Änderungen von A5 zu A5
| Ursprüngliche Version: | A5 (Version 10) |
|---|---|
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 20.11.2025, 23:12 |
| Neue Version: | A5 (Version 11) |
|---|---|
| Status: | Beschluss |
| Eingereicht: | 22.12.2025, 19:32 |
Titel
Antragstext
Nach Zeile 54 einfügen:
Die UN-Behindertenrechtskonvention sichert das Recht auf allgemeine Teilhabe am Arbeitsleben. Wir bekennen uns zur UN-Behindertenrechtskonvention. In der Praxis sind wir jedoch noch weit von einem inklusiven Arbeitsmarkt entfernt. Menschen mit Behinderungen sind Fachkräfte, deren Potenziale bislang zu wenig genutzt werden. Instrumente wie das Budget für Arbeit müssen daher gestärkt werden; Kürzungen in diesen Bereichen sind mit einer inklusiven Arbeitsmarktpolitik unvereinbar.
Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) bieten zwar einen geschützten Rahmen, dürfen jedoch kein Endpunkt beruflicher Teilhabe sein. Wir fordern eine grundlegende Reform des Werkstättenrechts, die echte Wahlfreiheit sicherstellt: Niemand darf dauerhaft auf eine WfbM angewiesen sein, wenn er oder sie am allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein möchte. Die Reform muss unter aktiver Mitwirkung der Menschen mit Behinderung erfolgen – ganz im Sinne des Prinzips „Nichts über uns – ohne uns.“
Finanzielle und strukturelle Anreize müssen dabei die Beschäftigten und ihre Wahlfreiheit stärken. Ein verändertes Vergütungsmodell, etwa mit zentraler Auszahlung aller Leistungen über den Lohn oder aus einer Hand, kann Bürokratie und Kosten reduzieren und den Beschäftigten direkt zugutekommen. Dafür muss auf Bundesebene endlich die Reform weiterentwickelt werden.
Unser Ziel als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein bleibt ein Arbeitsmarkt, in dem Menschen mit und ohne Behinderungen gemeinsam und gleichberechtigt arbeiten - mit gerechter Bezahlung, echter Wahlfreiheit des Arbeitsplatzes und umfassender sozialer Teilhabe.“
Von Zeile 173 bis 175 einfügen:
Wohnraum für junge Menschen, einkommensschwache Personen und junge Menschen in Ausbildung oder Studium. Mindestens im Neubau muss dieser barrierefrei errichtet werden. Und wir müssen Mieter*innen schützen. Mit dem Wohnraumschutzgesetz in Schleswig-Holstein haben wir es als Grüne geschafft ein