschiedene Bildungs-/ und Fördermöglichkeiten bereitstellt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Als Grüne setzen wir bis zu den Landtagswahlen ein Förderprogramm speziell für FLINTA*-Personen. Das Förderprogramm muss explizit auch für TINA*-Personen ausgeschrieben werden! Dadurch soll ein Safer Space für FLINTA*-Personen geschaffen werden und ein Raum für den Austausch entstehen. Außerdem soll das Programm dazu dienen, FLINTA*-Personen ein Bildungsangebot bereitzustellen und gemeinsam politische Forderungen zu formulieren.Darüber hinaus sollten auch Bildungsangebote für cis-männliche Mitglieder geschaffen werden, die ihnen zielgruppengerecht Diskriminierungserfahrungen von FLINTA*-Personen vermitteln, eine kritische Auseinandersetzung mit Geschlechterrollen ermöglichen und sie zur feministischen Praxis &quot;empowern&quot;.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Es ist wichtig, dass dieser Ort nicht nur für weiße cis Frauen, sondern explizit auch für TINA*-Personen geschaffen wird. Ansonsten werden bestehende Machtverhältnisse reproduziert, anstatt sie gezielt zu bekämpfen! </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li><p><span class="underline">Verstärkte Aufklärungs-/ und Öffentlichkeitsarbeit bezüglich der Lage von FLINTA*-Personen in und außerhalb Europa!</span></p></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Als Grüne machen wir durch unsere Öffentlichkeitsarbeit stärker auf die Situation von FLINTA*-Personen in und außerhalb Europa aufmerksam. Außerdem solidarisieren wir uns mit marginalisierenzen FLINTA*-Personen und setzen uns öffentlich für ihre Rechte ein!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>FLINTA*-Personen leiden weltweit stärker in Krisensituationen. Während beispielsweise Naturkatastrophen sind FLINTA*-Personen stärker von den Folgen betroffen, weil soziale und geschlechtsspezifische Ungleichheiten ihre Handlungsmöglichkeiten einschränken. Auch in Kriegssituationen leiden FLINTA*-Personen, beispielsweise durch die gezielte Anwendung von sexualisierter Gewalt als Kriegsinstrument, am stärksten. Es ist extrem wichtig, auf die Situation dieser FLINTA*-Personen aufmerksam zu machen!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Unser feministischer Kampf ist nicht vorbei, so lange FLINTA*-Personen in unserem patriarchalen System ausgebeutet und unterdrückt werden!</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Intersektionaler Feminismus bedeutet, Machtverhältnisse zu hinterfragen, Privilegien kritisch zu reflektieren und Räume zu schaffen, in denen auch die Stimmen derjenigen gehört werden, die systematisch unterdrückt werden.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 22 Dec 2025 19:26:13 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A7: Inklusiver Gewaltschutz jetzt – sexualisierte Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen wirksam bekämpfen</title>
                        <link>https://lpt-sh-november-2025.antragsgruen.de/lpt-sh-november-2025/inklusiver-gewaltschutz-jetzt-sexualisierte-gewalt-gegen-menschen-mi-17578</link>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesparteitag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein fordert die grüne Landtagsfraktion auf, sich bei der Landesregierung dafür einzusetzen, dass Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein sicher und selbstbestimmt leben können. Ein wesentlicher Baustein dafür ist die konsequente Stärkung der Prävention sexualisierter Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Dazu sollen insbesondere folgende Maßnahmen umgesetzt werden:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em><strong>1. Inklusive Umsetzung des Gewalthilfegesetzes sicherstellen</strong></em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Schleswig-Holstein stellt sicher, dass die landesweite Umsetzung des Gewalthilfegesetzes von Beginn an die spezifischen Bedarfe von Frauen mit Behinderungen systematisch berücksichtigt. Sie werden partizipativ in die Weiterentwicklung des landesweiten Netzes von Schutz- und Beratungsangeboten einbezogen. Bereits bestehende Strukturen werden mit Blick auf den ab 2032 geltenden Rechtsanspruch konsequent barriereärmer gestaltet. Dabei sind insbesondere der Zugang zu Schutz- und Beratungsangeboten, der Einsatz von Dolmetscher*innen (z. B. für Gebärdensprache und Leichte Sprache), assistive Kommunikationsformen sowie die gezielte Qualifizierung des Fachpersonals zu gewährleisten.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Das Land stärkt spezialisierte Beratungsstellen und Projekte zur Prävention sexualisierter Gewalt, die sich gezielt an Frauen mit Behinderungen wenden. Dazu gehören beispielsweise erfolgreiche Modelle wie das Projekt <strong>„ECHT KRASS!“</strong> der PETZE-Initiative, <strong>„Selbstbestimmt Leben und Lieben“</strong> in Nordfriesland oder die Arbeit von <strong>Mixed Pickles e. V.</strong> in Lübeck oder von <strong>„Pro familia“ </strong>in Schleswig-Holstein.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em><strong>2. Zugang zum Recht sichern und Diskriminierung in Ermittlungsverfahren beenden</strong></em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Das Land Schleswig-Holstein entwickelt in Kooperation mit Fachstellen ein Fortbildungs- und Sensibilisierungsprogramm für Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichtspersonal zum Umgang mit Menschen mit Lernschwierigkeiten in Fällen sexualisierter Gewalt. Dabei sollen verbindliche Schulungsangebote eingeführt werden, die bestehende Handlungsunsicherheiten abbauen und stereotype Annahmen über die Glaubwürdigkeit von Menschen mit Behinderungen korrigieren. Ziel ist es, dass die verantwortlichen Personen die Aussagefähigkeit diskriminierungsfrei bewerten, assistive Kommunikationsformen in der Beweismittelaufnahme anwenden können und fachlich qualifizierte, behinderungssensible Gutachten sicherstellen können. Angestrebt wird, dass das Fortbildungs- und Sensibilisierungsprogramm auch für Mitwirkende im KIK-Netzwerk geöffnet und zugänglich gemacht wird.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Das Land Schleswig-Holstein setzt sich dafür ein, dass in den bestehenden Ausbildungs- und Schulungsangeboten für die Polizei sowie für Mitwirkende im KIK-Netzwerk der Umgang mit Menschen mit Lernschwierigkeiten in Fällen sexualisierter Gewalt stärker berücksichtigt wird. Dabei soll insbesondere die Anwendung assistiver Kommunikationsformen und -hilfen in der Beweismittelaufnahme verankert und praxisnah vermittelt werden. Ziel ist es, eine diskriminierungsfreie Bewertung von Angaben betroffener Personen sicherzustellen und stereotype Annahmen über deren Aussagefähigkeit abzubauen. Ergänzend entwickelt das Land in Kooperation mit Fachstellen Informations- und Schulungsmaterialien, die den beteiligten Institutionen zur Verfügung gestellt werden, um Handlungssicherheit und Fachwissen im Umgang mit Menschen mit Behinderungen weiter zu stärken.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Schleswig-Holstein setzt sich auf der Justizminister*innenkonferenz dafür ein, dass bundesweit verbindliche Standards für diskriminierungssensible Ermittlungsverfahren eingeführt werden, die den spezifischen Bedarfen von Menschen mit Behinderungen gerecht werden – im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention und der Istanbul-Konvention (etwa durch Anpassungen der Richtlinien für das Strafverfahren (RiStBV) und der Strafprozessordnung (StPO))</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em><strong>3. Gewaltschutz in Einrichtungen partizipativ und barrierefrei gestalten</strong></em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Gewaltschutzkonzepte in Einrichtungen der Behindertenhilfe werden unter Beteiligung der Bewohner*innen, Klient*innen, Frauenbeauftragten und Interessenvertretungen partizipativ entwickelt und verbindlich umgesetzt. Sie müssen Leitbilder, Verhaltenskodizes, Präventionstrainings für Bewohner*innen, regelmäßige Fortbildungen für Fachkräfte sowie klare Vorgaben zu Ansprechpersonen und Verfahren bei Verdachtsfällen enthalten.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Zur Umsetzung des § 37a SGB IX entwickelt das Land Schleswig-Holstein verbindliche Qualitätsstandards für Gewaltschutzkonzepte in Einrichtungen. Diese Standards werden zukünftig im Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX als Qualitätskriterium und Finanzierungsbestandteil verankert. Sie sollen alle Formen von Gewalt sowie geschlechtsspezifische Perspektiven berücksichtigen. Ein besonderer Schwerpunkt soll auf der Vermeidung einrichtungsspezifischer Menschenrechtsverletzungen liegen, etwa im Zusammenhang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen und der Wahrung sexueller Selbstbestimmung. Zudem soll angestrebt werden, dass die Gewaltschutzkonzepte und ihre Umsetzung in den Einrichtungen stichprobenartig überprüft werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Frauenbeauftragte in Werkstätten und Wohneinrichtungen werden verbindlich mit erweiterten Mitbestimmungsrechten, ausreichenden Ressourcen und fachlicher Begleitung ausgestattet. Ihre Arbeit wird durch regelmäßige regionale und überregionale Austauschformate gestärkt.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Zur übergreifenden Koordination und Weiterentwicklung wird auf Landesebene eine Fachstelle „Inklusiver Gewaltschutz“ eingerichtet. Diese Fachstelle vernetzt bestehende Strukturen, überprüft Fortschritte und entwickelt Maßnahmen im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention und der Istanbul-Konvention weiter. Alternativ wird geprüft, ob die Aufgaben in das Kompetenzzentrum gegen geschlechtsspezifische Gewalt integriert werden können.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em><strong>4. Sexuelle Bildung von Menschen mit Behinderungen in Schule und Ausbildung verankern</strong></em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Insbesondere Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte als erste Ansprechpersonen müssen in der Lage dazu sein, Signale und Andeutungen von Betroffenen von sexualisierter Gewalt zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren. Die Zusatzausbildung zu „Referenzpersonen für schulisches Handeln im Kontext sexuellen Kindesmissbrauchs“ wird ausgebaut, um an jedem Förderzentrum mindestens eine qualifizierte Ansprechperson vorzuhalten.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Sexuelle Bildung wird in der Überarbeitung des Lehrplans Sonderpädagogische Förderung als Querschnittsthema verankert. In Lehramtsausbildung und Fortbildung sollen Methoden, Materialien und Kooperationspartner zur sexuellen Bildung von Menschen mit Behinderungen systematisch berücksichtigt werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Schutzkonzepte an Schulen werden regelmäßig stichprobenartig überprüft, um sicherzustellen, dass sie den Bedarfen von Schüler*innen mit Behinderungen entsprechen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em><strong>5. Schutz vor sexualisierter Gewalt im öffentlichen Raum stärken</strong></em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Das Land entwickelt in Kooperation mit Selbstvertretungsverbänden von Menschen mit Behinderungen barrierearme Präventions- und Awarenesskampagnen zum Thema sexualisierte Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen. Diese sollen über Rechte sowie Schutz- und Hilfemöglichkeiten informieren und Menschen mit Behinderungen gezielt erreichen. Informationen sollen dazu beispielsweise in Leichter Sprache, Gebärdensprache, Brailleschrift und barrierearmen digitalen Formaten bereitgestellt.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Schleswig-Holstein setzt sich zum Ziel, dass Sicherheits- und Präventionskonzepte im öffentlichen Raum, beispielsweise an Bahnhöfen und bei Großveranstaltungen, die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen systematisch berücksichtigen. Dazu gehören barrierearme Notruf- und Meldesysteme, taktile und akustische Orientierungshilfen sowie geschulte Sicherheits- und Servicekräfte.</li></ul></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 22 Dec 2025 19:23:31 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A29: Anpassung der Transparenzregelungen zum KI-Einsatz in unserer politischen Arbeit</title>
                        <link>https://lpt-sh-november-2025.antragsgruen.de/lpt-sh-november-2025/anpassung-der-transparenzregelungen-zum-ki-einsatz-in-unserer-politisc-54638</link>
                        <author></author>
                        <guid>https://lpt-sh-november-2025.antragsgruen.de/lpt-sh-november-2025/anpassung-der-transparenzregelungen-zum-ki-einsatz-in-unserer-politisc-54638</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesparteitag möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Punkt Punkt 2, 3 und 6 1 des auf dem <a href="https://sh-gruene.de/blog/2024/05/06/lpt-5-2024-grundsaetze-fuer-den-einsatz-von-ki-tools-in-unserer-politischen-arbeit/">LPT 5/2024 beschlossenen Antrags &quot;Grundsätze für den Einsatz von KI-Tools in unserer politischen Arbeit&quot;</a> wird wie folgt neu gefasst:<br><br>
Als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein sprechen wir uns für einen verantwortungsvollen, sparsamen und transparenten Umgang mit künstlicher Intelligenz (KI) in unserer politischen Arbeit aus.<br>
Menschliche Gestaltung und Kreativität, bewusst gewählte und präzise Formulierungen und Erklärungen komplexer Sachverhalte in authentischen Worten sind KI-generierten Inhalten grundsätzlich vorzuziehen. &quot;<br><br>
Der Punkt 3 wird wie folgt neu gefasst:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>&quot;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Wir stellen sicher, dass von uns produzierte Texte, die mithilfe von KI mit dem Ziel einer Veröffentlichung erstellt wurden, einer menschlichen Kontrolle unterzogen werden. Bei automatisierten Tools (z.B. Chatbots) machen wir transparent, an welcher Stelle es sich um KI-generierte Inhalte handelt.<br><br>
3. Wir setzen folgende Transparenzregeln für den Einsatz von KI um:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>a) Auf unserer Website (LV, KVe und OVe) und in geeigneten Publikationen weisen wir darauf hin, dass wir grundsätzlich KI-Tools zur Unterstützung bei der Textkorrektur, Bildbearbeitung und Formatierung einsetzen können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>b) Von KI vollständig oder in wesentlichen Teilen generierte Texte, Bilder oder Videos kennzeichnen wir mit einem eindeutigen Hinweis als &#039;KI-generiert&#039;.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>c) Wenn KI beim Überarbeiten von Texten, Bildern oder Videos inhaltlich relevante Änderungen vornimmt, ist dies ebenfalls als &#039;KI-unterstützt&#039; zu kennzeichnen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>d) Im Zweifelsfall sind Inhalte stets als KI-generiert zu kennzeichnen.&quot;<br><br>
&quot;6. Wir streben an, die auf Bundesebene beschlossenen Leitlinien zum Einsatz von KI im</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wahlkampf (<a href="https://gruenlink.de/2rev">https://gruenlink.de/2rev</a>) umzusetzen und wir<br>
berücksichtigen diese sinngemäß auch in unserer alltäglichen Arbeit. Wir bemühen uns zudem um eine Aktualisierung.&quot;</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 22 Dec 2025 19:17:02 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A21Neu: Unsere Finanzverwaltung fit für die Zukunft machen. Steuerbetrug verhindern.</title>
                        <link>https://lpt-sh-november-2025.antragsgruen.de/lpt-sh-november-2025/a21neu-unsere-finanzverwaltung-fit-fur-die-zukunft-machen-steuerbetru-60529</link>
                        <author>Ben Lüdke (KV Steinburg)</author>
                        <guid>https://lpt-sh-november-2025.antragsgruen.de/lpt-sh-november-2025/a21neu-unsere-finanzverwaltung-fit-fur-die-zukunft-machen-steuerbetru-60529</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h2><strong>Unsere Finanzverwaltung fit für die Zukunft<br>
machen. Steuerbetrug verhindern.</strong></h2></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Unsere Finanzverwaltung ist die Grundlage für einen handlungsfähigen Staat. Sie<br>
sorgt dafür, dass Steuergerechtigkeit hergestellt, öffentliche Aufgaben<br>
finanziert und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die<br>
Handlungsfähigkeit des Staates gesichert werden. Die Beschäftigten unserer<br>
Finanzverwaltung leisten damit tagtäglich einen unverzichtbaren Beitrag zum<br>
Funktionieren unseres Gemeinwesens - das sollten wir stärken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>Die Finanzverwaltung muss stark bleiben!</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Fachkräftemangel, demografischer Wandel und steigende Fallzahlen führen zu<br>
Belastungen und längeren Bearbeitungszeiten. Deshalb muss durch zusätzliche<br>
Nachwuchskräfte sichergestellt werden, dass die Finanzverwaltung auch in der<br>
Zukunft schlagkräftig bleibt.<br>
Das Land sollte als attraktive Arbeitgeberin wahrgenommen werden, die mit der<br>
Wirtschaft konkurrieren kann. Dazu gehören eine faire Bewertung der<br>
Dienstposten, gute Beförderungsperspektiven und verlässliche Haushaltsmittel.<br>
Schleswig-Holstein befindet sich hier bereits auf einem guten Weg, indem<br>
fortlaufend an einer Erhöhung der Bewertung der Personalstellen gearbeitet wird.<br>
sowie ein gutes Beförderungsbudget im Haushalt gesichert wird. Dieser Weg muss<br>
konsequent fortgesetzt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Ziel<br>
muss es sein, die Anzahl der für die Landesregierung tätigen<br>
Steuerfahnder*innen deutlich zu erhöhen. Hierfür muss die Attraktivität<br>
dieser Tätigkeit weiter gesteigert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>Kommunikation verbessern - zwischen Behörden und innerhalb<br>
der Finanzverwaltung</strong>.</h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Um geltendes Recht durchzusetzen, sollten alle Behörden besser zusammenarbeiten<br>
können. Dafür braucht es gemeinsame, bundesweit einheitliche digitale Lösungen,<br>
um Doppelstrukturen zu vermeiden und gleiche Wissensstände zu schaffen. Auf ein<br>
solches gemeinsames digitales Register müssen nicht nur Behörden im Bereich des<br>
Steuer- und Finanzrechts, sondern auch Gewerbeämter und Zoll Zugriff erhalten,<br>
um in allen Bereichen Steuerschäden und Betrug zu verhindern.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Zusätzlich soll das Land Schleswig-Holstein den beschrittenen Weg der<br>
&quot;Task Force Geldwäsche&quot; entschieden fortsetzen, diese ist ein wichtiger<br>
Bestandteil im Gesamtsystem der Geldwäschebekämpfung! Hierfür wird eine<br>
gänzlich neue Koordinierungs- und Ermittlungseinheit bei der<br>
Generalstaatsanwaltschaft (KEOK) samt einem schlagkräftigen<br>
polizeilichen &quot;Unterbau&quot; beim Landeskriminalamt, einschließlich dort<br>
tätigen Verbindungsleuten zu Steuerfahndung und Zoll, sowie einer<br>
Schnittstelle zur Financial Intelligence Unit (FIU) gegründet. Dieses<br>
neue System erzeugt durch die strafrechtliche Einziehung von<br>
inkriminierten Vermögenswerten Einnahmen für den Landeshaushalt und soll<br>
weiter ausgebaut werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Außerdem sollte der interne Bürokratieabbau innerhalb der Finanzverwaltung<br>
vorangehen: Die Expertinnen und Experten in den Ämtern wissen am besten, wo<br>
Abläufe verbessert werden können und welche Vorschriften evaluiert werden<br>
müssen. Dieses Wissen muss systematisch genutzt werden. Dies kann beispielsweise<br>
über ein digitales Feedback-Tool geschehen, über das Beschäftigte bürokratische<br>
oder rechtliche Hürden melden und Lösungsvorschläge einbringen können. Dieser<br>
Prozess sollte unter Einbindung der Mitarbeitenden in allen Ämtern stattfinden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>Rechtsgrundlagen anpassen. </strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Staat muss in der Lage sein, betrugsrelevante Daten rechtssicher erheben zu<br>
können, um Geldflüsse besser nachvollziehen und Steuerbetrug effektiv zu<br>
bekämpfen. Insbesondere benötigen wir im Kampf gegen Geldwäsche die<br>
Beweislastumkehr nach italienischem Vorbild. Das bedeutet: Wer verdächtigt wird,<br>
mit illegalem Geld zu arbeiten, muss nachweisen, dass sein bzw. ihr Vermögen aus<br>
legalen Quellen stammt. Zudem müssen bereits bekannte Steuerschlupflöcher<br>
geschlossen werden. So soll bspw. niemand, der Steuerrückstände hat, ein neues<br>
Gewerbe anmelden können, ehe nicht alle Rückstände beglichen sind. Das bereits<br>
etablierte Modell bei der Kfz-Steuer soll hierbei als Vorbild dienen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><h3><strong>Mitarbeitende schützen.</strong></h3></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In einem zunehmend raueren gesellschaftlichen Klima brauchen die Mitarbeitenden<br>
der Finanzverwaltung, die täglich Steuerbetrug aufdecken und für die<br>
Finanzierung des Gemeinwesens sorgen, besonderen Schutz. Hierfür muss ihre<br>
Sicherheit zu jedem Zeitpunkt - sowohl am Arbeitsplatz als auch im Außendienst -<br>
gewährleistet sein. Dafür ist eine enge Zusammenarbeit mit den<br>
Sicherheitsbehörden, insbesondere in der Planung von Außeneinsätzen<br>
unerlässlich. Außeneinsätze sollten grundsätzlich nicht alleine durchgeführt<br>
werden. Die Einschätzung von Gefahren ist dabei regelmäßig zu evaluieren und<br>
ggf. anzupassen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><h2>Anträge in einfacher oder leichter Sprache</h2><h2>pdf Anhang</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 23 Nov 2025 14:25:59 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A18Neu: Für einen effizienteren Personaleinsatz im Gesundheitswesen – Gesundheitsfachberufe stärken, Versorgung zukunftsfähig gestalten</title>
                        <link>https://lpt-sh-november-2025.antragsgruen.de/lpt-sh-november-2025/titel-neu-fur-einen-effizienteren-personaleinsatz-im-gesundheitswes-19954</link>
                        <author>Jasper Balke</author>
                        <guid>https://lpt-sh-november-2025.antragsgruen.de/lpt-sh-november-2025/titel-neu-fur-einen-effizienteren-personaleinsatz-im-gesundheitswes-19954</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesverband von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN SH setzt sich für einen effizienteren Einsatz von Personalressourcen und bessere Ausbildungsbedingungen im Gesundheitswesen ein.<br><br>
Über eine Strategie und ein daraus abgeleitetes Maßnahmenpaket soll je nach Zuständigkeit auf Bundes- und Landesebene damit eine bedarfsgerechte, sektorenübergreifende und zukunftssichere Versorgung der Bevölkerung in allen Teilen des Landes sichergestellt werden.<br><br>
Dabei sollen insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden, die um weitere relevante Punkte zu ergänzen sind:<br><br>
1. Stärkung nicht-ärztlicher Gesundheitsfachberufe:<br><br>
Ausbau und Förderung von Bachelor- und Masterstudiengängen für Therapieberufe, Pflegefachpersonen, sowie Physician Assistants.<br><br>
Ausbau und Beschleunigung des Anerkennungsprozesses entsprechender Qualifikationen aus dem Ausland, z.B. von in unseren Nachbarländern etablierten Studiengängen wie (Clinical) Nursing, Advanced Nursing Practice oder Community Health Nursing.<br><br>
Ausbau von professionellen Weiterbildungswegen mit klaren Kompetenzprofilen und einer an diese Karrierepfade gekoppelten Fortbildungspflicht. Dies soll zunächst im Sinne eines durchlässigen Qualitätsstufenmodells umgesetzt werden, so dass bestehende Ausbildungswege bestehen bleiben. Zudem sollen ambulante, stationäre und sektorenübergreifende Einsatzkonzepte akademisch ausgebildeter Pflegefachpersonen entwickelt werden.<br><br>
Durch die mögliche Übernahme bestimmter ärztlicher Tätigkeiten soll nicht-ärztliches Personal in ihrer Autonomie, Verantwortung und ihren Kompetenzen gestärkt werden.<br><br>
Aufbau von Selbstverwaltungsstrukturen für Nicht-ärztliche Gesundheitsfachberufe u.a. zur Qualitätssicherung und Interessenvertretung, unter anderem mit dem Ziel, diese möglichst beitragsfrei zu gestalten.<br><br>
2. Datengestützte Versorgungs- und Ausbildungsplanung:<br><br>
Systematische Dokumentation aktueller Versorgungslücken, auch unter gemeinsamer Berücksichtigung von ambulanter und stationärer Versorgung.<br><br>
Entwicklung von Prognosemodellen zur Steuerung der Ausbildungs- und Personalplanung, sowohl für ärztliche als auch für nicht-ärztliche Fachkräfte.<br><br>
Steuerung von Ausbildungs- und Weiterbildungskapazitäten basierend auf dieser Planung, die auch durch geeignete Anreize wie Förderungen unterstützt werden können.<br><br>
3. Anpassung der Rollenverteilung in der Primärversorgung:<br><br>
Förderung und Vereinfachung der Umsetzung von interprofessionellen Modellprojekten, in denen qualifizierte Pflegefachpersonen in Hausarztpraxen Funktionen zur Versorgung und Steuerung von Patient*innen übernehmen.<br><br>
Hierbei soll neben der gemeinsamen Arbeit mit ärztlichem Personal auch ein Fokus auf der Öffnung der Primärversorgung hin zu eigenverantwortlicher und selbstständiger Erbringung heilkundlicher Leistungen liegen.<br><br>
Aufbau interprofessioneller Teams auch über Modellprojekte hinaus mit klar geregelten Zuständigkeiten.<br><br>
strukturelle Einführung telemedizinischer Strukturen ins Regelsystem, um lange Wege zur nächsten Gesundheitseinrichtung zu verhindern und die Versorgungsqualität zu verbessern.<br><br>
4. Bessere Steuerung von Patient*innenpfaden:<br><br>
z. B. durch die Weiterentwicklung und den Aufbau von Leitstellen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes, der 116117 und analog zur avisierten Notfallreform auf Bundesebene von Lotsenstrukturen in der Primärversorgung.<br><br>
Dafür soll ebenfalls die Abstimmung zwischen ambulantem und stationärem Sektor u.a. durch gemeinsame, sektorenübergreifende Regionalplanung und Versorgungsregionen, Personalplanung und (digitale) Schnittstellen verbessert werden.<br><br>
5. Sicherstellung von Ausbildungsplätzen in Schleswig-Holstein:<br><br>
Die Professionalisierung und Akademisierung der Pflege soll in enger Abstimmung mit der Weiterentwicklung bereits bestehender Ausbildungswege erfolgen. Um dafür auch praxisnahe Ausbildungsinhalte von hoher Qualität sicherzustellen, muss eine ausreichende Anzahl praktischer Einsatzorte mit geeigneter Ausstattung und Personal zur Verfügung stehen. Der Zugang soll dabei unabhängig von der Trägerschaft von Ausbildungsstätten gewährleistet werden.<br><br>
Hierbei sollen analog zu 2. ebenfalls Bedarfe in unterschiedlichen Fachrichtungen berücksichtigt werden. Dies soll auch die Attraktivität und Qualität der Ausbildung erhöhen.<br><br>
Darüber hinaus ist die Schulgeldfreiheit in Schleswig-Holstein für Ausbildungen zu den Gesundheitsfachberufen bis zur einheitlichen Ausgestaltung und Finanzierung über die entsprechenden Berufegesetze auf Bundesebene sicherzustellen.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 23 Nov 2025 12:07:49 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A24 Neu: Die Hacker-Paragraphen (§202a ff. StGB) gerechter gestalten, unsere Gesellschaft schützen.</title>
                        <link>https://lpt-sh-november-2025.antragsgruen.de/lpt-sh-november-2025/die-hacker-paragraphen-202a-ff-stgb-gerechter-gestalten-unsere-ge-4983</link>
                        <author>Ben Lüdke (KV Steinburg) + Mark Hermandung (KV Plön)</author>
                        <guid>https://lpt-sh-november-2025.antragsgruen.de/lpt-sh-november-2025/die-hacker-paragraphen-202a-ff-stgb-gerechter-gestalten-unsere-ge-4983</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nicht zuletzt seit dem völkerrechtswidrigen Überfall auf die<br>
Ukraine nehmen Cyber-Attacken auf alle Bereiche der Gesellschaft<br>
zu. Uns vor diesen zu schützen, sollte unser tiefstes<br>
Eigeninteresse sein. Doch anstatt diejenigen, die in guter Absicht<br>
Zivilcourage betreiben, indem sie Sicherheitslücken suchen, finden<br>
und diese melden, zu schützen, verfolgen wir sie strafrechtlich<br>
genau so wie diejenigen, die in digitale Systeme eindringen, um<br>
Schaden anzurichten und/oder Daten zu stehlen. Dies muss sich<br>
ändern! Diejenigen, die in Zeiten hybrider Kriegsführung zur<br>
Souveränität der deutschen Gesellschaft und Wirtschaft beitragen,<br>
sollen die Rechtssicherheit haben, dass ihr couragiertes Handeln<br>
nicht zu strafrechtlichen Verfolgungen führt. Die juristische<br>
Umsetzung ist dringend geboten, bereits seit einigen Jahren weist<br>
die rechtswissenschaftliche Lehre und Rechtssprechung auf den<br>
Reformbedarf hin. Kernfrage ist hierbei, ob es die korrekte<br>
Ansicht des Rechts ist, wenn<br>
Sicherheitsanalystinnen Schuld auf sich laden, selbst wenn ihre<br>
Handlungen ausschließlich der Schließung von Sicherheitslücken<br>
dienen und dafür erforderlich sind. Auch differenziert die<br>
aktuelle rechtliche Normierung nicht zwischen schweren Straftätern<br>
und solchen, die weniger Schuld auf sich geladen haben, wobei die<br>
Obergrenze des Strafmaßes als zu gering bemängelt wird. Im Jahr<br>
2024 lag diesbezüglich bereits ein entsprechender<br>
Referentenentwurf im Bundesministerium für Justiz und<br>
Verbraucherschutz (BMJV) vor. Leider konnte die Gesetzesnovelle<br>
nicht vor dem Ende der Ampel-Regierung in den Gesetzgebungsprozess<br>
eingebracht werden. Ebenfalls muss bei Betrachtung des<br>
Referentenentwurfes bemängelt werden, dass dieser lediglich für<br>
IT-Sicherheitsexpert*Innen eine Tatbestandsbefreiung sowie<br>
Qualifikation für schwere Straftaten vorsieht, bestehende<br>
Rechtslücken allerdings nicht schließt, beispielsweise die<br>
fehlende Versuchsstrafbarkeit sowie die fehlende Bestrafung von<br>
Eindringen in Systeme unter Verwendung gestohlener Passwörter.<br>
Zur besseren Verdeutlichung der wesentlichen Merkmale unserer<br>
Reformvorschläge ist der folgende Gesetzestext enthalten, von dem<br>
im konkreten Fall eines Dissens bei der Umsetzung dieses<br>
Beschlusses inhaltlich und sprachlich abgewichen werden darf,<br>
sofern die Wesenszüge des Antrages unberührt bleiben:<br>
Das Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.<br>
November 1998<br>
(BGBl. I S. 3322), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom<br>
30. Juli 2024<br>
(BGBl. 2024 I Nr. 255) geändert worden ist, wird wie folgt<br>
geändert:<br>
Um Platz für den neuen Absatz (2) zu schaffen, wird der vorhandene<br>
Absatz (2) zum neuen Absatz (3). Um die Strafbarkeitslücke<br>
zwischen vorbereitender Handlung und vorsätzlicher Begehungstat zu<br>
füllen, wird in Absatz (4) der Versuch ebenfalls strafrechtlich<br>
verfolgt.<br>
Es wird hinzugefügt: „(4) Der Versuch ist strafbar.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Änderung Nr.1:<br>
Der § 202a wird in Absatz 1 folgendermaßen ergänzt:<br>
&quot;Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht<br>
für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders<br>
gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft,<br>
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe<br>
bestraft.<br>
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt sich oder einem anderen<br>
unter Anwendung von technischen Mitteln nicht für ihn bestimmte<br>
Daten aus einem nichtöffentlichen Informationssystem verschafft,<br>
einem Dritten zugänglich macht oder der Öffentlichkeit<br>
zugänglich macht.“<br>
Dem § 202a werden die folgenden Absätze 5 und 6 angefügt:<br>
„(5) Die Handlung ist nicht unbefugt im Sinne des Absatzes 1, wenn<br>
1. sie in der Absicht erfolgt, eine Schwachstelle oder ein anderes<br>
Sicherheitsrisiko eines informationstechnischen Systems<br>
(Sicherheitslücke) festzustellen und die für das<br>
informationstechnische System Verantwortlichen, den betreibenden<br>
Dienstleister des jeweiligen Systems, den Hersteller der<br>
betroffenen IT-Anwendung oder das Bundesamt für Sicherheit in der<br>
Informationstechnik über die festgestellte Sicherheitslücke zu<br>
unterrichten und<br>
2. sie zur Feststellung der Sicherheitslücke erforderlich ist.<br>
(6) In besonders schweren Fällen des Absatzes 1 ist die Strafe<br>
Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders<br>
schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter<br>
1. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,<br>
2. aus Gewinnsucht oder gewerbsmäßig handelt oder als Mitglied<br>
einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von solchen Taten<br>
verbunden hat oder 3. durch die Tat die Verfügbarkeit,<br>
Funktionsfähigkeit,<br>
Integrität, Authentizität oder Vertraulichkeit einer kritischen<br>
Infrastruktur oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland<br>
oder eines ihrer Länder beeinträchtigt.“<br>
Änderung Nr. 2:<br>
§ 202b wird wie folgt geändert:<br>
a) Der Wortlaut wird Absatz 1.<br>
b) Folgender Absatz 2 wird angefügt: „§ 202a Absatz 5 und 6 gilt<br>
entsprechend.“<br>
c) Absatz 3 wird geschaffen: „(3) Der Versuch ist strafbar.“<br>
Änderung Nr.3<br>
Der § 303a wird abgeändert gefasst:<br>
„(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe<br>
wird bestraft, wer<br>
1. unbefugt Daten löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht,<br>
verändert, oder<br>
2. unbefugt einen Programmcode in ein Informationssystem<br>
einschleust.<br>
(2) Der Versuch ist strafbar.<br>
(3) Für die Vorbereitung einer Straftat nach Abs.1 gilt § 202c<br>
entsprechend.“<br>
Eine Verfolgungsabsicht dieser Novelle kann bei der aktuellen<br>
Bundesregierungskoalition nicht erkannt werden. Sie verzichtet<br>
somit auf die Möglichkeit, Deutschland im digitalen Raum ohne<br>
zusätzliche finanzielle Belastung sicherer zu gestalten. Ein<br>
solches Handeln ist grob fahrlässig und in der aktuellen Zeit<br>
hybrider Kriegsführung Russlands gegen Deutschland und seine<br>
Partner ein inakzeptables Sicherheitsrisiko.<br>
Daher möge der Landesparteitag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br>
Schleswig-Holstein folgendes beschließen: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN<br>
Schleswig-Holstein wird sich, sofern die Bundesregierung weiterhin<br>
ein Handeln unterlässt, im Rahmen der Beteiligung an<br>
der Landesregierung in Schleswig-Holstein für eine<br>
Gesetzesinitiative im Bundesrat einsetzen, die den genannten<br>
Referentenentwurf in der o.g. abgewandelten Version weiter<br>
verfolgt.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 22 Nov 2025 11:46:21 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S8 Neu: Satzungsänderung: Verwendung einfacher/ Leichter Sprache bei Anträgen und schriftlichen Bewerbungen zum Landesparteitag. (Ä1+Ä3)</title>
                        <link>https://lpt-sh-november-2025.antragsgruen.de/lpt-sh-november-2025/satzungsanderung-verwendung-einfacher-leichter-sprache-bei-antragen-53452</link>
                        <author>Landesvielfaltsrat (dort beschlossen am: 24.10.2025)</author>
                        <guid>https://lpt-sh-november-2025.antragsgruen.de/lpt-sh-november-2025/satzungsanderung-verwendung-einfacher-leichter-sprache-bei-antragen-53452</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesparteitag beschließt, den Beschluss vom Mai 2024 &quot;Einfache Sprache, verständliche Sprache und Leichte Sprache auf unseren Landes-Partei-Tagen (LPT) umsetzen&quot; zu konkretisieren.<br><br>
Der Landesvorstand wird aufgefordert, den Mitgliedern Leitlinien und Hilfestellungen zur Erstellung von Texten in einfacher Sprache zur Verfügung zustellen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesvorstand wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass das Antragsverwaltungssystem bei Änderungsanträgen ein Eingabefeld für Einfache oder Leichte Sprache erhält. Sobald dieses Eingabefeld verfügbar ist, soll der Landesvorstand dem Landesparteitag eine entsprechende Änderung der Satzung oder der Geschäftsordnung vorschlagen.<br><br>
Die Satzung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein wird wie folgt unter § 7 Absatz 8 am Ende ergänzt: &quot;Sie sollen neben dem Antragstext eine Fassung in Einfacher oder Leichter Sprache haben.&quot;</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Alt:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Anträge, die auf dem Landesparteitag behandelt werden sollen, müssen der Landesgeschäftsstelle spätestens vier Wochen vorher schriftlich vorliegen und sollen spätestens drei Wochen vor der Versammlung den Mitgliedern zugänglich sein.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Neu:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Anträge, die auf dem Landesparteitag behandelt werden sollen, müssen der Landesgeschäfts-stelle spätestens vier Wochen vorher schriftlich vorliegen und sollen spätestens drei Wochen vor der Versammlung den Mitgliedern zugänglich sein.</em><em>Sie sollen neben dem Antragstext eine Fassung in Einfacher oder Leichter Sprache haben.</em><br><br>
Außerdem werden unter Nr. 1 der Geschäftsordnung des Landesparteitags folgende Absätze eingefügt:<br><br>
&quot;<strong>Sach-, Satzungsänderungs- und Dringlichkeitsanträge:</strong><br>
Zu Sach-, Satzungsänderungs- und Dringlichkeitsanträgen sind neben dem Antragstext eine Fassung des Antragstextes in Einfacher oder Leichter Sprache vorzulegen. Eine Begründung kann beigefügt werden. Begründung und Fassung in Einfacher oder Leichter Sprache können bis zum Ablauf der Frist für Änderungsanträge nachgereicht werden. Liegt keine Fassung in Einfacher oder Leichter Sprache vor, entscheidet der Landesparteitag über die Zulassung des Antrags. Beschlussfassungen erfolgen ausschließlich über den Antragstext; die Begründung und die Fassung in Einfacher oder Leichter Sprache können zur Auslegung herangezogen werden.<br><br><strong>Bewerbungen:</strong><br>
Eine Bewerbung kann in Textform mit Vor- und Nachnamen sowie optional mit Foto, Angaben zum Alter und Orts-/Kreisverband sowie einer Selbstvorstellung oder durch Handmeldung auf dem Landesparteitag eingereicht werden. Enthält die Bewerbung in Textform eine Selbstvorstellung, ist zusätzlich eine Fassung der Selbstvorstellung in Einfacher oder Leichter Sprache einzureichen. Fehlt diese, darf die Selbstvorstellung den Mitgliedern nicht zugänglich gemacht werden.&quot;</p></div></div><h2>Begründung</h2><h2>Anträge in einfacher oder leichter Sprache</h2><h2>pdf Anhang</h2>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 22 Nov 2025 05:19:02 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>B9: Conny Clausen</title>
                        <link>https://lpt-sh-november-2025.antragsgruen.de/lpt-sh-november-2025/Conny-Clausen-63569</link>
                        <author>Conny Clausen (KV Flensburg)</author>
                        <guid>https://lpt-sh-november-2025.antragsgruen.de/lpt-sh-november-2025/Conny-Clausen-63569</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Foto</h2><img src="/lpt-sh-november-2025/Conny-Clausen-63569/viewimage?sectionId=51072" alt="Foto"><h2>Angaben</h2><dl class="tabularData table dl-horizontal"><dt>Alter:</dt><dd>45</dd><dt>Geburtsort:</dt><dd>Flensburg</dd></dl><h2>Selbstvorstellung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Liebe Freund*innen,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>hiermit bewerbe ich mich bei euch als stellvertretende Landesvorsitzende und frauen- und genderpolitische Sprecherin.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ich bedaure sehr, dass ich euch kein ausführliches Bewerbungsschreiben vorlegen kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Meine Entscheidung zur Kandidatur ist sehr kurzfristig gefallen, und bis gerade eben war ich noch mit Beruf und Kinder-Rumfahren beschäftigt. Ich werde morgen in meiner Bewerbungsrede versuchen, euch ein möglichst umfassendes Bild von mir und meiner Motivation zu geben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Viele Grüße<br>
Conny</p></div></div><h2>Bewerbung in einfacher oder leichter Sprache</h2><h2>Unterschrift (eingescannt)</h2><h2>PDF-Anhang</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 21 Nov 2025 19:48:31 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A19: Energiewende vernetzt denken – Flächen intelligent nutzen, Akzeptanz differenziert stärken</title>
                        <link>https://lpt-sh-november-2025.antragsgruen.de/lpt-sh-november-2025/energiewende-vernetzt-denken-flachen-intelligent-nutzen-akzeptanz-d-60105</link>
                        <author>LAG Energie (dort beschlossen am: 22.09.2025)</author>
                        <guid>https://lpt-sh-november-2025.antragsgruen.de/lpt-sh-november-2025/energiewende-vernetzt-denken-flachen-intelligent-nutzen-akzeptanz-d-60105</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein setzen sich dafür ein, die Energiewende flächeneffizient, vernetzt und im Einklang mit Natur, Mensch und Technik zu gestalten. Wir wollen die Energieinfrastruktur der Zukunft kombiniert denken, Synergien gezielt nutzen – und dabei sowohl die technische Machbarkeit als auch soziale und ökologische Rahmenbedingungen beachten. Flächeneffizienz ist dabei kein Selbstzweck, sondern ein Mittel, um Zielkonflikte zu verringern, Akzeptanz zu erhöhen und Flächennutzung nachhaltig zu gestalten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Flächeneffizienz bedeutet nicht, jeden Quadratmeter maximal zu bebauen. Sie bedeutet eine sinnvolle Kombination von Nutzungsarten statt reiner Verdichtung der Flächeninanspruchnahme. Intelligente Planung heißt deshalb, Mehrfachnutzung zu ermöglichen, aber nicht, die Fläche maximal zu belegen. Besonders gut geplante Projekte lassen gezielt Raum für Biodiversität.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Flächen sollen systematisch auch für andere Nutzungen erschlossen werden. In Windparks kann dies etwa durch die kombinierte Nutzung mit Freiflächen-Solarenergie. Um dies zu ermöglichen, sollen Wind- und Solarenergie regionalplanerisch deshalb nicht länger als konkurrierende Nutzungen gelten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bei Freiflächen-Solarenergie soll Doppelnutzung verstärkt durch Biodiversitäts-Ansätze oder landwirtschaftliche Mitnutzung erfolgen. In Windparks können zudem Biodiversitätszonen oder Blühstreifen eingerichtet werden. Diese Flächen tragen dann mehrfach bei: zur Energiewende, zum Artenschutz, zur Lebensmittelproduktion und zur Akzeptanz .</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch große Batteriespeicher sind ein wichtiger Beitrag zur Energiewende. Sie können beispielsweise dadurch flächeneffizienter ausgestaltet werden, dass Ihnen ein Solar- oder Gründach gegönnt wird, mit dem zur Kühlung benötigte Energie eingespart und gleichzeitig Solarstrom produziert werden kann. Wenn baulich möglich, können Batteriespeicher in einigen Fällen auch gestapelt werden und so Fläche einsparen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir rufen alle kommunalen Akteure auf, diese Formen kombinierter Projekte zu unterstützten, etwa mit pragmatischen Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Auch die Flächen unter Hoch- und Mittelspannungsleitungen können sinnvoll genutzt werden, insbesondere durch Photovoltaik. Dies findet aber noch selten statt. Diese Flächen sind bereits vorbelastet zudem ist im Umfeld von Umspannwerken die infrastrukturelle Ausstattung für die Installation von PV bereits gegeben. Rechtlich ist die Installation von PV unter Stromleitungen bereits problemlos möglich. Sie bedarf lediglich einer guten Abstimmung mit dem zuständigen Netzbetreiber. Wir rufen daher die Netzbetreiber auf, solche Projekte pragmatisch zu ermöglichen und fordern auch die Landesregierung auf, zur Ermöglichung solcher Projekte den Dialog mit den Netzbetreibern zu suchen.Solaranlagen unter und entlang von Stromfreileitungen können durch Einzäunung linienförmige Barrieren schaffen. Deshalb ist eine wildtierfreundliche Planung und Ausführung entscheidend. Wir werden auf kommunaler Ebene darauf achten, dass dies sichergestellt wird.</p></div></div><h2>Begründung</h2><h2>Anträge in einfacher oder leichter Sprache</h2><h2>pdf Anhang</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 21 Nov 2025 14:15:25 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A17: Landesgesetz für das Ehrenamt von Patienten-Fürsprechende in Kliniken </title>
                        <link>https://lpt-sh-november-2025.antragsgruen.de/lpt-sh-november-2025/landesgesetz-fur-das-ehrenamt-von-patienten-fursprechende-in-kliniken-23260</link>
                        <author>LAG Gesundheit (dort beschlossen am: 20.10.2025)</author>
                        <guid>https://lpt-sh-november-2025.antragsgruen.de/lpt-sh-november-2025/landesgesetz-fur-das-ehrenamt-von-patienten-fursprechende-in-kliniken-23260</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Landesverband von B´90/Die Grünen Schleswig-Holstein setzt sich dafür ein, in der anstehenden Novellierung des Landeskrankenhausgesetzes Schleswig-Holstein (LKHG) die Einführung ehrenamtlicher Patient*innen-Fürsprecher*innen in Kliniken zu ermöglichen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die entsprechenden Formulierungen im Gesetzestext, sowie etwaige Durchführungsbestimmungen sollen auf den Empfehlungen der „Studie zur Lage der Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher an deutschen Krankenhäusern“ (1) basieren, die im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit durchgeführt wurde.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Eine Patienten-Fürsprechende ist eine <strong>unabhängige</strong> und <strong>ehrenamtliche Person</strong>, die als Schnittstelle zwischen Patient*innen und dem Krankenhaus fungiert. Sie nimmt die Anliegen, Wünsche, Kritik oder das Lob von Patient*innen entgegen, vertritt deren Interessen und versucht, bei Problemen zu vermitteln, ohne selbst ein Angestellter des Krankenhauses zu sein (im Gegensatz zum Beschwerdemanagement). Aufgrund der Rückmeldungen der Patient*innen sowie des Klinikpersonals setzt sie sich für Veränderungen im Klinikablauf ein. Patient*innen können sich kostenlos an die Patienten-Fürsprechende wenden, die der Schweigepflicht unterliegen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Dieses Ehrenamt ist auch eine sehr gute <strong>Entlastung </strong>für das<strong> Gesundheitspersonal</strong> in den Kliniken, was durch eine entsprechende Studie gut belegt worden ist (1).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Patienten-Fürsprechende sind bereits in Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und im Saarland <strong>gesetzlich</strong> vorgeschrieben (1) und daher in (fast) allen Krankenhäusern dieser Länder vorhanden. In etwa 60 Prozent der Krankenhäuser in Deutschland bieten sie inzwischen Patientinnen und Patienten die Möglichkeit der Patientenfürsprache an (1). In Schleswig-Holstein findet sich immerhin eine Besonderheit: Patientinnen und Patienten können sich mit ihren Anliegen und Beschwerden an eine Patientenombudsfrau bzw. einen Patientenombudsman richten. 12 Patientenombudsleute sind außerhalb des Krankenhauses in einem Verein organisiert, stehen Patientinnen und Patienten im Krankenhaus zur Verfügung. Sie vermitteln bei Konflikten, wirken auf eine Streitschlichtung hin und vertreten damit weitgehend die gleichen Ziele wie die Patientenfürsprache im Krankenhaus. Das Konzept der Ombudsfrau und – Mann ist grundsätzlich lobenswert. Aber die Anzahl der Menschen ist deutlich zu gering, um den Anforderungen gerecht zu werden. Es muss wie in den anderen Bundesländern auf eine deutlich breitere Basis gestellt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir müssen bedenken, dass die Situation in unseren Kliniken bereits jetzt eine Herausforderung für das Gesundheitspersonal und Patient*innen ist. Aufgrund der knappen Kassen und Umstrukturierungen werden die Probleme und Problem-orientierten Gespräche nicht kleiner werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Hintergrund</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Jeder Mensch kann in die Situation kommen, in einem Krankenhaus behandelt zu werden. Patientinnen und Patienten müssen sich in dieser für sie sehr herausfordernden Situation darauf verlassen können, bestmöglich und vor allen Dingen sicher medizinisch und pflegerisch versorgt zu werden. Einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Versorgung im Krankenhaus leisten Patienten-Fürsprechende: Als unabhängige Ansprech- und Vertrauenspersonen beraten und informieren Sie Patientinnen und Patienten bzw. ihre Angehörigen und können in Konfliktfällen gegenüber den Klinik- oder Stationsleitungen vermitteln. Ihre Arbeit ist neben dem Beschwerdemanagement ein wichtiger Bestandteil der Patienten-orientierung im Krankenhaus. Durch Ihr Engagement tragen Sie dazu bei, dass die Erfahrungen und Perspektiven der Patientinnen und Patienten stärker wahrgenommen und für Versorgungsverbesserungen berücksichtigt werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Einige <strong>wesentliche Empfehlungen</strong> der zitierten <strong>Studie</strong> (1):</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Vorgaben oder Leitfäden sollen dahingehend gestärkt werden, dass ein Standard an Maßnahmen etabliert wird, den Patientenfürsprechende ebenso wie Patientinnen und Patienten im Krankenhaus erwarten können. Die Sichtbarkeit, Erreichbarkeit und angemessene Ausstattung der Patientenfürsprache sollen gewährleistet sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>■ Angebote zum fachlichen Austausch sowie zur Unterstützung der Patientenfürsprechenden sollen weiter ausgebaut werden, insbesondere dort, wo diese Angebote bislang nicht bestehen. Dazu gehören etwa kommunale, regionale oder überregionale Netzwerke und Veranstaltungen für Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>■ Fort- und Weiterbildungsangebote sollten ausgeweitet und bereits vorhandene Handreichungen und Curricula zusammengeführt und so aufbereitet werden, dass sie bundesweit verfügbar und leicht auffindbar sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>■ Für die Dokumentation und Berichterstattung wird ein Mindeststandard angeregt, der in Absprache mit den jeweiligen Adressaten abgestimmt und angepasst werden sollte.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ein wichtiger Aspekt: die Patienten-Fürsprechende helfen Missverständnisse aufzuklären, Patient*Innen über ihre Rechte (und Pflichten) aufzuklären und entlasten dadurch das Klinikpersonal.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Finanzen:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Das Ehrenamt sowie eine Koordinierungsstelle wird vom zuständigen Gesundheitsministerium übernommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong>Referenzen:</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><ol start="1"><li>Dr. Stefanie Ettelt (Projektleitung) Lätizia Ludwig Andreas Heimer Carsten Maday Patrick Frankenbach „Studie zur Lage der Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher an deutschen Krankenhäusern“ der Prognos AG (im Auftrag des BM für Gesundheit), 2022. Studie kann unter anderem auf der Internetseite www.patientenbeauftragter.de kostenlos heruntergeladen werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Autoren (LAG Gesundheit): Henning Vollert (KV Segeberg), Jasper Balke (KV Lübeck), Esther Drewsen (KV NF)</p></div></div><h2>Anträge in einfacher oder leichter Sprache</h2><h2>pdf Anhang</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 21 Nov 2025 14:12:14 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A15: Bergrecht modernisieren – Klimaschutz voranbringen</title>
                        <link>https://lpt-sh-november-2025.antragsgruen.de/lpt-sh-november-2025/bergrecht-modernisieren-klimaschutz-voranbringen-58066</link>
                        <author>LAG Ökologie (dort beschlossen am: 21.10.2025)</author>
                        <guid>https://lpt-sh-november-2025.antragsgruen.de/lpt-sh-november-2025/bergrecht-modernisieren-klimaschutz-voranbringen-58066</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit dem Bundesbergbaugesetz wurden vor etwa 45 Jahren bundesweite Regelungen zur Gewinnung von Bodenschätzen getroffen. Doch die Zeiten haben sich gewandelt: Die Klimakrise und die Biodiversitätskrise sind drängender, als je zuvor. Wir haben uns international verbindliche Ziele für Klimagerechtigkeit und für den Schutz der Artenvielfalt gesteckt. Wir steigen nach und nach aus den fossilen Energien aus und investieren in saubere, erneuerbare Energiequellen. Schleswig-Holstein ist eines der führenden Bundesländer beim Ausbau erneuerbarer Energien. Jetzt gilt es, das Bundesberggesetz von 1980 auf die Höhe der Zeit zu bringen. Wir Grüne in Schleswig-Holstein fordern eine umfassende Reform des Bundesbergrechts. Wir müssen wegkommen von einem Bergbau-Ermöglichungsgesetz hin zu einem Gesetz, das klare Umwelt- und Klimaschutzstandards in den Mittelpunkt stellt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Mit dem Bundesberggesetz (BBergG) wurden vor etwa 45 Jahren bundesweit einheitliche Regelungen zur Gewinnung von Bodenschätzen getroffen. Mittlerweile sind die</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Wir setzen uns für ein generelles Verbot neuer Öl- und Gasbohrungen an Land, im Küstenmeer und in der Ausschließlichen Wirtschaftszone ein. Wenn wir unsere internationalen Verpflichtungen und Klimaziele ernst nehmen, darf es keine neuen Öl- und Gasbohrungen mehr geben. Wir fordern in dem Zusammenhang die sofortige Absage der Gasförderpläne in der Nordsee vor Borkum und im bayerischen Reichling.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Klimakrise und die Biodiversitätskrise drängender, als je zuvor. Die internationale Staatengemeinschaft hat sich verbindliche Ziele für Klimagerechtigkeit und für den Schutz</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Wir fordern, Klimagerechtigkeit, Umwelt-, und Artenschutz als wichtige Ziele unter §1 „Zweck des Gesetzes“ im Bundesberggesetz zu ergänzen. Ein Bundesberggesetz, das sowohl die Klimakrise als auch die Biodiversitätskrise nicht kennt, ist für uns aus der Zeit gefallen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>der Artenvielfalt gesetzt. Deutschland steigt aus der Nutzung fossiler Energieträger</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Die Ausführung seismischer Aktivitäten, beispielsweise zur Suche nach Öl- und Gaslagerstätten unter dem Meeresboden hat massive Auswirkungen auf Meeresorganismen wie Schweinswale. Sie sind ein enormer Belastungsfaktor für das Ökosystem, der über Tage hinweg andauert und bis in Meeresschutzgebiete vordringt. Deshalb fordern wir, dass seismische Aktivitäten einer verpflichtenden Umweltprüfung unterliegen müssen. Darüber hinaus muss der Umweltschutz auch als entscheidender Parameter in die Landesverordnung über seismische Arbeiten des Landes Schleswig-Holstein aufgenommen werden.<em> (ich konnte diese nirgends in der Auflistung finden und zu Borkum hatte ich gehört, dass One-Dyas diese dort ohne Umweltprüfung durchführen konnte)</em></li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>aus.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Wir fordern die Aufnahme von Naturschutz- und Klimagerechtigkeitsaspekten für die Erteilung einer bergrechtlichen Bewilligung oder Erlaubnis, damit Behörden die Umweltauswirkungen von Bergbauvorhaben bei Bewilligungen berücksichtigen müssen. Zudem muss klargestellt werden, ob das Bergbauvorhaben in Bezug auf den Bedarf bzw. Möglichkeiten zur Kreislaufwirtschaft und Recycling sinnvoll ist und dieser Punkt in die Entscheidung einbezogen werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Gleichzeitig wird durch eine steigende Nachfrage und neue technologische Entwicklungen der Wettbewerb um Rohstoffe, insbesondere die sogenannten seltenen Erden, weltweit verschärft. Hinzu kommen neue Nutzungsansprüche an den geologischen Untergrund: Für die Gewinnung von Energie mittels Geothermie und die Speicherung von Energie, beispielsweise von Wasserstoff in unterirdischen Kavernenspeichern braucht es ebenfalls passende Rechtsrahmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Wir fordern, dass eine vorzeitige Zulassung des Beginns eines Bergbauvorhabens nach §57b des Bundesberggesetz nicht weiterhin möglich ist. Vor Abschluss des Planfeststellungsverfahrens sollte kein Bergbauprojekt gestartet werden. (<em>es geht um folgenden, aus meiner Sicht kritischen Punkt im Bundesberggesetz:</em><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bbergg/__57b.html">§ 57b BBergG - Einzelnorm</a>)</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das Bundesberggesetz spiegelt die Entwicklungen der vergangenen 45 Jahre nicht ausreichend wieder und wirkt heute oftmals aus der Zeit gefallen. In der Folge werden beispielsweise mit dem Geothermiebeschleunigungsgesetz und dem Wasserstoffbeschleunigungsgesetz neue Fachgesetze geschaffen, die in der Praxis konkurrierende Rechtslagen schaffen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><span class="underline">offene Fragen</span></strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Im Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition war eine umfassende Reform des BBergG vorgesehen. Diese Reform ist nicht erfolgt und doch notwendiger als zuvor.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Eine Anpassung von § 40 des Bundesberggesetzes sowie der „Grundabtretung“, um Bergbaumaßnahmen unter Häusern, Wohnsiedlungen, landwirtschaftlichen Flächen etc. ohne Zustimmung der Grundstückseigentümer zu stoppen?</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein fordern eine umfassende Reform des Bundesberggesetzes. Leitlinie soll eine Neuausrichtung entlang klarer Umwelt- und Klimaschutz- und Beteiligungsstandards sein, die auch die neuen Nutzungsanforderungen an den geologischen Untergrund berücksichtigt. Konkret fordern wir:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Welche Umweltprüfungen müssen bei der Suche nach bergfreien Bodenschätzen erstellt werden (zu dem Punkt mit den seismischen Untersuchungen)?</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Ein generelles Verbot neuer Öl- und Gasbohrungen an Land, im Küstenmeer und in der Ausschließlichen Wirtschaftszone. Wir fordern in dem Zusammenhang die sofortige Absage der Gasförderpläne in der Nordsee vor Borkum und im bayerischen Reichling.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>§ 49 Beschränkungen der Aufsuchung auf dem Festlandsockel und im Küstengewässer. Braucht es hier aus unserer Sicht klare Kriterien, was unangemessene Beeinträchtigungen der Pflanzen und Tierwelt nach §49 Bundesberggesetz sind?</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Eine Neufassung von §1 „Zweck des Gesetzes“.Sowohl die Klimakrise als auch die Biodiversitätskrise, die Bedeutung der Kreislaufwirtschaft als auch die Sicherung von Rohstoffen müssen hier berücksichtigt werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Schäden an der Umwelt als Bergschaden aufnehmen oder betrifft das nur Sach-/Personenschäden?</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Eine verpflichtende Umweltprüfung für seismische Bohrungen im Küstengewässer und in der AWZ.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Bergschadensvermutung: Beweislast bei Betroffenen auf das Unternehmen umlagern (Punkt aus dem Dokument der Umweltverbände)?</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>§132 Forschungshandlung (Festlandsockel im Meer) und 133 (Seekabel etc.) – Umkehrung bei der Bewilligung einer Genehmigung von „die Genehmigung darf nur versagt werden“ zu „die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn..“, Ergänzung um Umweltaspekte</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Klare Verfahrensregelungen und eine Stärkung der Beteiligungsrecht von Verbänden, Trägern öffentlicher Belange und Bürger*innen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong><span class="underline">Gesetzestexte und Dokumente</span></strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>SeismikBergV_SH_2009-06-30.pdf Landesverordnung über seismische Arbeiten (Seismik-Bergverordnung – SeismikBergV -) – fehlender Umweltschutz, z.B. Schweinswale etc</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Wir fordern, dass eine vorzeitige Zulassung des Beginns eines Bergbauvorhabens nach §57b des Bundesberggesetz nicht weiterhin möglich ist. Vor Abschluss des Planfeststellungsverfahrens sollte kein Bergbauprojekt gestartet werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/uvpbergbv/BJNR014200990.html">UVP-V Bergbau - Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bbergg/BJNR013100980.html#BJNR013100980BJNG000400315">BBergG – Bundesberggesetz</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Für uns interessantes Positionspapier einiger Umweltverbände zum Bergrecht: <a href="https://www.duh.de/fileadmin/user_upload/download/Positionspapier_Umweltverb%C3%A4nde_Modernisierung_Bundesberggesetz.pdf">Positionspapier Modernisierung BBergG_finaler Entwurf</a></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die LAG wird gebeten, sich in der BAG für eine Weiterentwicklung der GRÜNEN Positionierung zum Bundesbergrecht im Sinne aller oben genannten Forderungen / Punkte einzusetzen. Dies gilt ebenso für unsere Grünen Minister*innen, Abgeordnete, den Landes- und Bundesvorstand. Es gilt, einen einheitlichen Rechtsrahmen inkl. Umwelt-, Klima- und Beteiligungsstandards im Bundesberggesetz für die vielfältigen Nutzungsansprüche an den geologischen Untergrund zu erarbeiten und möglichst umzusetzen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><h2>Anträge in einfacher oder leichter Sprache</h2><h2>pdf Anhang</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 21 Nov 2025 14:10:43 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A14: Handlungsfähigkeit unserer Kommunen sichern!</title>
                        <link>https://lpt-sh-november-2025.antragsgruen.de/lpt-sh-november-2025/handlungsfahigkeit-unserer-kommunen-sichern-13828</link>
                        <author>Oliver Brandt (KV Herzogtum Lauenburg)</author>
                        <guid>https://lpt-sh-november-2025.antragsgruen.de/lpt-sh-november-2025/handlungsfahigkeit-unserer-kommunen-sichern-13828</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die finanzielle Situation der Kommunen in unserem Land gibt großen Anlass zur Sorge. Aktuell entwickelt sich die Schere zwischen Erträgen und Aufwendungen immer weiter auseinander. Verantwortlich dafür ist neben strukturellen Personal- und Sozialausgaben ein stagnierendes Steueraufkommen, dass durch aktuelle Maßnahmen der Bundesregierung zusätzlich geschwächt wird. Bei den Kommunen liegt etwa ein Viertel der gesamtstaatlichen Aufgaben, sie haben aber nur ein Siebtel der Steuererträge. Aufgrund der steigenden Defizite können Kreise, Städte und Gemeinden immer weniger in die notwendige Infrastruktur investieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesregierung hat aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung, der allgemeinen Kostenentwicklung und der beschlossenen sowie geplanten Steuerentlastungen der Bundesregierung ebenfalls nur begrenzte Spielräume, um die Kommunen zusätzlich zu unterstützen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir begrüßen es, dass das Land bei den Mitteln des Infrastruktursondervermögens 62,5 Prozent den Kommunen im Land zur Verfügung stellt und mit weiteren Maßnahmen (u.a. für Ganztag, Frauenhäuser und Schwimmstätten) zusätzliche Investitionen für die Kommunen ermöglicht.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Das allein wird aber nicht ausreichen, um die strukturellen Finanzierungsprobleme der kommunalen Haushalte zu lösen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern daher die Umsetzung folgender Maßnahmen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Der Bund muss den Kommunen dauerhaft zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen, damit diese die steigenden Ausgaben decken und den Abbau von Personal und Leistungen vor Ort verhindern können.Die zusätzlichen Mittel können über einen höheren Anteil der Kommunen an der Einkommensteuer aufgebracht werden, wenn wir endlich bestehende Steuerlücken in unserem Steuersystem schließen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Der Bund muss sich an den Kosten der kommunal getragenen Sozialleistungen stärker beteiligen, um eine faire Aufteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden ohne Sozialabbau zu erreichen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Der Bund muss endlich eine Altschuldenregelung zur Entschuldung der Kommunen auf den Weg bringen und dabei die bereits von den Ländern wie Schleswig-Holstein geleisteten Entlastungen berücksichtigen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Bei zusätzlichen Aufgaben, die den Kommunen durch Bundesgesetze auferlegt werden, muss der Bund eine bürokratiearme Umsetzung sicherstellen oder den zusätzlichen Aufwand auf andere Weise ausgleichen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Den Bund und das Land in den jeweiligen Zuständigkeiten fordern wir auf, die an die kommunale Ebene delegierten Aufgaben zu evaluieren und zu vereinfachen. Im Mittelpunkt steht eine praxistaugliche Gestaltung der Verwaltungsprozesse, zum Beispiel durch stärkere Vereinheitlichung, die Reduzierung von Einzelfallprüfungen sowie die Absenkung von Standards, wo dies fachlich vertretbar ist.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Bund, Land und Kommunen müssen weiter an einer Digitalisierung der Prozesse und Entflechtung der Aufgaben der unterschiedlichen föderalen Ebenen arbeiten. Neue oder veränderte Leistungen dürfen keine neue Bürokratie produzieren, sondern sollen zunächst vorhandene Strukturen nutzen. Die Kommunen, die viele gesetzliche Pflichtaufgaben umsetzen, müssen in die Entwicklung einheitlicher, praxistauglicher Lösungen stärker mit einbezogen sowie Abläufe wie Prozesse Ende-zu-Ende digitalisiert und in der Gesetzgebung mitgedacht werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Förderprogramme des Bundes und des Landes für kommunale Zwecke müssen in der Beantragung und der anschließenden Kontrolle deutlich vereinfacht und an die Bedarfe der Kommunen angepasst werden. Wir setzen uns für transparente und gerechte Vergabemodelle ein, die Qualität, Bedarf und regionale Ausgewogenheit stärker berücksichtigen und auch kleinen Kommunen echte Teilhabe ermöglichen.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Das Land soll sicherstellen, dass die Infrastrukturmittel aus dem Sondervermögen des Bundes bürokratiearm für Investitionen in den Kommunen verwendet werden können.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die Investitionstätigkeit der Kommunen darf nicht durch die Kommunalaufsicht von Land und Kreisen unnötig beschränkt werden. Das gilt erst recht mit Blick auf die zu erwartende zusätzliche Investitionstätigkeit der Kommunen aufgrund der Bundesmittel aus dem Sondervermögen. Diese Investitionen dürfen durch die Kommunalaufsicht nicht ausgebremst werden. Grundsätzlich ist die Genehmigungspraxis zu evaluieren und vor allem stärker an die Regeln der Doppik anzupassen. Neben der Verschuldung sollten weitere Kennzahlen (wie zum Beispiel Sanierungsstau oder Umsetzungsquote) berücksichtigt werden.</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Kommunen sind die Keimzelle unserer Demokratie. Die Menschen erleben den Staat vor ihrer Haustür. Daher ist es besonders wichtig, dass die Infrastruktur vor Ort funktioniert und damit der gesellschaftliche Zusammenhalt gewährleistet wird. Dafür benötigen wir eine gut funktionierende Verwaltung vom Amt bis zur Landeshauptstadt und eine ausreichende finanzielle Ausstattung unserer Kreise, kreisfreien Städte sowie kreisangehörigen Städte und Gemeinden.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ergänzung Begründung:<br>
Das Netzwerk Steuergerechtigkeit hat zum Schließen von Steuerlücken umfangreiche Vorschläge gemacht. Allein die Schließung der Lücken wie der Holdingregel bei der Einkommenssteuer, dem Verrechnungspreissystem bei der Körperschaftssteuer, der Stundungsregel bei der Erbschaftssteuer, dem Umsatzsteuerkarussell und der Wiedererhebung der Vermögenssteuer würden nach ihren Berechnungen zu Steuermehreinnahmen von ca. 100 Mrd. führen. Eine Verdoppelung des Anteils der Kommunen an der Einkommensteuer würde zum Beispiel 50 Mrd. Euro mehr für die Kommunen bedeuten.</p></div></div><h2>Anträge in einfacher oder leichter Sprache</h2><h2>pdf Anhang</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 21 Nov 2025 12:45:19 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>D2: Gute Bildung braucht eine gute Ausbildung - Keine Schwächung der Lehrkräftebildung in Schleswig-Holstein</title>
                        <link>https://lpt-sh-november-2025.antragsgruen.de/lpt-sh-november-2025/gute-bildung-braucht-eine-gute-ausbildung-keine-schwachung-der-lehrk-43199</link>
                        <author>Annabell Louisa Pescher (KV Flensburg)</author>
                        <guid>https://lpt-sh-november-2025.antragsgruen.de/lpt-sh-november-2025/gute-bildung-braucht-eine-gute-ausbildung-keine-schwachung-der-lehrk-43199</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Da der Gesetzentwurf der Landesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lehrkräftebildungsgesetzes Schleswig-Holstein und Anpassung besoldungsrechtlicher Vorschriften“ bereits in dieser Woche in den Landtag eingebracht wird und anschließend im Bildungsausschuss beraten werden soll, ist eine Positionierung des Landesparteitags notwendig, um unsere grüne Linie in den weiteren parlamentarischen Prozess einzubringen. Die Dringlichkeit ist gegeben, da die Vorlage erst nach Ende der Antragsfrist in den Parlamentsdokumenten zugänglich gemacht wurde (05.11.2025).<br>
Der Landesparteitag möge deshalb beschließen:<br>
1. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein sehen in der Einführung der Lehrämter „Direkteinstieg an Grundschulen“ und „Direkteinstieg an Gemeinschaftsschulen“ keine geeignete Möglichkeit, dem Lehrkräftemangel langfristig zu begegnen.<br>
Ein Bachelor-Abschluss bietet aus unserer Sicht keine ausreichende Grundlage, um Lehrkräfte für eine dauerhafte pädagogische Tätigkeit an Grund- und Gemeinschaftsschulen qualifiziert auszubilden. Studien deuten darauf hin, dass frühe und unbegleitete Praxiserfahrungen zu einer Deprofessionalisierung führen können. Zukünftige Lehrkräfte benötigen aus unserer Perspektive ausreichend Gelegenheit, sich angeleitet im Unterricht zu erproben und ihre professionelle Lehrkräftepersönlichkeit zu entwickeln, damit sie den Herausforderungen des Schulalltags kompetent begegnen und kompetenzorientierten Unterricht sicher gestalten können. Für Studierende mit einem Bachelorabschluss, welcher zu einem lehramtsbezogenen Masterstudiengang befähigt, soll deshalb kein Direkteinstieg möglich sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. Wir bekräftigen unseren Landesparteitagsbeschluss von Oktober 2024 „Ausbildungsqualität stärken, Lehrkräfteausbildung vernetzen: Ablehnung einer reinen Verkürzung des Vorbereitungsdienstes“ als Grundlage für eine zukunftsweisende Reform der Lehrkräftebildung.<br>
Unser Ziel bleibt eine qualitativ hochwertige, wissenschaftsbasierte und praxisnahe Lehrkräftebildung über alle Ausbildungsphasen hinweg. Wir folgen dabei der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission (SWK), die betont, dass auch alternative Wege in den Lehrberuf denselben wissenschaftlichen Anspruch verfolgen und in ein kohärentes Gesamtsystem eingebettet sein müssen.<br>
Das IQSH und die lehramtsausbildenden Hochschulen sollen deshalb umfassend in die Ausarbeitung eines phasenübergreifenden Curriculums einbezogen werden, um eine qualitätsgesicherte und wissenschaftsbasierte Ausbildung sicherzustellen.<br>
3. Sollte der Landtag dennoch auf die Einführung der Direkteinstiegslehrämter hinwirken, fordert der Landesparteitag die grüne Landtagsfraktion auf, sich dafür einzusetzen, dass<br>
a. . diese ausschließlich als Maßnahme zur Bewältigung des akuten Lehrkräftemangels gelten, welche evaluiert und wissenschaftlich begleitet werden soll. Parallel soll - orientiert an den Empfehlungen der SWK - eine bessere Verzahnung aller Ausbildungsphasen für sämtliche Lehramtsstudiengänge angestrebt werden,<br>
b. die Ergebnisse der Studie „Studienunabhängige Lehrtätigkeit im Professionalisierungsprozess“ der Europa-Universität Flensburg bei der Konzeptionierung der Direkteinstiegslehrämter Berücksichtigung finden.<br>
c. Direkteinstiegslehrkräfte verbindlich und garantiert die Möglichkeit zu einer vollwertigen Weiterqualifikation bis zur Staatsprüfung erhalten. Diese Qualifizierung soll berufsbegleitend und praxisnah erfolgen und innerhalb klar definierter Fristen sowie unter tariflicher Beschäftigung angeboten werden. Nur durch eine verpflichtende Weiterqualifikation kann verhindert werden, dass dauerhaft Lehrkräfte mit unterschiedlicher Besoldung und ungleicher Qualifikation identische Arbeit leisten. Eine solche strukturelle Ungleichbehandlung innerhalb eines Kollegiums lehnen wir ab.<br>
d. Beschäftigten, die über den Direkteinstieg eine Lehrtätigkeit aufnehmen, sowie grundsätzlich allen Lehrkräften ohne abgeschlossenes Staatsexamen ist ein*e Mentor*in an der Schule zur Seite zu stellen. Die damit verbundenen zusätzlichen Aufgaben der Mentor*innen sind durch eine entsprechende Reduzierung ihrer Unterrichtsverpflichtung zu kompensieren.<br>
e. die lehrkräftebildenden Hochschulen, insbesondere die Europa-Universität Flensburg, vor strukturellen und finanziellen Risiken durch sinkende Studierendenzahlen geschützt und ihre Rolle – wie von der SWK gefordert - in der Lehrkräftebildung gestärkt statt geschwächt wird.<br>
f. verbindliche phasenübergreifende Abstimmungsstrukturen sowie ein unabhängiges, wissenschaftsbasiertes Qualitätsmanagement eingerichtet werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Begründung:<br>
Mit der Landtagsdrucksache 20/3756 legt die Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Lehrkräftebildungsgesetzes vor, der die neuen Lehrämter „Direkteinstieg an Grundschulen“ und „Direkteinstieg an Gemeinschaftsschulen“ einführen soll. Personen mit einem Bachelor-Abschluss sollen unmittelbar in den Schuldienst eintreten und der Besoldungsgruppe A12 zugeordnet werden. Ziel ist, dem akuten Lehrkräftemangel zu begegnen.<br>
Aus Sicht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein greift dieses Modell jedoch zu kurz und birgt erhebliche Risiken für die Qualität und Kohärenz der Lehrkräftebildung. Die Bildungsforschung zeigt eindeutig: Gut ausgebildete Lehrkräfte sind ein zentraler Faktor für Bildungserfolg. Der überwiegende Teil der pädagogischen Professionalisierung, der reflektierten Praxis und der Entwicklung professioneller Handlungskompetenz findet im Masterstudium und im Vorbereitungsdienst statt. Werden diese Qualifikationsanteile verkürzt oder in rein begleitende Modelle verlagert, fehlt angehenden Lehrkräften eine wesentliche Grundlage für qualitativ hochwertigen Unterricht.<br>
Besonders kritisch ist der dabei entstehende Fehlanreiz: Wer zwischen einem mehrjährigen Studium mit hohen Anforderungen und einem schnellen Berufseinstieg mit attraktiver A12-Besoldung wählen kann, wird sich in vielen Fällen für den Direkteinstieg entscheiden. Mehrfachbelastungen wie finanzielle Herausforderungen oder Care-Arbeit verstärken diese Tendenz zusätzlich. Damit drohen erhebliche Attraktivitätsverluste für die regulären Lehramtsstudiengänge – insbesondere an Grund- und Gemeinschaftsschulen, aber perspektivisch auch in der Sonderpädagogik und im Gymnasium. Eine solche Entwicklung würde zu sinkenden Studierendenzahlen in einem Bereich führen, der zwingend auf eine solide akademische Qualifikation angewiesen ist. Damit entsteht eine Ungleichbehandlung, die den Empfehlungen der SWK klar widerspricht, ein einheitlich hohes Qualitätsniveau für alle Wege in den Beruf sicherzustellen.<br>
Für die lehrkräfteausbildenden Hochschulen in Schleswig-Holstein, insbesondere für die Europa-Universität Flensburg mit ihrer zentralen Rolle in der Grund- und Gemeinschaftsschullehrkräftebildung, wären sinkende Studierendenzahlen gravierend. Es drohen strukturelle Einschnitte, finanzielle Engpässe und ein Verlust wissenschaftlicher Expertise. Statt, wie in den Empfehlungen der SWK gefordert, die Lehrkräftebildung strategisch, institutionell und forschungsbasiert an den Universitäten zu stärken, wird ihre Rolle durch das Direkteinstiegsmodell geschwächt.<br>
Sollten die neuen Direkteinstiegslehrämter dennoch eingeführt werden, ist es aus unserer Perspektive zwingend erforderlich, dass sie ausschließlich als befristete Maßnahme zur Bewältigung des akuten Lehrkräftemangels ausgestaltet werden. Studienkapazitäten im Lehramt dürfen dabei weder reduziert noch indirekt verdrängt werden.<br>
Hinzu kommt ein grundlegendes Gerechtigkeitsproblem: Der Gesetzentwurf sieht keine verpflichtenden Weiterqualifikationswege vor, durch die Direkteinstiegslehrkräfte zügig einen vollwertigen Lehramtsabschluss erwerben können. Ohne eine solche Qualifizierung droht ein dauerhafter Zustand, in dem Lehrkräfte mit unterschiedlicher Besoldung und unterschiedlicher akademischer Ausbildung identische Aufgaben erfüllen.<br>
Um eine gerechte Behandlung im Kollegium sicherzustellen und qualitativ hochwertigen Unterricht zu gewährleisten, ist aus unserer Sicht daher die verbindliche Einführung eines vollwertigen, berufsbegleitenden Qualifikationspfads bis zur Staatsprüfung dringend notwendig.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Einfache Sprache:<br>
Die Landes·regierung hat ein neues Gesetz für die Ausbildung von Lehr·kräften geschrieben.<br>
Die Landes·regierung macht Regeln für das Bundes·land.<br>
Die Landes·regierung besteht aus dem Minister·präsidenten und den Minister*innen.<br>
Sie leiten das Land und entscheiden wichtige Dinge.<br>
Der Land·tag hat diese Woche über das Gesetz gesprochen.<br>
Der Land·tag ist das Parlament eines Bundes·landes.<br>
Zum Beispiel: Der Land·tag von Schleswig·Holstein.<br>
Im Land·tag sitzen viele gewählte Personen.<br>
Diese Personen heißen Abgeordnete.<br>
Sie sprechen über wichtige Themen im Land.<br>
Sie machen neue Gesetze.<br>
Sie kontrollieren die Landes·regierung.<br>
Sie werden weiter über dieses Gesetz reden.<br>
Darum brauchen wir Grünen aus Schleswig·Holstein eine Meinung dazu.<br>
Der Landes·partei·tag soll diese Meinung jetzt beschließen.<br>
1. Direkt·einstieg an Grund·schulen und Gemeinschafts·schulen<br>
Wir Grünen finden:<br>
Der Direktein·stieg ist keine gute Lösung gegen den Lehr·kräfte·mangel.<br>
Direkt·einstieg bedeutet:<br>
Menschen dürfen nach dem Bachelor·abschluss schnell als Lehr·kraft arbeiten.<br>
Bachelor·abschluss bedeutet:<br>
Der Bachelor·abschluss ist ein erster Hoch·schul·abschluss.<br>
Man bekommt ihn nach einem Studium an einer Hoch·schule oder Uni.<br>
Das Studium dauert meistens 3 Jahre.<br>
Mit dem Bachelor·abschluss zeigt man:<br>
Ich habe die Grund·lagen in einem Fach gelernt.<br>
Wir finden:<br>
Ein Bachelor·abschluss ist nicht genug, wenn man immer in der Schule arbeiten will.<br>
Gute Lehr·kräfte brauchen Zeit für gute Ausbildung.<br>
Gute Lehr·kräfte brauchen gute Begleitung im Unter·richt.<br>
Gute Lehr·kräfte sollen ihre Berufs·rolle sicher lernen.<br>
Ohne diese Zeit kann es zu schlechterer Arbeit kommen.<br>
Dafür gibt es ein schwieriges Wort:<br>
Das nennt man De·professionalisierung.<br>
De·professionalisierung bedeutet:<br>
Jemand lernt den Beruf nicht richtig.<br>
Dann kann die Person später schlechter arbeiten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>2. Gute Ausbildung bleibt unser Ziel<br>
Wir erinnern an unseren Beschluss aus dem Jahr 2024.<br>
Damals sagten wir:<br>
Die Ausbildung von Lehr·kräften darf nicht einfach kürzer werden.<br>
Wir wollen eine gute Ausbildung mit Wissen aus der Wissenschaft und viel Praxis.<br>
Das soll für alle Wege in den Lehr·beruf gelten.<br>
Das sagt auch die Ständige·Wissenschaftliche·Kommission (SWK).<br>
Das ist die SWK:<br>
Sie ist eine Gruppe von Fach·leuten aus der Wissenschaft.<br>
Diese Fach·leute kennen sich gut mit Schule, Bildung und Forschung aus.<br>
Sie beraten die Bildungs·minister*innen in Deutschland.<br>
Die SWK sagt zum Beispiel:<br>
Was ist gute Ausbildung?<br>
Was brauchen Schulen?<br>
Welche Regeln helfen für gute Bildung?<br>
Die SWK macht keine Gesetze.<br>
Sie gibt Empfehlungen.<br>
Diese Empfehlungen helfen, gute Entscheidungen zu treffen.<br>
Das IQSH und die Hoch·schulen sollen auch mitentscheiden.<br>
Sie sollen gemeinsam ein gutes Ausbildungs·programm schreiben.<br>
So kann die Ausbildung verbessert werden.<br>
IQSH bedeutet:<br>
Institut·für·Qualitäts·entwicklung·an·Schulen·Schleswig·Holstein.<br>
Dort arbeiten Fach·leute für Schule und Unterricht.<br>
Das IQSH hilft Schulen zum Beispiel:<br>
• Es bildet Lehr·kräfte weiter.<br>
• Es unterstützt Lehr·kräfte im Referendar·iat.<br>
• Es macht Fort·bildungen für guten Unter·richt.<br>
• Es hilft Schulen, sich zu verbessern.<br>
Das IQSH arbeitet daran, dass Schulen in Schleswig·Holstein gut sind und gut bleiben.<br>
3. Wenn der Direkt·einstieg trotzdem kommt<br>
Wenn der Land·tag den Direkt·einstieg trotzdem einführt, fordern wir:<br>
a. Nur für kurze Zeit<br>
Der Direkt·einstieg soll nur eine Not·lösung sein.<br>
Er soll nur so lange gelten, bis es genug Lehr·kräfte gibt.<br>
Gleichzeitig sollen alle Teile der Ausbildung besser zusammenarbeiten.<br>
Das empfiehlt auch die SWK.<br>
b. Wichtige Studie beachten<br>
Die Ergebnisse einer Studie aus Flensburg sollen beachtet werden.<br>
Die Studie heißt:<br>
„Studien·unabhängige Lehr·tätigkeit im Professionalisierungs·prozess“.<br>
Sie untersucht, wie Menschen ohne langes Studium als Lehr·kraft arbeiten.<br>
Diese Ergebnisse sind wichtig für gute Regeln zum Direkt·einstieg.<br>
c. Weiter·bildung für alle Direkt·einstiegs·lehr·kräfte<br>
Alle Direkt·einstiegs·lehr·kräfte müssen sich später voll weiter·bilden können.<br>
Sie sollen die gleiche Prüfung machen können wie andere Lehr·kräfte.<br>
Die Weiter·bildung soll neben dem Beruf stattfinden.<br>
Die Weiter·bildung soll klar geregelt sein.<br>
Die Lehr·kräfte sollen dafür bezahlt werden.<br>
Wir wollen keine Ungleich·behandlung im Kollegium.<br>
Alle Lehr·kräfte sollen gleiche Arbeit machen und gleich gut ausgebildet sein.<br>
d. Schutz der Hoch·schulen<br>
Die Hoch·schulen sollen nicht unter dem Direkt·einstieg leiden.<br>
Vor allem die Europa-Universität Flensburg ist wichtig für die Ausbildung.<br>
Sie soll nicht weniger Geld bekommen.<br>
Sie soll weiter eine starke Rolle in der Lehr·kräfte·bildung haben.<br>
e. Gute Absprachen und gute Kontrolle<br>
Es soll feste Absprachen zwischen allen Teilen der Ausbildung geben.<br>
Außerdem soll eine unabhängige Stelle prüfen, ob die Ausbildung gut ist.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 21 Nov 2025 09:29:31 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A31: Kinderrechte ins Grundgesetz!</title>
                        <link>https://lpt-sh-november-2025.antragsgruen.de/lpt-sh-november-2025/kinderrechte-ins-grundgesetz-9328</link>
                        <author>Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND SH (dort beschlossen am: 24.10.2025)</author>
                        <guid>https://lpt-sh-november-2025.antragsgruen.de/lpt-sh-november-2025/kinderrechte-ins-grundgesetz-9328</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><em>Der Landesparteitag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein möge beschließen: Kinderrechte endlich explizit im Grundgesetz zu verankern. Eine solche Aufnahme schafft höchste normative Verbindlichkeit: Staatliche Stellen müssen sie bei allen Entscheidungen und Gerichte in ihren Urteilen berücksichtigen, und die gesellschaftliche Wertschätzung von Kindern als eigenständige Rechtssubjekte steigt.</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>In Artikel 1 des Grundgesetzes steht: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Und dennoch wird sie gerade bei den schutzbedürftigsten Mitgliedern unserer Gesellschaft immer wieder verletzt. Jedes Kind kommt schutzlos auf die Welt und viele bleiben es bis zum 18. Lebensjahr. Eine bloße Nennung der Menschenwürde in der Verfassung ersetzt kein warmes Mittagessen, das Kindern in Kiel oder Neumünster ermöglicht, ohne Hunger in der Schule zu sitzen. Sie schafft keine gerechte Bildungschance für Kinder in Flensburg oder Itzehoe und schützt auch nicht automatisch vor Gewalt, Missbrauch oder Vernachlässigung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Deutschland hat bereits 1992 die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert. Doch bis heute fehlt ihre konsequente Umsetzung im Grundgesetz. Während andere Staaten längst klare Verfassungsnormen geschaffen haben, blockiert die aktuelle schwarz-rote Bundesregierung 2025 weiterhin jeden ernsthaften Schritt in diese Richtung.<br><br>
Die Bundesregierung hatte schon mehrfach versprochen, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. 2021 lag sogar ein Entwurf vor, doch er scheiterte. Seitdem ist nichts geschehen. Der aktuelle Koalitionsvertrag enthält noch nicht mal eine klares Bekenntnis zur Verfassungsverankerung der Kinderrechte. Das zeigt: Es fehlt nicht an Konzepten, sondern an politischem Willen.<br><br>
Das Deutsche Kinderhilfswerk und über 100 Organisationen kritisieren, dass die Bundesregierung lediglich symbolische Schritte unternimmt: Arbeitsgruppen, Prüfaufträge und Berichte, aber keine verbindliche Grundgesetzänderung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Während politisch nichts passiert, erleben Kinder und Jugendliche in Schleswig-Holstein täglich, was fehlende politische Priorität bedeutet: steigende Kinderarmut, ungleiche Bildungschancen, psychische Belastungen, fehlende Beteiligungsmöglichkeiten. In Deutschland und in Schleswig-Holstein müssen Kinder und Jugendliche oft zuschauen, wie Entscheidungen über sie hinweg getroffen werden, ohne Mitsprache, ohne Rechte, ohne Lobby.<br><br>
Kinderrechte gehören endlich ins Grundgesetz, damit sie bei allen staatlichen Entscheidungen verbindlich berücksichtigt werden, von der Bildungspolitik über den Sozialstaat bis zur kommunalen Jugendhilfe.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Wir fordern daher:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Einführung eines Artikels 6a „Kinderrechte“ im Grundgesetz mit folgenden Inhalten:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="1"><li>Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="2"><li>Kinder haben das Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Achtung ihrer individuellen Bedürfnisse und Interessen.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="3"><li>Das Wohl des Kindes ist bei allen staatlichen Maßnahmen, die es unmittelbar betreffen, ein vorrangiger Gesichtspunkt.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="4"><li>Kinder haben das Recht, in allen sie betreffenden Angelegenheiten entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife gehört zu werden.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ol start="5"><li>Die staatliche Gemeinschaft achtet und schützt die Rechte der Kinder.</li></ol></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Nur so wird gewährleistet, dass Kinderrechte nicht länger bloß symbolisch gelten, sondern endlich als Verfassungsrecht Realität werden.Die schwarz-rote Bundesregierung mag weggeschaut haben. Wir tun es nicht.</p></div></div><h2>Begründung</h2><h2>Anträge in einfacher oder leichter Sprache</h2><h2>pdf Anhang</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 21 Nov 2025 07:46:40 +0100</pubDate>
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